- Abgabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation (mittels Eingenerklärung VHB 124); mit dem Angebot
- Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber/Bieter in Frage stellt (mittels Eingenerklärung VHB 124); mit dem Angebot
Der Bieter hat das Vorliegen der geforderten Kriterien sowie das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nachzuweisen. Die Nachweise können durch Eigenerklärung gemäß dem anliegenden Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" erbracht werden oder durch die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
Auf Anforderung sind die Eigenerklärungen innerhalb von 6 Kalendertagen mit Nachweisen zu belegen.
Die Vergabe kann außerdem von der Vorlage von Nachweisen gem. §§ 4 und 5 Nds. Tariftreue- und Vergabegesetz (NTVergG) abhängig gemacht werden. Hier: Tariftreue- und Mindestentgelterklärung gem. § 4 Abs. 1 NTVergG. Ein entsprechendes Formblatt liegt den Vergabeunterlagen bei.
Auf die Abgabe der Erklärung (auf dem Formblatt) zur Eignung sowie zu § 4 Abs. 1 NTVergG kann nur verzichtet werden, wenn das Unternehmen präqualifiziert ist und im Rahmen der Präqualifizierung inhaltsgleiche Erklärungen bestehen (eine inhaltliche identische Erklärung gem. § 4 Abs. 1 NTVergG hinterlegt ist).
Präqualifiziert ist, wer in der Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifizierungsverzeichnis) eingetragen ist (Bau) oder seine Eignung bei einer Präqualifizierungsstelle (PQ-Stelle) nachgewiesen hat (Liefer- und Dienstleistungen).
Vorzulegende Nachweise:
Nachweis der gesetzl. Sozialversicherungsträger über die Entrichtung von Beiträgen; Sofern das Unternehmen nicht präqialifiziert ist, ist der Nachweis der gesetzl. Sozialversicherungsträger über die Entrichtung von Beiträgen auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen.; Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung