Vergabe einer Rahmenvereinbarung zur Durchführung von Instandsetzungsarbeiten an den Dienstfahrzeugen der Bundespolizei. Näher gemeint hier, die Dienstfahrzeuge des Fahrzeugherstellers Volkswagen am Standort Rosenheim (PLZ 83024)
Art und Umfang entnehmen Sie bitte den beigefügten Dokumenten, wie Leistungsbeschreibung und Rahmenvereinbarung.
Der Vertrag beginnt mit der Zuschlagserteilung und wird für die Dauer von 36 Monaten geschlossen. Der Vertrag verlängert sich einmalig um weitere 12 Monate, wenn er nicht von der Auftraggeberin spätestens 6 Wochen vor Ablauf der Grundlaufzeit schriftlich gekündigt wird.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem Bundespolizeipräsidium zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Bundespolizeipräsidium gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen oder zu vervollständigen. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, das er keine Unterlagen nachfordern wird. (§ 56 (2) VgV)
Die Nachforderung von Leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. (§ 56 (3) VgV)
Rein nationale Ausschlussgründe können dem Dokument "Eigenerklärung 123, 124 GWB" im Anhang entnommen werden.
Die Verurteilung oder die rechtskräftige Festsetzung einer Geldbuße wegen der Bildung krimineller Vereinigungen (auch im Ausland) führt gem. § 123 GWB zum Ausschluss vom Vergabeverfahren, siehe Dokument "Eigenerklärung 123, 124 GWB" im Anhang.
Die Verurteilung oder die rechtskräftige Festsetzung einer Geldbuße wegen der Bildung terroristischer Vereinigungen (auch im Ausland) führt gem. § 123 GWB zum Ausschluss vom Verfahren, siehe Dokument "Eigenerklärung 123, 124 GWB" im Anhang.
Eine Verurteilung oder die rechtskräftige Festsetzung einer Geldbuße wegen Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung führen gem. § 123 GWB zum Ausschluss vom Vergabeverfahren, siehe Dokument "Eigenerklärung 123, 124 GWB" im Anhang.
Eine Verurteilung oder die rechtskräftige Festsetzung einer Geldbuße wegen Betrugs oder Subventionsbetrugs führt gem. § 123 GWB zum Ausschluss vom Vergabeverfahren, siehe Dokument "Eigenerklärung 123, 124 GWB" im Anhang.
Eine Verurteilung oder die rechtskräftige Festsetzung einer Geldbuße wegen Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung oder Bestechung im Sinne des § 123 Abs. 1 Nr. 6 - 9 GWB führt zum Ausschluss vom Vergabeverfahren, siehe Dokument "Eigenerklärung 123, 124 GWB" im Anhang.
Eine Verurteilung oder die rechtskräftige Festsetzung einer Geldbuße wegen Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit und Ausbeutung führen gem. § 123 GWB zum Ausschluss vom Vergabeverfahren, siehe Dokument "Eigenerklärung 123, 124 GWB" im Anhang.
Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung, die durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurden oder auf sonstige Weise nachgewiesen werden können, führen gem. § 123 GWB zum Ausschluss vom Verfahren, siehe Dokument "Eigenerklärung 123, 124 GWB" im Anhang.
Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen führen gem. § 123 GWB zum Ausschluss vom Verfahren, siehe Dokument "Eigenerklärung 123, 124 GWB" im Anhang.
Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen können gem. § 124 GWB zum Ausschluss vom Vergabefahren führen, siehe Dokument "Eigenerklärung 123, 124 GWB" im Anhang.
Nachweisliche Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen bei der Auftragsausführung können gem. § 124 GWB zum Ausschluss vom Verfahren führen, siehe Dokument "Eigenerklärung 123, 124 GWB" im Anhang.
Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen können gem. § 124 GWB zum Ausschluss vom Vergabefahren führen, siehe Dokument "Eigenerklärung 123, 124 GWB" im Anhang.
Die Zahlungsunfähigkeit des Unternehmens kann gem. § 124 GWB zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen, siehe Dokument "Eigenerklärung 123, 124 GWB" im Anhang.
Ist über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden oder befindet sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation, kann dies gem. § 124 GWB zum Ausschluss vom Vergabefahren führen, siehe Dokument "Eigenerklärung 123, 124 GWB" im Anhang.
Hat das Unternehmen seine berufliche Tätigkeit eingestellt, kann dies gem. § 124 GWB zum Ausschluss vom Verfahren führen, siehe Dokument "Eigenerklärung 123, 124 GWB" im Anhang.
Ist über das Vermögen des Unternehmens ein mit Insolvenz vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden oder befindet sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation, kann dies gem. § 124 GWB zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen, siehe Dokument "Eigenerklärung 123, 124 GWB" im Anhang.
Eine nachweislich schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird, kann gem. § 124 GWB zum Ausschluss vom Vergabefahren führen, siehe Dokument "Eigenerklärung 123, 124 GWB" im Anhang.
Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen können gem. § 124 GWB zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen, siehe Dokument "Eigenerklärung 123, 124 GWB" im Anhang.
Ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens kann gem. § 124 GWB zum Ausschluss vom Verfahren führen, siehe Dokument "Eigenerklärung 123, 124 GWB" im Anhang.
Bei einer Wettbewerbsverzerrung aufgrund Einbeziehung des Unternehmens in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens, ohne dass diese nicht durch andere Maßnahmen beseitigt werden kann, kann gem. § 124 GWB zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen, siehe Dokument "Eigenerklärung 123, 124 GWB" im Anhang.
Eine erheblich fortdauernde, mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, die zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, kann gem. § 124 GWB zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen, siehe Dokument "Eigenerklärung 123, 124 GWB" im Anhang.
Die Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens kann gem. § 124 GWB zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen, siehe Dokument "Eigenerklärung 123, 124 GWB" im Anhang.
Aktueller Gewerbenachweis bzw. Handelsregisterauszug (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Auflistung der Werkstattaufträge gemäß den Bewerbungsbedingungen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Eigenerklärung §§ 123, 124 GWB (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Nachweis über eine bestehende Betriebshaftpflichtversicherung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Nachweise in Form von Zertifikaten oder Dokumenten über einen Meistergeführten und in der Handwerksrolle eingetragenen Innungsfachbetrieb z.B. Meisterbrief etc. (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Nachweise in Form von Zertifikaten über ein bestehendes Qualitätsmanagementsystem (z.B. DIN EN ISO 9001) oder gleichwertiges (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Nachweise in Form von Zertifikaten über einen bestehenden Arbeitsschutz (z.B. ISO 45001) oder gleichwertiges (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Verpflichtungserklärung VS-NfD (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Verpflichtungserklärung zum Mindestlohngesetz (MiLoG) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Einzureichende Unterlagen:- Angebotsformular ( mittels Eigenerklärung vorzulegen)- Eigenerklärung Sanktionen Russland ( mittels Eigenerklärung vorzulegen)- Leistungsbeschreibung ( mittels Eigenerklärung vorzulegen): Technische und berufliche Leistungsfähigkeit