Winterdienst (Schneeräumung, Eisglätte- und Schneeglättebekämpfung)im Bereich der Liegenschaften der Stiftung Preußischer Kulturbesitz (SPK)
Die Leistung umfasst die Durchführung des Winterdienstes auf den Flächen der Liegenschaften der Stiftung Preußischer Kulturbesitz (SPK) in Berlin. Hierzu gehören insbesondere die Schneeräumung sowie die Beseitigung und Vermeidung von Eis- und Schneeglätte auf Verkehrsflächen, Wegen und Zugängen. Ziel ist es, die sichere Nutzung der Flächen für Besucherinnen, Besucher und Mitarbeitende während der Wintermonate zu gewährleisten und die Verkehrssicherheit jederzeit sicherzustellen. Der Winterdienst ist gemäß den geltenden gesetzlichen Vorgaben und während der gesamten Winterdienstsaison bedarfsgerecht durchzuführen.
Der Vertrag verlängert sich höchstens zweimal automatisch um jeweils 12 Monate, wenn er nicht bis zu einer Frist von drei Monaten zum 31.08. des jeweiligen Jahres von der Auftraggeberin schriftlich gekündigt wird.
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Stiftung Preußischer Kulturbesitz (SPK). Die Zentrale Vergabestelle (ZVS) weist auf die zulässigen Rechtsbehelfe und einzuhaltenden Fristen hin.---Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die Vergabestelle zu richten. ----Statthafter Rechtsbehelf ist gem. §§ 160 ff. GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer.---Der Antrag ist unzulässig, soweit1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB.§ 134 Abs. 1 Satz 1 GWB bleibt unberührt.---Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten. Soll ein Nachprüfungsantrag (§ 107 Abs. 1 GWB) per E-Mail eingereicht werden, so ist dies nur mit qualifizierter elektronischer Signatur an die E-Mail-Adresse vk@bundeskartellamt.bund.de möglich.---Hinweis:Die SPK ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
Es wird darum gebeten, Bieterfragen möglichst frühzeitig zu stellen, auch als Einzelfragen und nicht erst gebündelt, um eine schnelle und für das Vergabeverfahren günstige Beantwortung zu organisieren.
Ein angebotenes Skonto wird in der Wertung nur berücksichtigt, wenn das Zahlungsziel mindestens 14 Tage beträgt.
Die Zentrale Vergabestelle (ZVS) der Stiftung Preußischer Kulturbesitz führt eine interne Unternehmensdatenbank für die Durchführung von Vergabeverfahren. Unternehmen können sich dort durch Abgabe der beigefügten "Eigenerklärung zur Eignung (SPK-Präqualifizierung)" erfasst werden, um in nichtöffentlichen Vergabeverfahren zur Abgabe eines Angebotes/Teilnahmeantrages aufgefordert zu werden und nicht wiederholend erneut eine Eigenerklärung nach §§ 123, 124 GWB abgeben zu müssen.
Nachforderung von Unterlagen nach § 56 VgV
Referenzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Referenzen gemäß den in den Vergabeunterlagen bekanntgegebenen Bedingungen
Wettbewerbsregister EU (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Ausgefüllter Vordruck SPK - Angaben zur Abfrage Wettbewerbsregister
Jahresumsatz (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Der Bieter hat zum Nachweis seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit die Jahresumsätze der letzten drei Geschäftsjahre in EUR netto nachzuweisen gemäß Anforderungen der Eignungskriterien.
§§ 123, 124 GWB - Es liegen keine Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB vor.
Haftpflichtversicherung - Versicherung Personenschäden über 5.000.000,00 EURVersicherung Sach- und Vermögensschäden über 3.000.000,00 EURDie Höchstersatzleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres muss mindestens das Zweifache der vorstehenden Deckungssummen je Schadensfall betragen, d.h. zweifach maximiert sein.
Mindestjahresumsatz - Der Bieter hat zum Nachweis seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit die Jahresumsätze der letzten drei Geschäftsjahre in EUR netto nachzuweisen.
Für die einzelnen Lose gelten folgende durchschnittliche Mindestjahresumsätze:
Los 1: Jahresmindestumsatz 70.000 EURLos 2: Jahresmindestumsatz 24.000 EURLos 3: Jahresmindestumsatz 7.000 EURLos 4: Jahresmindestumsatz 10.000 EUR
Bei einer Angebotsabgabe für mehrere Lose ist als Nachweis ein durchschnittlicher Mindestjahresumsatz in Höhe der Summe der für die jeweils angebotenen Lose geforderten Mindestjahresumsätze erforderlich.
Erläuterung: Werden Angebote für mehrere Lose abgegeben, ergibt sich der geforderte Mindestjahresumsatz aus der Addition der jeweiligen Einzelanforderungen der angebotenen Lose.
Allgemeine Ausschlussgründe - Es liegen keine Ausschlussgründe gemäß- § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, - § 98c des Aufenthaltsgesetzes, - § 19 Mindestlohngesetz (MiLoG) - § 21 Absatz 1 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und - § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959) vor.
Berufs- oder Handelsregister - - Eintragung in einem einschlägigen Berufs- oder Handelsregister im Sinne des Anhangs der RL 2014/24/EU, z.B. "Handelsregister", "Handwerksrolle", "Vereinsregister", "Partnerschaftsregister" oder vergleichbar
und
-Seit mindestens drei Jahren in der Branche am Markt tätig.
technische Ausrüstung - Das Unternehmen verfügt über die für die Ausführung der Leistung notwendigen Gerätschaften, technische Ausrüstung sowie Fahrzeuge
Personal - Das Unternehmen verfügt über für die ordnungs- und sachgemäße Ausführung der Leistungen ausreichend erforderliches Personal
DIN ISO 9001 (Qualitätsmanagement) - Mein/Unser Unternehmen ist nach DIN ISO 9001 (Qualitätsmanagement) oder vergleichbar zertifiziert.
Referenzen - Dem Angebot sind mindestens drei unternehmensbezogene Referenzen aus den letzten drei Jahren, die nach ihrer Art und ihrem Umfang mindestens mit der hier ausgeschriebenen Leistung und dem Auftragsvolumen vergleichbar sind, beizufügen. Eine Referenz gilt als in den letzten 3 Jahren erbracht, wenn die Leistungserbringung seitens des Auftragnehmers mindestens 6 Monate ab Auftragserteilung laufend ist bzw. bereits abgeschlossen wurde. Entscheidend für die Berechnung des Jahreszeitraumes ist der Ablauf der Angebotsfrist dieses Vergabeverfahrens.
Folgende Mindestanforderung muss von jeder der drei angegebenen Referenzen erfüllt werden:
- Umfasst den Winterdienst (Schnee Beräumung, Eisglätte- und Schneeglättebekämpfung) für mindestens eine Wintersaison
Die Auftraggeberin behält sich vor, die Referenzen bei den Referenzgebern zu überprüfen
Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) in der Fassung 2003, in Verbindung mit den Zusätzlichen Vertragsbedingungen der Stiftung Preußischer Kulturbesitz (SPK) in der Fassung vom 09.11.2023
Einzureichende Unterlagen:
* Mit dem Angebot** Mittels Eigenerklärung:- Eigenerklärung zur Tariftreue: SPK - Verpflichtungserklärung Bundestariftreuegesetz- SPK - Eigenerklärung Sanktionen RUS: Ausgefüllter Vordruck SPK - Eigenerklaerung Sanktionen RUS