Die fachliche Klimaschutzberatung unterstützt die Teilnehmenden bei der Entwicklung und Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen vor Ort.
Elf kommunale Unternehmen mit Bezug zur Stadt Hildesheim und die Stadt Hildesheim selbst beteiligen sich am Verbundvorhaben Energieeffizienz- und Nachhaltigkeitsnetzwerk kommunaler Unternehmen. Zielsetzung dieses Vorhabens ist die Unterstützung bei der nachhaltigen Verankerung des Themas Klimaschutz als Querschnittsaufgabe bei den Netzwerkpartnern im öffentlichen Bereich. Die Stadt Hildesheim übernimmt die Rolle des Verbundkoordinators und verantwortet somit die Vergabe die fachliche Klimaschutzberatung. Die fachliche Klimaschutzberatung unterstützt die Teilnehmenden bei der Entwicklung und Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen vor Ort. Die fachliche Beratung umfasst z.B. folgende Schwerpunkte, die je nach Unternehmen und Ausgangssituation gewichtet werden können: Beratung und Maßnahmenentwicklung zur Dekarbonisierung der Wärmeversorgung / Kommunale Strategien zum Ausbau und der Speicherung von erneuerbaren Energien / Entwicklung wirtschaftlicher Sofortmaßnahmen zur Erreichung der Ziele / Energieeffizienz und Energieeinsparung in Gebäuden und Infrastruktur / Entwicklung von passenden Angeboten einer nachhaltigen Mobilität / Einführung eines Klimaschutzcontrollings
Eine kostenneutrale Laufzeitverlängerung um bis zu 2 Jahre bleibt vorbehalten.
Gem. § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsvertrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinweise zur Angebotsabgabe:
Die elektronische Angebotsabgabe erfolgt über das Bietertool der Vergabeplattform dtvp.de. Das Bietertool ist eine Desktop-Anwendung, welche sich automatisch installiert. Die webbasierte Angebotsabgabe bietet dieselben Funktionalitäten des Bietertools auf einer barrierefreien Benutzeroberfläche sowie einige darüberhinausgehende Funktionen, wie die historisierte Anzeige aller Angebote und Teilnahmeanträge; zudem ist keinerlei zusätzliche Installation erforderlich. Hiermit wird eine lokale Verschlüsselung der Angebote sichergestellt.Angebote dürfen nicht per einfacher E-Mail oder per Fax eingereicht werden.Bei elektronischer Angebotsabgabe ist die Textform gem. § 126b BGB vorgeschrieben. Abweichend hiervon sind bestimmte Teile der Vergabeunterlagen auszudrucken, handschriftlich zu unterzeichnen und anschließend eingescannt einzureichen.
Fragen zum Vergabeverfahren:
Fragen zum Vergabeverfahren sind ausschließlich per E-Mail oder über die Vergabeplattform zu stellen. Fragen, die bis spätestens zum Ablauf der Frist zur Einreichung von Aufklärungsfragen beim Auftraggeber eingegangen sind, werden spätestens 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet. Später eingehende Fragen gelten als nicht rechtzeitig gestellt und können unberücksichtigt bleiben.
Hinweis zur elektronischen Vergabe/Registrierung:Der öffentliche Auftraggeber weist darauf hin, dass Bewerber/Bieter sich auf der Vergabeplattform dtvp.de freiwillig registrieren können. (freiwillige Registrierung) Nur mit erfolgter Registrierung und Bestätigung der "Teilnahme am Verfahren" ist gewährleistet, dass Sie E-Mail Benachrichtigungen über neue Nachrichten der Vergabestelle (z.B. Informationen zu Bieterfragen und Aktualisierung der Vergabeunterlagen) erhalten. Dies kann ohne Registrierung nicht gewährleistet werden.
Die elektronische Angebotsabgabe ist nur für registrierte Unternehmen möglich.
Der Auftraggeber behält sich vor, die fehlenden Erklärungen und Nachweise soweit gesetzlich zulässig bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern, ist hierzu jedoch nicht verpflichtet.
Ausschlussgründe gem. § 123 und § 124 Gesetzgegen Wettbewerbsbeschränkungen
Registereintragung_ (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Eintragung in das Handels- oder Berufsregister (aktueller Auszug aus dem Handels- oder Berufsregister, oder eine diesbezügliche Kopie ist dem Eignungsbogen beizufügen) oder vergleichbarer Nachweis (Nachweis ist dem Eignungsbogen beizufügen)
Umsatz des Unternehmens_ (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Es sind Angaben zum Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren zu machen.
Betriebshaftpflichtversicherung (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Betriebshaftpflichtversicherung mit den Mindestdeckungssummen (jeweils 2-fach maximiert) 1.500.000,- EUR für Personenschäden und 1.000.000,- EUR für sonstige Schäden (je Sach- und Vermögensschäden). Einzureichen ist eine Absichtserklärung oder Versicherungsbescheinigung.
Referenzen zu Dienstleistungen_ (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Der Bieter weist seine technische Leistungsfähigkeit anhand von drei Referenzen nach. Zur Darstellung der unternehmensbezogenen Referenzen hat der Bewerber / das Mitglied der Bewerbergemeinschaft das Formblatt "Unternehmensreferenz" (Anlage EB.3) pro Referenz vollständig digital auszufüllen und dem Angebot beizufügen.Hinweis: Aus den Referenzangaben muss nachvollziehbar sein, ob und in welchem Umfang die Leistungen als Eigenleistung, mit Nachunternehmen oder in Kooperation mit anderen Firmen erbracht wurden. Mindestanforderungen an die Unternehmensreferenzen:- Alle Referenzen sind abgeschlossen. Der Abschluss der Referenzen darf nicht vor dem 01.05.2021 liegen.- Alle Referenzen müssen mit dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbar sein. Als vergleichbar werden Referenzen angesehen, wenn die folgenden Merkmale kumulativ erfüllt sind:- Alle Referenzen haben die Erstellung, Fortschreibung oder Umsetzung von Klimaschutz-, Energieeffizienz- oder THG-Minderungsstrategien zum Gegenstand.- Alle Referenzen betreffen die Klimaschutz- bzw. Energieeffizienzberatung für kommunale oder kommunalnahe Unternehmen.
Einzureichende Unterlagen:
* Mit dem Angebot** Mittels Eigenerklärung:- Mindestentgelterklärung: Die Vergabe kann von der Vorlage von Nachweisen gem. § 4 Nds. Tariftreue- und Vergabegesetz (NTVergG) abhängig gemacht werden. Hier: Tariftreue- und Mindestentgelterklärung gem. § 4 Abs. 1 NTVergG. Ein entsprechendes Formblatt liegt den Vergabeunterlagen bei.- Eigenerklärung zu Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576: In den Ausschreibungsunterlagen enthaltene und unterzeichnete Eigenerklärung zu Russlandsanktionen ist beizufügen.