Teilnahmephase:
In diesem mehrphasigen Verfahren ist eine Begrenzung der Teilnehmerzahl vorgesehen. In der ersten Phase können Bewerber - auch grundsätzlich geeignete - ausgeschlossen werden. Die Auswahl der zur nächsten Phase zugelassenen Teilnehmer erfolgt anhand der bekanntgemachten Eignungskriterien im Dokument Fragebogen zur Eignungsprüfung im Teilnahmewettbewerb.xlsx.
Die drei Bewerber mit der höchsten Punktzahl werden zur Angebotsphase eingeladen. Bei Punktgleichheit auf dem dritten Rang werden alle punktgleichen Bewerber ebenfalls zur nächsten Verfahrensstufe zugelassen.
Angebotsphase:
Das Wertungsschema der Angebotsphase ist dem Dokument "CSX 42 - Angebotswertungsmethoden und -kriterien.pdf" zu entnehmen. Wir behalten uns vor in der Angebotsphase den Zuschlag auf das Erstangebot zu erteilen.
Zeitplan Verfahren:
Einladungen zur Angebotsphase: vsl. KW 34
Zuschlagserteilung: vsl. KW 44
Beginn Leistungserbringung: vsl. KW 45
Es wird darum gebeten, Bieterfragen möglichst frühzeitig zu stellen, auch als Einzelfragen und nicht erst gebündelt, um eine schnelle und für das Vergabeverfahren günstige Beantwortung zu organisieren.
Die Zentrale Vergabestelle (ZVS) der Stiftung Preußischer Kulturbesitz führt eine interne Unternehmensdatenbank für die Durchführung von Vergabeverfahren. Unternehmen können sich dort durch Abgabe der beigefügten "Eigenerklärung zur Eignung (SPK-Präqualifizierung)" erfasst werden, um in nichtöffentlichen Vergabeverfahren zur Abgabe eines Angebotes/Teilnahmeantrages aufgefordert zu werden und nicht wiederholend erneut eine Eigenerklärung nach §§ 123, 124 GWB abgeben zu müssen.
Die veröffentlichten Vergabeunterlagen sind vertraulich zu behandeln und dürfen ausschließlich zum Zweck der Angebotserstellung und Angebotskalkulation verwendet werden. Soweit die Unterlagen Namen, Kontaktdaten oder sonstige personenbezogene Angaben enthalten, dienen diese ausschließlich der Dokumentation der Vergabeunterlagen. Sie begründen weder eine Kontaktaufnahme noch eine sonstige Nutzung der personenbezogenen Daten. Eine Verwendung zu anderen Zwecken ist unzulässig.