Kunsttransport zur Sonderausstellung "Dschingis Khan und die Welt der Mongolen" des Museums für Vor- und Frühgeschichte der Staatlichen Museen zu Berlin.
Die Leistung umfasst den Hin- und Rücktransport von Leihgaben aus Ulanbaator, Mongolei, Timisoara, Rumänien, Tomaszów Lubelski und Liegnitz, beide Polen für die Sonderausstellung "Dschingis Khan und die Welt der Mongolen" des Museums für Vor- und Frühgeschichte in der James-Simon-Galerie auf dem Land- und Luftweg durch spezielle Kunsttransportfirmen (inkl. Erledigung Kurierbetreuung, Zollformalitäten).
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Stiftung Preußischer Kulturbesitz (SPK). Die Zentrale Vergabestelle (ZVS) weist auf die zulässigen Rechtsbehelfe und einzuhaltenden Fristen hin.---Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die Vergabestelle zu richten. ----Statthafter Rechtsbehelf ist gem. §§ 160 ff. GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer.---Der Antrag ist unzulässig, soweit1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB.§ 134 Abs. 1 Satz 1 GWB bleibt unberührt.---Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten. Soll ein Nachprüfungsantrag (§ 107 Abs. 1 GWB) per E-Mail eingereicht werden, so ist dies nur mit qualifizierter elektronischer Signatur an die E-Mail-Adresse vk@bundeskartellamt.bund.de möglich.---Hinweis:Die SPK ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
Es wird darum gebeten, Bieterfragen möglichst frühzeitig zu stellen, auch als Einzelfragen und nicht erst gebündelt, um eine schnelle und für das Vergabeverfahren günstige Beantwortung zu organisieren.
Ein angebotenes Skonto wird in der Wertung nur berücksichtigt, wenn das Zahlungsziel mindestens 14 Tage beträgt.
Die Zentrale Vergabestelle (ZVS) der Stiftung Preußischer Kulturbesitz führt eine interne Unternehmensdatenbank für die Durchführung von Vergabeverfahren. Unternehmen können sich dort durch Abgabe der beigefügten "Eigenerklärung zur Eignung (SPK-Präqualifizierung)" erfasst werden, um in nichtöffentlichen Vergabeverfahren zur Abgabe eines Angebotes/Teilnahmeantrages aufgefordert zu werden und nicht wiederholend erneut eine Eigenerklärung nach §§ 123, 124 GWB abgeben zu müssen.
Nachforderung von Unterlagen nach § 56 VgV
Referenzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Referenzen gemäß den in den Vergabeunterlagen bekanntgegebenen Bedingungen
Wettbewerbsregister EU (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Ausgefüllter Vordruck SPK - Angaben zur Abfrage Wettbewerbsregister
§§ 123, 124 GWB - Es liegen keine Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB vor.
Haftpflichtversicherung - Versicherung Personenschäden über 5.000.000,00 EURVersicherung Sach- und Vermögensschäden über 3.000.000,00 EURDie Höchstersatzleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres muss mindestens das Zweifache der vorstehenden Deckungssummen je Schadensfall betragen, d.h. zweifach maximiert sein.
Allgemeine Ausschlussgründe - Es liegen keine Ausschlussgründe gemäß- § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, - § 98c des Aufenthaltsgesetzes, - § 19 Mindestlohngesetz (MiLoG) - § 21 Absatz 1 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und - § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959) vor.
Berufs- oder Handelsregister - Eintragung in einem einschlägigen Berufs- oder Handelsregister im Sinne des Anhangs der RL 2014/24/EU, z.B. "Handelsregister", "Handwerksrolle", "Vereinsregister", "Partnerschaftsregister" oder vergleichbar.
Kunstpacker - Berufserfahrung - Die für den Auftrag vorgesehenen Kunstpacker haben eine mindestens fünfjährige Berufserfahrung in der Handhabung von empfindlichen Kulturgütern und sind mit den Methoden des fachgerechten Verpackens speziell für archäologische und kunsthistorische Kulturgüter aus unterschiedlichen Materialien wie Keramik, Metalle, Stein, Papier und Textil vertraut
Kraftfahrer - Berufserfahrung - Die für den Auftrag vorgesehenen Kraftfahrer/Kraftfahrerinnen verfügen mindestens über 24-monatige Berufserfahrung
Kapazitätsverfügung - Im Leistungszeitraum wird über ausreichend Kapazitäten personeller, technischer und logistischer Art zur Erfüllung des Auftrages verfügt.
Ansprechpartner - Für den Leistungszeitraum wird ein ständiger Ansprechpartner sowie ein Vertreter zur Verfügung gestellt. Die Ansprechpartner verfügen über eine abgeschlossene Ausbildung im Logistikbereich und sprechen fließend Deutsch (Sprachniveau B2) und Englisch (Sprachniveau B2).
Genehmigung grenzüberschreitenden Güterverkehr - Es liegt eine Genehmigung zur Durchführung eines grenzüberschreitenden Güterverkehrs vor.
Zertifizierung DIN EN 16648:2015 - Die Arbeiten erfolgen gem. der Standards der DIN EN 16648:2015 (Erhaltung des kulturellen Erbes - Transportmethoden) oder vergleichbare.
Zertifizierung DIN EN 15946:2011 - Zertifizierung gemäß DIN EN 15946:2011, Erhaltung des kulturellen Erbes - Verpackungsverfahren für den Transport
Zertifizierung ISO 14001 - Zertifizierung gemäß ISO 14001 (Umweltmanagement) oder gleichwertig
Referenzen - Die Referenzen erfüllen die in der Referenzliste angegebenen Anforderungen
Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) in der Fassung 2003, in Verbindung mit den Zusätzlichen Vertragsbedingungen der Stiftung Preußischer Kulturbesitz (SPK) in der Fassung vom 09.11.2023
Einzureichende Unterlagen:
* Mit dem Angebot** Mittels Eigenerklärung:- Eigenerklärung zur Tariftreue: SPK - Verpflichtungserklärung Bundestariftreuegesetz- SPK - Eigenerklärung Sanktionen RUS: Ausgefüllter Vordruck SPK - Eigenerklaerung Sanktionen RUS