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Rasterelektronenmikroskops (REM)
VO: UVgO Vergabeart:   Öffentliche Ausschreibung Status: Veröffentlicht

Kommunikation

Es liegen folgende Nachrichten der Vergabestelle vor.
Betreff: Informationsschreiben I Datum: 18.03.2026 - 15:27 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

nachfolgend beantworten wir eingegangene Bieterfragen:

Frage 1:
Im Dokument 632 (UVgO - Bewerbungsbedingungen), Punkt 3.6. steht, dass ["Ein Bieter, der in seinem Angebot die von ihm tatsächlich für einzelne Leistungspositionen geforderten Einheitspreise auf verschiedene Einheitspreise anderer Leistungspositionen verteilt, benennt nicht die von ihm geforderten Preise. Deshalb werden Angebote, bei denen der Bieter die Einheitspreise einzelner Leistungspositionen in "Mischkalkulationen" auf andere Leistungspositionen umlegt, von der Wertung ausgeschlossen."]
Bedeutet dies, dass bei unserer eigenen Angebotsdatei sämtliche Einheitspreise ausgewiesen werden müssen, oder ist ein Gesamtpreis am Ende ausreichend?

Antwort:
Es ist erlaubt einen nur einen Gesamtpreis anzugeben.


Frage 2:
In der Leistungsbeschreibung, Punkt 2 Vakuumsystem, wird ein Niedervakuum von mindestens 1,5-2 mbar gefordert. Nach unserer Erfahrung verschlechtern Drücke von 1,5-2 mbar die Bildauflösung und EDX Signalqualität durch erhöhte Gasstreuung und Röntgen Absorption. Für die Entladung nichtleitender Proben ist der Bereich 0,5-1 mbar technisch optimal.
Bitte bestätigen Sie, dass ein Niedervakuumbetrieb bis max. 100 Pa (1 mbar) ebenfalls akzeptiert wird.

Antwort:
Die Beschreibung "Niedervakuum von mindestens 1,5-2 mbar" ist vielleicht missverständlich. Selbstverständlich sind geringere Drücke willkommen und für bestimmte Proben auch von Vorteil. Also wird 1 mbar auf jeden Fall akzeptiert.


Frage 3:
In der Leistungsbeschreibung, Punkt 2 Probenhandling, wird eine Farb Videokamera im Probenraum gefordert.
Könnten Sie bitte präzisieren, ob damit eine Kamera zur Live Überwachung des Probenraums gemeint ist, oder ob eine außerhalb bzw. unmittelbar vor der Kammer positionierte Kamera gemeint ist, die ein Übersichtsbild zur Probennavigation liefert?

Antwort:
Die Kamera soll nur der Übersicht bei der Navigation der Proben dienen und muss kein Live-Bild aus dem Probenraum liefern.

Hinweis:
Dieses Informationsschreiben ergänzt und oder ändert die bestehenden Vergabeunterlagen. Diese Änderung der Vergabeunterlagen wird Vertragsbestandteil. Mit Abgabe eines Angebotes erklären Sie, dass Ihnen zugegangene Änderungen der Vergabeunterlagen Gegenstand Ihres Angebotes sind.


Mit freundlichen Grüßen
M. Klook

Universität Rostock
Zentrale Universitätsverwaltung, Dezernat Haushaltsangelegenheiten
Ref. Beschaffung

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