Prüfung des konsolidierten Gesamtabschlusses 2023 und optional bei Bedarf des Gesamtabschlusses
2024 der Stadt Hildesheim. Die Prüfung umfasst neben der reinen Prüfungsleistung auch die
Dokumentation und Schlussberichterstellung. Die Prüfungen für den Abschluss 2023 sollen in 2026 und
für den Abschluss 2024 ggf. in 2027 erfolgen.
Es handelt sich um eine freiberufliche Dienstleistung i.S.v. § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 des
Einkommensteuergesetzes (EStG).