Bei dem vorliegenden Verfahren handelt es sich um ein formloses Bieterverfahren zur Veräußerung des Grundstücks "Reha Zentrum Gernsbach". Das Verfahren ist kein förmliches Vergabeverfahren.
Die Klinikum Mittelbaden gGmbH, Dr.-Rumpf-Weg 7, 76530 Baden-Baden (nachfolgend "Verkäufer") beabsichtigt, im Zuge der künftigen Immobilienstrategie Klinikum Mittelbaden eine Restrukturierung des Immobilienbestands vorzunehmen. Unter Berücksichtigung der künftigen Immobilienstrategie und der damit verbundenen strategischen Ausrichtung des Verkäufers beabsichtigt dieser, vier bebaute Grundstücke (Reha Zentrum Gernsbach, Krankenhaus Bühl, Ehemaliges Kreiskrankenhaus Forbach und Ehemaliges Klinikum Mittelbaden Annaberg) zu veräußern.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich nicht um ein förmliches Vergabeverfahren nach den Vorschriften des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Vergabeverordnung (VgV) handelt. Soweit eine Bekanntmachung über die EU-Plattform für öffentliche Aufträge (TED) oder eine andere Vergabeplattform erfolgt, dient dies lediglich der Herstellung von Verfahrenstransparenz.
Kommunikation und technische Voraussetzung zur Teilnahme
Der Verkäufer nutzt für die Durchführung der Bieterverfahren die Vergabeplattform www.dtvp.de. Dies betrifft insbesondere
- das Stellen von Fragen zum Bieterverfahren oder zum Grundstück,
- die Bereitstellung und den Abruf der Unterlagen zum Bieterverfahren,
- das Einreichen der ausgefüllten Formblätter.
Eine Teilnahme an dem Bieterverfahren setzt daher voraus, dass sich interessierte Unternehmen beim DTVP registrieren. Die Registrierung ist kostenfrei unter www.dtvp.de möglich. Nähere Informationen zur Kommunikation sowie zu den technischen Voraussetzungen zur Teilnahme an der Markterkundung finden sich unter www.dtvp.de. Weitergehende Informationen finden sich außerdem unter https://support.cosinex.de/unternehmen.
Vertraulichkeit der Unterlagen
Die bereitgestellten Unterlagen sind vertraulich zu behandeln und dürfen nur im Rahmen dieses Bieterverfahrens verwendet werden.
Die KMB behält sich vor, unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Gleichbehandlung, Erklärungen/Nachweise oder einzelne Angaben nachzufordern bzw. sich diese erläutern zu lassen. Dies kann jederzeit im Verlauf des Verfahrens zur Grundstückveräußerung und nicht nur im Zusammenhang mit den Teilnahmeerklärungen erfolgen. Ein Anspruch besteht jedoch nicht.
Das genannte Kriterium ist lediglich ein Platzhalter und musste aufgrund systemseitiger Anforderungen eingetragen werden. (Mit dem Teilnahmeantrag; Keine oder anderweitige Formerfordernis):
---