Dienstleistung
Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die restauratorische Behandlung historischer Theaterzettel aus dem Bestand der Staatsbibliothek zu Berlin
Geplant ist eine gründliche Wässerung der Theaterzettel mit anschließender wässrigerEntsäuerung durch angereichertes Wasser, einer Nachleimung gefolgt von einerkontrollierten Trocknung.
Die Rahmenvereinbarung kann von der Auftraggeberin höchstens einmal um 12 Monate verlängert werden. Macht die Auftraggeberin von einer Verlängerungsoption Gebrauch, teilt sie dies dem Auftragnehmer spätestens drei Monate vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit in Textform mit.
Preiskriterium für "Niedrigster Preis (ohne Kriterien)"
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Stiftung Preußischer Kulturbesitz (SPK). Die Zentrale Vergabestelle (ZVS) weist auf die zulässigen Rechtsbehelfe und einzuhaltenden Fristen hin.---Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die Vergabestelle zu richten. ----Statthafter Rechtsbehelf ist gem. §§ 160 ff. GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer.---Der Antrag ist unzulässig, soweit1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB.§ 134 Abs. 1 Satz 1 GWB bleibt unberührt.---Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten. Soll ein Nachprüfungsantrag (§ 107 Abs. 1 GWB) per E-Mail eingereicht werden, so ist dies nur mit qualifizierter elektronischer Signatur an die E-Mail-Adresse vk@bundeskartellamt.bund.de möglich.---Hinweis:Die SPK ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
Es wird darum gebeten, Bieterfragen möglichst frühzeitig zu stellen, auch als Einzelfragen und nicht erst gebündelt, um eine schnelle und für das Vergabeverfahren günstige Beantwortung zu organisieren.
Ein angebotenes Skonto wird in der Wertung nur berücksichtigt, wenn das Zahlungsziel mindestens 14 Tage beträgt.
Die Zentrale Vergabestelle (ZVS) der Stiftung Preußischer Kulturbesitz führt eine interne Unternehmensdatenbank für die Durchführung von Vergabeverfahren. Unternehmen können sich dort durch Abgabe der beigefügten "Eigenerklärung zur Eignung (SPK-Präqualifizierung)" erfasst werden, um in nichtöffentlichen Vergabeverfahren zur Abgabe eines Angebotes/Teilnahmeantrages aufgefordert zu werden und nicht wiederholend erneut eine Eigenerklärung nach §§ 123, 124 GWB abgeben zu müssen.
Nachforderung von Unterlagen nach § 56 VgV
Referenzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Referenzen gemäß den in den Vergabeunterlagen bekanntgegebenen Bedingungen
§§ 123, 124 GWB - Es liegen keine Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB vor.
Haftpflichtversicherung - Versicherung Personenschäden über 1.500.000,00 EURVersicherung Sach- und Vermögensschäden über 250.000,00 EURDie Höchstersatzleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres muss mindestens das Zweifache der vorstehenden Deckungssummen je Schadensfall betragen, d.h. zweifach maximiert sein.
Allgemeine Ausschlussgründe - Es liegen keine Ausschlussgründe gemäß- § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, - § 98c des Aufenthaltsgesetzes, - § 19 Mindestlohngesetz (MiLoG) - § 21 Absatz 1 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und - § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959) vor.
Qualifikation - Das zum Einsatz kommende Personal verfügt über eine einschlägige fachliche Ausbildung oder nachgewiesene praktische Erfahrung in der Restaurierung historischen Papierguts.
Sprachkenntnisse - Die für die Bearbeitung verantwortliche restauratorische Fachkraft verfügt über ausreichend Deutschkenntnisse (Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen, Niveau C1).
technische Ausstattung - Wir verfügen über die geeignete technische Ausstattung zur Durchführung wässriger restauratorischer Behandlungen an Einzelblättern oder vergleichbaren ungebundenen Papierobjekten, konkret: eine Tauchbeckenanlage mit Siebtaschen zur wässrigen Behandlung von Einzelblättern und die technische Möglichkeit Wasser mit Magnesium- und/ oder Calciumcarbonat anzureichern
Referenzen - Die Referenzen erfüllen die in der Referenzliste angegebenen Anforderungen.
Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) in der Fassung 2003, in Verbindung mit den Zusätzlichen Vertragsbedingungen der Stiftung Preußischer Kulturbesitz (SPK) in der Fassung vom 09.11.2023
keine