Es handelt sich um eine Beschaffung nach § 16 DVBayKrG. Das Verfahren erfolgt in Anlehnung an eine Öffentliche Ausschreibung gemäß § 8 Abs. 1 Var. 1, Abs. 2 S. 1, § 9 UVgO. Die UVgO findet keine unmittelbare Anwendung. Der Auftraggeber ist kein öffentlicher Auftraggeber i.S.d. § 99 GWB; Teil 4 GWB, sowie die VgV finden ebenfalls keine Anwendung.
Die Beschaffung erfolgt nach Maßgabe des § 16 DVBayKrG. Weiteren vergaberechtlichen Bindungen unterliegt der Auftraggeber nicht. Der Auftraggeber hat sich vorliegend freiwillig entschieden, sein Vorgehen an einer Öffentlichen Ausschreibung zu orientieren.
Bezugnahmen auf Vorschriften der UVgO oder des GWB in dieser Aufforderung zur Angebotsabgabe und in den übrigen Vergabeunterlagen dienen ausschließlich der Verfahrensstrukturierung; eine Selbstbindung des Auftraggebers an diese Vorschriften wird hierdurch nicht begründet.
Kommunikation
Die Kommunikation in diesem Vergabeverfahren erfolgt ausschließlich in elektronischer Form.
Als elektronisches Mittel nutzt der Auftraggeber hierzu die Vergabeplattform des Deutschen Vergabeportals (DTVP).
Nähere Informationen hierzu, insbesondere über die notwendigen Instrumente für am Vergabeverfahren interessierte Unternehmen (Bieter), finden sich unter http://www.dtvp.de. Weitergehende Informationen finden sich außerdem unter https://support.cosinex.de/unternehmen.
Die jeweils aktuellen Vorgaben, Regelungen und Hinweise des DTVP, insbesondere, soweit sie die Kommunikation durch Bieter betreffen, sind zu beachten.
Sämtliche Kommunikation im Vergabeverfahren hat in deutscher Sprache zu erfolgen. Die Nutzung der gängigen englischen Fachbegriffe ist zulässig.
Da die Kommunikation in diesem Vergabeverfahren ausschließlich über das DTVP erfolgt, obliegt es dem Bieter, sich auf dem jeweils aktuellen Stand des Vergabeverfahrens und der zugehörigen Informationen über das DTVP zu halten.
Eine Teilnahme am Vergabeverfahren, insbesondere durch das Stellen von Fragen oder das Einreichen von Angeboten setzt voraus, dass sich der Bieter beim DTVP registriert. Soweit der Bieter noch nicht beim DTVP registriert ist, ist die Registrierung kostenfrei unter http://www.dtvp.de erforderlich.
Für die elektronische Einreichung von Angeboten ist die Nutzung des "Bietertools" erforderlich. Das "Bietertool" wird kostenfrei über das DTVP für dort registrierte Unternehmen zur Verfügung gestellt. Im Rahmen der Angebotsabgabe kann über das "Bietertool" insgesamt eine maximale Datenmenge von 500 MB an den Auftraggeber übermittelt werden (Gesamtdatenmenge von Dateien in den Bereichen "Auszufüllende Dokumente" und "Eigene Dokumente" des Bietertools).
Enthalten Bekanntmachungen oder (Vergabe-)Unterlagen des Auftraggebers nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung des Bieters gegen geltendes Recht, so hat der Bieter den Auftraggeber hierauf unverzüglich in Textform hinzuweisen.
Fragen/Hinweise der Bieter sind unverzüglich, spätestens aber bis zum Montag, 20.07.2026, 11:00 Uhr über die Vergabeplattform einzureichen. Bieter sollen hierfür das mit den Vergabeunterlagen bereitgestellte Dokument Nr. 14 Formblatt Bieterfragen verwenden.
Die Beantwortung von Bieterfragen und sonstige verfahrensrelevante Informationen seitens des Auftraggebers erfolgen über die Vergabeplattform.
Auch die Bieterfragen selbst werden vom Auftraggeber dabei veröffentlicht. Der Auftraggeber bittet daher darum, die Bieterfragen so zu formulieren, dass sie keine Rückschlüsse auf die Identität des fragestellenden Bieters zulassen.