Das Ethnologische Museum in Berlin-Dahlem bewahrt in seinen Hauptdepots auf vier Geschossen des sog. Bauteil 4 (BT 4) seine außereuropäischen Sammlungen, die zu den weltweit größten, ältesten und wichtigsten zählen. An BT 4 sind eine Dach- und Fassadensanierung, eine brandschutztechnische Ertüchtigung, sowie eine Instandsetzung der technischen Gebäudeausrüstung (Heizung, Lüftung, Elektrik) dringend erforderlich. Dafür müssen die Depotflächen vollständig beräumt und die Sammlungen für die Dauer der Sanierung auf Interimsflächen zwischengelagert werden. Die Sammlungsumlagerung erfolgt innerhalb des Gebäudekomplexes. Als Interimsflächen werden die Gebäudeteile Bauteil 2A (BT 2A), Bauteil 2B (BT 2B) und Bauteil 3 (BT 3) genutzt. Für die Interimslagerung wird die Depoteinrichtung aus BT 4 nach Möglichkeit wiederverwendet. Nach abgeschlossener Sanierung erfolgt eine Neueinrichtung der Depots im BT 4 und die Rücklagerung der Sammlungen.
Für das Ethnologische Museum mit Standort in Berlin-Dahlem soll im Maßnahmenzeitraum die sanierungsvorbereitende Baufreimachung des Hauptdepots im BT 4 durchgeführt werden. Dies bedeutet eine vollständige Beräumung der ca. 250.000 Sammlungsobjekte sowie der bestehenden Depoteinrichtung aus den vier Geschossen EG, EG-Galerie (EGG), OG und OG-Galerie (OGG) des BT 4. Die zu beräumende Depotfläche wird auf ca. 3750 m2 geschätzt. Die bestehende Lagertechnik aus BT 4 soll nach entsprechender Dekontanamination (Reinigung der Oberflächen) für die Zwischenlagerung wiederverwendet werden. Der Objekttransport erfolgt hausintern in die angegliederten Gebäudeteile BT 2A, BT 2B und BT 3. Die Umsetzung der Objekte und Depoteinrichtung hat schrank- und fachbodengenau zu erfolgen, um die Funktionalität der museumsinternen Standort- und Depotverwaltung auch während der Interimslagerung zu gewährleisten.
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Stiftung Preußischer Kulturbesitz (SPK). Die Zentrale Vergabestelle (ZVS) weist auf die zulässigen Rechtsbehelfe und einzuhaltenden Fristen hin.---Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die Vergabestelle zu richten. ----Statthafter Rechtsbehelf ist gem. §§ 160 ff. GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer.---Der Antrag ist unzulässig, soweit1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB.§ 134 Abs. 1 Satz 1 GWB bleibt unberührt.---Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten. Soll ein Nachprüfungsantrag (§ 107 Abs. 1 GWB) per E-Mail eingereicht werden, so ist dies nur mit qualifizierter elektronischer Signatur an die E-Mail-Adresse vk@bundeskartellamt.bund.de möglich.---Hinweis:Die SPK ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
Das Wertungsschema ist in folgendem Dokument der Vergabeunterlagen zu entnehmen:Fragebogen zur Leistungserbringung.xlsx
Termine für die Objektbesichtigungen sind mit der Zentralen Vergabestelle zu vereinbaren. Entsprechende Anfragen sind ausschließlich über die Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform als Kommunikationsnachricht einzureichen.Die Objektbesichtigungen finden in der Kalenderwoche 33 statt. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Dokument Umzugsleistungen_Vorbemerkungen.xlsx.
Es wird darum gebeten, Bieterfragen möglichst frühzeitig zu stellen, auch als Einzelfragen und nicht erst gebündelt, um eine schnelle und für das Vergabeverfahren günstige Beantwortung zu organisieren.
Ein angebotenes Skonto wird in der Wertung nur berücksichtigt, wenn das Zahlungsziel mindestens 14 Tage beträgt.
Die Zentrale Vergabestelle (ZVS) der Stiftung Preußischer Kulturbesitz führt eine interne Unternehmensdatenbank für die Durchführung von Vergabeverfahren. Unternehmen können sich dort durch Abgabe der beigefügten "Eigenerklärung zur Eignung (SPK-Präqualifizierung)" erfasst werden, um in nichtöffentlichen Vergabeverfahren zur Abgabe eines Angebotes/Teilnahmeantrages aufgefordert zu werden und nicht wiederholend erneut eine Eigenerklärung nach §§ 123, 124 GWB abgeben zu müssen.
Nachforderung von Unterlagen nach § 56 VgV
Referenzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Referenzen gemäß den in den Vergabeunterlagen bekanntgegebenen Bedingungen
Wettbewerbsregister EU (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Ausgefüllter Vordruck SPK - Angaben zur Abfrage Wettbewerbsregister
Ausführungen nach TRGS 524 / DGUV Regel 101-004 (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Sachkunde für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Arbeiten in kontaminierten Bereichen nach DGUV Regel 101-004 Kontaminierte Bereiche Anhang 6A und 6B (bis 2014 BGR 128 6A und 6B) und Fachkunde für Schutzmaßnahmen für Tätigkeiten in kontaminierten Bereichen nach TRGS 524 2A und 2B.
§§ 123, 124 GWB - Es liegen keine Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB vor.
Haftpflichtversicherung - Versicherung Personenschäden über 5.000.000,00 EURVersicherung Sach- und Vermögensschäden über 5.000.000,00 EURDie Höchstersatzleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres muss mindestens das Zweifache der vorstehenden Deckungssummen je Schadensfall betragen, d.h. zweifach maximiert sein.
Allgemeine Ausschlussgründe - Es liegen keine Ausschlussgründe gemäß- § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, - § 98c des Aufenthaltsgesetzes, - § 19 Mindestlohngesetz (MiLoG) - § 21 Absatz 1 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und - § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959) vor.
Mindestumsatz - Der Bewerber hat einen Mindestjahresumsatz in Höhe von durchschnittlich mindestens 4.000.000 EUR pro Geschäftsjahr, bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, nachzuweisen.
Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 oder gleichwertig
Ausführungen nach TRGS 524 / DGUV Regel 101-004 - Sachkunde für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Arbeiten in kontaminierten Bereichen nach DGUV Regel 101-004 Kontaminierte Bereiche Anhang 6A und 6B (bis 2014 BGR 128 6A und 6B) und Fachkunde für Schutzmaßnahmen für Tätigkeiten in kontaminierten Bereichen nach TRGS 524 2A und 2B.
Nachweise bzw. Bestätigungen zur Einhaltung dieser Anforderungen
Referenzen - Die Referenzen erfüllen die in der Referenzliste angegebenen Anforderungen
Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) in der Fassung 2003, in Verbindung mit den Zusätzlichen Vertragsbedingungen der Stiftung Preußischer Kulturbesitz (SPK) in der Fassung vom 09.11.2023
Einzureichende Unterlagen:
* Mit dem Angebot** Mittels Eigenerklärung:- Eigenerklärung zur Tariftreue: SPK - Verpflichtungserklärung Bundestariftreuegesetz- SPK - Eigenerklärung Sanktionen RUS: Ausgefüllter Vordruck SPK - Eigenerklaerung Sanktionen RUS