Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungen (EU) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Angabe geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungen der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen.
Geeignet ist eine Referenz, wenn der Mindestauftragswert 100.000 EUR betrug.
Vergleichbar ist eine Referenz, wenn:
Art der Leistung: Referenzprojekt muss Übernahme, Transport und Verwertung/Vermarktung von Alttextilien (Altkleider, Schuhe, Haustextilien; AVV-Schlüssel 20 01 10/11) oder stofflich vergleichbaren Wertstoffströmen umfassen - nicht zwingend identische Fraktionen, aber vergleichbare Logistik- und Verwertungsprozesse (inkl. Sortierung nach Abfallhierarchie § 6 KrWG).
Quantitativer Umfang: Nachweis einer Jahresmenge in vergleichbarer Größenordnung zur ausgeschriebenen Menge (hier ca. 500 Mg p.a.). Üblich und verhältnismäßig ist ein Schwellenwert von z. B. mind. 50 % der Auftragsmenge - eine 100-%-Deckungsanforderung wäre unverhältnismäßig und rechtlich angreifbar.
Logistische Komplexität: Steuerung mehrerer dezentraler Sammelstellen (hier 20 Recyclinghöfe, 65 Container) - die Referenz sollte ebenfalls eine Mehrstandort-Struktur mit Tourenplanung und Behältermanagement abdecken.
Auftraggeberstruktur: Idealerweise Leistungserbringung für einen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (Kommune/Landkreis) mit vergleichbaren Dokumentationspflichten (Wiegescheine, monatliche Mengenmeldung, Jahresbilanz/Stoffstromnachweis) - diese Pflichten sind im Vertrag (§ 4) explizit verankert.
Vertragsdauer/Kontinuität: Durchgehende Leistungserbringung über einen Mindestzeitraum (üblich: 12 Monate), Referenzzeitraum grundsätzlich die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre gem. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV.
Technische/rechtliche Anforderungen: Einsatz normgerechter Fahrzeuge/Container (z. B. Euro-6-Norm, DGUV-Prüfungen nach 214-017), sofern für die Bewertung der technischen Leistungsfähigkeit herangezogen.