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Verfahrensangaben

Rahmenvereinbarung Instandsetzungsarbeiten Volkswagen / Standort: Rosenheim

VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
26.02.2026
06.03.2026 12:00 Uhr
06.03.2026 12:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Bundespolizeipräsidium - Referat 62
991-18554REF62-85
Heinrich-Mann-Allee 103
14473
Potsdam
Deutschland
DE404
bpolp.referat.62@polizei.bund.de
+49 331979976201

Angaben zum Auftraggeber

Obere, mittlere und untere Bundesbehörde, die den niedrigen Schwellenwert anwenden gem. § 106 Abs. 2 Nr. 1 GWB
Öffentliche Ordnung und Sicherheit

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer des Bundes
unbekannt
Villemombler Straße 76
53123
Bonn
Deutschland
DEA22
vk@bundeskartellamt.de-mail.de
+49 2289499-0

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

50100000-6
50110000-9
50117300-1
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Vergabe einer Rahmenvereinbarung zur Durchführung von Instandsetzungsarbeiten an den Dienstfahrzeugen der Bundespolizei. Näher gemeint hier, die Dienstfahrzeuge des Fahrzeugherstellers Volkswagen am Standort Rosenheim (PLZ 83024)

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Art und Umfang entnehmen Sie bitte den beigefügten Dokumenten, wie Leistungsbeschreibung und Rahmenvereinbarung.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Monaten
36

Der Vertrag beginnt mit der Zuschlagserteilung und wird für die Dauer von 36 Monaten geschlossen. Der Vertrag verlängert sich einmalig um weitere 12 Monate, wenn er nicht von der Auftraggeberin spätestens 6 Wochen vor Ablauf der Grundlaufzeit schriftlich gekündigt wird.

1
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Bundespolizeipräsidium, Regionale Bereichswerkstatt Rosenheim, Burgfriedstraße 34
83024
Rosenheim
Deutschland
DE213

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

---
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

1
EUR

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXV5YYRYTZCVLVZG

Einlegung von Rechtsbehelfen

Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem Bundespolizeipräsidium zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Bundespolizeipräsidium gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

90
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen oder zu vervollständigen. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, das er keine Unterlagen nachfordern wird. (§ 56 (2) VgV)

Die Nachforderung von Leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. (§ 56 (3) VgV)

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Rein nationale Ausschlussgründe können dem Dokument "Eigenerklärung 123, 124 GWB" im Anhang entnommen werden.

Die Verurteilung oder die rechtskräftige Festsetzung einer Geldbuße wegen der Bildung krimineller Vereinigungen (auch im Ausland) führt gem. § 123 GWB zum Ausschluss vom Vergabeverfahren, siehe Dokument "Eigenerklärung 123, 124 GWB" im Anhang.

Die Verurteilung oder die rechtskräftige Festsetzung einer Geldbuße wegen der Bildung terroristischer Vereinigungen (auch im Ausland) führt gem. § 123 GWB zum Ausschluss vom Verfahren, siehe Dokument "Eigenerklärung 123, 124 GWB" im Anhang.

Eine Verurteilung oder die rechtskräftige Festsetzung einer Geldbuße wegen Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung führen gem. § 123 GWB zum Ausschluss vom Vergabeverfahren, siehe Dokument "Eigenerklärung 123, 124 GWB" im Anhang.

Eine Verurteilung oder die rechtskräftige Festsetzung einer Geldbuße wegen Betrugs oder Subventionsbetrugs führt gem. § 123 GWB zum Ausschluss vom Vergabeverfahren, siehe Dokument "Eigenerklärung 123, 124 GWB" im Anhang.

Eine Verurteilung oder die rechtskräftige Festsetzung einer Geldbuße wegen Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung oder Bestechung im Sinne des § 123 Abs. 1 Nr. 6 - 9 GWB führt zum Ausschluss vom Vergabeverfahren, siehe Dokument "Eigenerklärung 123, 124 GWB" im Anhang.

Eine Verurteilung oder die rechtskräftige Festsetzung einer Geldbuße wegen Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit und Ausbeutung führen gem. § 123 GWB zum Ausschluss vom Vergabeverfahren, siehe Dokument "Eigenerklärung 123, 124 GWB" im Anhang.

Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung, die durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurden oder auf sonstige Weise nachgewiesen werden können, führen gem. § 123 GWB zum Ausschluss vom Verfahren, siehe Dokument "Eigenerklärung 123, 124 GWB" im Anhang.

Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen führen gem. § 123 GWB zum Ausschluss vom Verfahren, siehe Dokument "Eigenerklärung 123, 124 GWB" im Anhang.

Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen können gem. § 124 GWB zum Ausschluss vom Vergabefahren führen, siehe Dokument "Eigenerklärung 123, 124 GWB" im Anhang.

Nachweisliche Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen bei der Auftragsausführung können gem. § 124 GWB zum Ausschluss vom Verfahren führen, siehe Dokument "Eigenerklärung 123, 124 GWB" im Anhang.

Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen können gem. § 124 GWB zum Ausschluss vom Vergabefahren führen, siehe Dokument "Eigenerklärung 123, 124 GWB" im Anhang.

Die Zahlungsunfähigkeit des Unternehmens kann gem. § 124 GWB zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen, siehe Dokument "Eigenerklärung 123, 124 GWB" im Anhang.

Ist über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden oder befindet sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation, kann dies gem. § 124 GWB zum Ausschluss vom Vergabefahren führen, siehe Dokument "Eigenerklärung 123, 124 GWB" im Anhang.

Hat das Unternehmen seine berufliche Tätigkeit eingestellt, kann dies gem. § 124 GWB zum Ausschluss vom Verfahren führen, siehe Dokument "Eigenerklärung 123, 124 GWB" im Anhang.

Ist über das Vermögen des Unternehmens ein mit Insolvenz vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden oder befindet sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation, kann dies gem. § 124 GWB zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen, siehe Dokument "Eigenerklärung 123, 124 GWB" im Anhang.

Eine nachweislich schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird, kann gem. § 124 GWB zum Ausschluss vom Vergabefahren führen, siehe Dokument "Eigenerklärung 123, 124 GWB" im Anhang.

Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen können gem. § 124 GWB zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen, siehe Dokument "Eigenerklärung 123, 124 GWB" im Anhang.

Ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens kann gem. § 124 GWB zum Ausschluss vom Verfahren führen, siehe Dokument "Eigenerklärung 123, 124 GWB" im Anhang.

Bei einer Wettbewerbsverzerrung aufgrund Einbeziehung des Unternehmens in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens, ohne dass diese nicht durch andere Maßnahmen beseitigt werden kann, kann gem. § 124 GWB zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen, siehe Dokument "Eigenerklärung 123, 124 GWB" im Anhang.

Eine erheblich fortdauernde, mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, die zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, kann gem. § 124 GWB zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen, siehe Dokument "Eigenerklärung 123, 124 GWB" im Anhang.

Die Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens kann gem. § 124 GWB zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen, siehe Dokument "Eigenerklärung 123, 124 GWB" im Anhang.

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

Aktueller Gewerbenachweis bzw. Handelsregisterauszug (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Auflistung der Werkstattaufträge gemäß den Bewerbungsbedingungen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Eigenerklärung §§ 123, 124 GWB (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Nachweis über eine bestehende Betriebshaftpflichtversicherung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):

Eignungskriterium

Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen

Nachweise in Form von Zertifikaten oder Dokumenten über einen Meistergeführten und in der Handwerksrolle eingetragenen Innungsfachbetrieb z.B. Meisterbrief etc. (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):

Eignungskriterium

Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards

Nachweise in Form von Zertifikaten über ein bestehendes Qualitätsmanagementsystem (z.B. DIN EN ISO 9001) oder gleichwertiges (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):

Eignungskriterium

Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards

Nachweise in Form von Zertifikaten über einen bestehenden Arbeitsschutz (z.B. ISO 45001) oder gleichwertiges (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):

Eignungskriterium

Informationssicherheit

Verpflichtungserklärung VS-NfD (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Verpflichtungserklärung zum Mindestlohngesetz (MiLoG) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Einzureichende Unterlagen:
- Angebotsformular ( mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- Eigenerklärung Sanktionen Russland ( mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- Leistungsbeschreibung ( mittels Eigenerklärung vorzulegen): Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Nicht erforderlich

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung