Dienstleistungsvertrag über den Magazinbetrieb und den Magazintransport für die Standorte der Staatsbibliothek zu Berlin (SBB)hier: Los 1 Magazinbetrieb
Das Vergabeverfahren umfasst zwei Lose: den Magazinbetrieb (Los 1) in den Speichermagazinen Friedrichshagen und Westhafen sowie den Medientransport (Los 2) zwischen allen vier Standorten der Staatsbibliothek zu Berlin (SBB).
Im Magazinbetrieb sind Routineaufgaben, Rück- und Ordnungsarbeiten, die Bearbeitung von Bestellungen für Ausleihe, interne Zwecke, Fernleihe und Scan-Aufträge sowie das Einstellen von Rückläufen und Neuzugängen zu erbringen. Hinzu kommen Sondergeschäftsgänge sowie die Bedienung der zentralen Anlieferung, in Friedrichshagen zusätzlich mit Medienförderanlage. Qualitätsmaßstäbe sind unter anderem eine Fehlerrate von unter 1 %, die Rückführung von Beständen innerhalb von 48 Stunden sowie die fristgerechte Bearbeitung elektronischer und Fernleihbestellungen. Die Leistungen sind montags bis freitags von 7:00 bis 15:30 Uhr zu erbringen. Das Personal muss zuverlässig, belastbar und sorgfältig arbeiten, über mindestens B2-Niveau in Deutsch verfügen, grundlegende IT-Kenntnisse besitzen und im Umgang mit bibliothekarischen Ordnungssystemen geschult sein. Die notwendige Arbeitsplatzausstattung wie PCs, Wagen oder Verpackungsmaterial wird von der Auftraggeberin gestellt, während der Auftragnehmer Arbeitskleidung, Sicherheitsschuhe und Mobiltelefone bereitzustellen hat.
Die Auftraggeberin kann den Vertrag einmalig um 12 Monate verlängern, was sie dem Auftragnehmer bis zum 31.12.2029 ankündigen muss.
Preiskriterium für "Einfache Richtwertmethode"
Wie stellen Sie sicher, dass das erforderliche Personal mit allen erwarteten Kompetenzen (siehe Anforderungen der Leistungsbeschreibung) ab Leistungsbeginn zur Verfügung steht?
Bitte gehen Sie speziell auf folgende Punkte ein: Nachweise über etablierte Methoden und Angebote zur (Weiter-)Qualifizierung von Personal; Konzepte für die auftragsspezifische Einarbeitung; Verfahren der Personalgewinnung und -auswahl
Wie gewährleisten Sie, dass die Informationen aus der Ersteinweisung richtig verstanden und umfassend an die Teams an beiden Standorten vermittelt werden?
Bitte gehen Sie speziell auf folgende Punkte ein: Infrastruktur für den Wissenstransfer (z.B. Protokollformate, Kommunikationskanäle und -medien); Prüf- und Übungsläufe
Der Standort Westhafen wird v.a. zu Beginn der Vertragslaufzeit von Bestandsumzügen geprägt sein: Wie richten Sie während laufender Umzüge einen davon nicht beeinträchtigten Benutzungsbetrieb ein?
Bitte gehen Sie speziell auf folgende Punkte ein:Konzept für die Abstimmung mit AG und ggf. weiteren Umzugsdienstleistern; ggf. Erfahrungen aus früheren Projekten
Erläutern Sie die Grundlagen Ihres Angebots (mit Preisblatt). Wie bemessen Sie die Tätigkeiten und das dafür erforderliche Personal?
Bitte gehen Sie speziell auf folgende Punkte ein: Kenntnis der Aufgaben oder Erfahrung aus vergleichbaren Aufträgen; realistische Einschätzung der notwendigen Bearbeitungszeiten
Wie stellen Sie eine bedarfsgerechte Einsatzplanung für Ihr Personal sicher? Wie flexibel (schnell) können Sie auf Schwankungen reagieren? Bitte gehen Sie explizit auf Schwankungen im Wochenverlauf (vgl. Leistungsbeschreibung) sowie auf den Betrieb von zwei unterschiedlich nachgefragten Standorten ein.
Bitte gehen Sie speziell auf folgende Punkte ein: Angaben zum Verfahren der Einsatzplanung; Berücksichtigung der Mengenkorridore
Wie stellen Sie ein transparentes Monitoring der bedarfsgesteuerten Leistungen sicher?
Bitte gehen Sie speziell auf folgende Punkte ein: Transparenz i.S.v. Nachprüfbarkeit für den AG; Verfahren zur möglichst synchronen Übermittlung der Ergebnisse des Monitorings an den AG
Wie halten Sie die in der Leistungsbeschreibung benannten Qualitätskriterien ein? Wie reagieren Sie auf Abweichungen? Gehen Sie in jedem Fall auf die Anforderung "geringe Personalfluktuation" ein.
Bitte gehen Sie speziell auf folgende Punkte ein: Konzept zur Qualitätssicherung
Nach welchen Kriterien wählen Sie die Teamleitung aus? Welche Aufgaben weisen sie ihr zu - im Hinblick auf die täglichen Aufgaben und im Hinblick auf Aufgaben der Qualitätssicherung? Wie stellen Sie gerade hier eine möglichst geringe Fluktuation und eine vollumfängliche Vertretung bei Abwesenheit sicher? Wie stellen Sie die Kommunikation mit der Magazinleitung auf?
Bitte gehen Sie speziell auf folgende Punkte ein: Kompetenz- und Aufgabenprofil für die Teamleitung
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Stiftung Preußischer Kulturbesitz (SPK). Die Zentrale Vergabestelle (ZVS) weist auf die zulässigen Rechtsbehelfe und einzuhaltenden Fristen hin.---Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die Vergabestelle zu richten. ----Statthafter Rechtsbehelf ist gem. §§ 160 ff. GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer.---Der Antrag ist unzulässig, soweit1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr.2 GWB.§ 134 Abs. 1 Satz 1 GWB bleibt unberührt.---Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten. Soll ein Nachprüfungsantrag (§ 107 Abs. 1 GWB) per E-Mail eingereicht werden, so ist dies nur mit qualifizierter elektronischer Signatur an die E-Mail-Adresse vk@bundeskartellamt.bund.de möglich.---Hinweis:Die SPK ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
Es wird darum gebeten, Bieterfragen möglichst frühzeitig zu stellen, auch als Einzelfragen und nicht erst gebündelt, um eine schnelle und für das Vergabeverfahren günstige Beantwortung zu organisieren.
Die Datei CSX 42 - Angebotswertungsmethoden und -kriterien dient nur der Information. Sie stellt dar, wie die Angebotswertung in der Angebotswertung erfolgt. Ein Preisblatt wird ebenfalls erst in der Angebotsphase veröffentlicht.
Nachforderung von Unterlagen nach § 56 VgV
Referenzen (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): gemäß den bekanntgegebenen Kriterien
§§ 123, 124 GWB - Es liegen keine Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB vor.
Haftpflichtversicherung - Versicherung Personenschäden über 5.000.000,00 EURVersicherung Sach- und Vermögensschäden über 3.000.000,00 EURDie Höchstersatzleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres muss mindestens das Zweifache der vorstehenden Deckungssummen je Schadensfall betragen, d.h. zweifach maximiert sein.
Allgemeine Ausschlussgründe - Es liegen keine Ausschlussgründe gemäß- § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, - § 98c des Aufenthaltsgesetzes, - § 19 Mindestlohngesetz (MiLoG) - § 21 Absatz 1 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und - § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959) vor.
Referenzen - Mindestanforderung: 5 Punkte
Jahresumsatz (Nettoumsatz) - Jahresumsatz (Nettoumsatz) der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Der Umsatz muss nicht testiert oder durch einen Wirtschaftsprüfer bestätigt sein.
Zur Wertung wird der Durchschnitt der Jahre herangezogen.
Anzahl der Beschäftigten - Zur Wertung wird der Durchschnitt der letzten drei Kalenderjahre herangezogen.
Qualitätsmanagement - Wir verfügen über eine Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 für Qualitätsmanagement oder vergleichbar.
Umweltmanagement - Wir verfügen über eine Zertifizierung nach DIN EN ISO 14001 für Umweltmanagement, EMAS-Zertifizierung oder vergleichbar.
Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) in der Fassung 2003, in Verbindung mit den Zusätzlichen Vertragsbedingungen der Stiftung Preußischer Kulturbesitz (SPK) in der Fassung vom 09.11.2023
keine