Austellungsbau "Katharina Sieverding"
VO: UVgO Vergabeart:   Öffentliche Ausschreibung Status: Veröffentlicht

Auftraggeber

Zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle
Stiftung Preußischer Kulturbesitz
Von-der-Heydt Straße 16-18
10785
Berlin
Deutschland
DE338204900
zvs@spk-berlin.de
Zuschlag erteilende Stelle
Kommunikation

Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen

https://satellite.dtvp.de/Satellite/notice/CXVHY5UYT23GD71Q

Bereitstellung der Vergabeunterlagen

https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXVHY5UYT23GD71Q/documents

Auftragsgegenstand

Umfang der Beschaffung

Art und Umfang der Leistung

Art der Leistung
Produktion, Auf- und Abbau der Ausstellungsarchitektur
"Katharina Sieverding" 2027

Umfang der Leistung
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Ausstellungsarchitektur für die Ausstellung "Katharina Sieverding" (Arbeitstitel) in der Oberen Halle der NNG. Für die Ausstellung wird die Produktion, Lieferung und Montage sowie Rückbau (inkl. Entsorgung oder Verbringung) von reversiblen Präsentationselementen wie Wände sowie die Installation und Deinstallation der Beleuchtung benötigt.

Haupterfüllungsort

Neue Nationalgalerie
Potsdamer Str 50
10785
Berlin

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Ausführungsfristen

1. Etappe: Ab Zuschlagserteilung: Ausführungsplanung und Produktion
2. Etappe: KW 13 & 14 | 30.03.2027 bis 09.04.2027, Aufbau Architektur
3. Etappe KW 35 & 36 | 06.09. bis 10.09.2027, Abriss und Entsorgung

Laufzeit bzw. Dauer

Nebenangebote

Nein

Angaben zu den Losen

Nein
Beschreibung

Zuschlagskriterien

Ausführungsfristen

Laufzeit bzw. Dauer

Bedingungen

Teilnahmebedingungen

Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung

- Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß
* §§ 123, 124 GWB
* § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes,
* § 98c des Aufenthaltsgesetzes,
* § 19 Mindestlohngesetz (MiLoG)
* § 21 Absatz 1 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes
* § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959)

Vorzulegende Nachweise:
Wettbewerbsregister; Ausgefüllter Vordruck SPK - Angaben zur Abfrage Wettbewerbsregister; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

- Versicherung Personenschäden über 3.000.000,00 EUR
- Versicherung Sach- und Vermögensschäden über 1.500.000,00 EUR
- Die Höchstersatzleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres muss mindestens das Zweifache der vorstehenden Deckungssummen je Schadensfall betragen, d.h. zweifach maximiert sein.

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit


Vorzulegende Nachweise:
Referenzen; Referenzen gemäß den in den Vergabeunterlagen bekanntgegebenen Bedingungen; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung

Sonstige

Bedingungen für den Auftrag

Wesentliche Zahlungsbedingungen

Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) in der Fassung 2003, in Verbindung mit den Zusätzlichen Vertragsbedingungen der Stiftung Preußischer Kulturbesitz (SPK) in der Fassung vom 09.11.2023

Gegebenenfalls geforderte Sicherheiten

Verfahren

Verwaltungsangaben

Etwaige zusätzliche Angaben über die Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und der Zugriffsmöglichkeit auf die Vergabeunterlagen.

Schlusstermin für den Eingang der Angebote

13.08.2026 10:00 Uhr

Bindefrist des Angebots

27.08.2026

Weitere Angaben

Verschiedenes

Zusätzliche Angaben

Es wird darum gebeten, Bieterfragen möglichst frühzeitig zu stellen, auch als Einzelfragen und nicht erst gebündelt, um eine schnelle und für das Vergabeverfahren günstige Beantwortung zu organisieren.

Ein angebotenes Skonto wird in der Wertung nur berücksichtigt, wenn das Zahlungsziel mindestens 14 Tage beträgt.

Die Zentrale Vergabestelle (ZVS) der Stiftung Preußischer Kulturbesitz führt eine interne Unternehmensdatenbank für die Durchführung von Vergabeverfahren. Unternehmen können sich dort durch Abgabe der beigefügten "Eigenerklärung zur Eignung (SPK-Präqualifizierung)" erfasst werden, um in nichtöffentlichen Vergabeverfahren zur Abgabe eines Angebotes/Teilnahmeantrages aufgefordert zu werden und nicht wiederholend erneut eine Eigenerklärung nach §§ 123, 124 GWB abgeben zu müssen.

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