BEGRENZUNG DER TEILNEHMERANZAHL
Die angegebene Mindestanzahl von 5 Bewerbern erfolgt nur aus technischen Gründen. Es wird keine Mindestanzahl festgelegt.
PRÜFUNG UND WERTUNG DER EIGNUNG
Nach Prüfung der Teilnahmeanträge und positiver Eignung werden die Bewerber in den Anbieterpool der jeweiligen Kategorie/Kategorien aufgenommen. Die Aufnahme in den Anbieterpool erfolgt nach folgender Prüfung:
1. Prüfung der Teilnahmeanträge auf Einhaltung der formalen Anforderungen (insbesondere form- und fristgerechte Übermittlung und Einreichung)
2. Vorliegen der geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise gemäß 5.1.9 der Auftragsbekanntmachung und Entscheidung über etwaige Nachforderungen.
3. Prüfung der Teilnahmeanträge auf Vorliegen von Ausschlussgründen (§ 6e EU VOB/A und Erfüllung von Mindeststandards gemäß 5.1.9 der Auftragsbekanntmachung).
4. Prüfung der Eignung des Unternehmens gemessen an der zu vergebenden Leistung anhand der vom Unternehmen eingereichten Angaben, Erklärungen und Nachweise.
Ein Bewerber, der nach dem Ergebnis dieser Prüfung als nicht geeignet angesehen wird oder die Mindeststandards bezüglich der Eignung nicht erfüllt, wird nicht zum Anbieterpool zugelassen.
Der öffentliche Auftraggeber bewertet den Teilnahmeantrag grundsätzlich innerhalb von zehn Arbeitstagen nach dessen Eingang. In begründeten Einzelfällen kann die Frist auf bis zu 15 Arbeitstage verlängert werden, insbesondere wenn Prüfung, Wertung, Aufklärung oder Nachforderung von Unterlagen zusätzlichen Zeitaufwand erfordert. Der öffentliche Auftraggeber kann die Frist in weiteren begründeten Fällen verlängern, sofern dies zur ordnungsgemäßen Durchführung des dynamischen Beschaffungssystems erforderlich ist.
AUFFORDERUNG ZUR ANGEBOTSABGABE
Sobald ein konkreter Baubedarf in einer Kategorie besteht, werden sämtliche Bewerber aus dem kategoriespezifischen Anbieterpool vom Auftraggeber aufgefordert, ein verbindliches Angebot für die Einzelmaßnahme innerhalb einer angemessenen Angebotsfrist über die Vergabeplattform http://www.dtvp.de abzugeben. Die Frist zur Angebotsabgabe beträgt mindestens zehn Tage. Der Auftraggeber behält sich vor, eine längere Angebotsfrist festzulegen.
Mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe für eine konkrete Auftragsvergabe erhalten die Bewerber des jeweiligen Anbieterpools die Ausschreibungsunterlagen, einschließlich der Zuschlagskriterien, Vertragsunterlagen und Leistungsverzeichnisse.
Der Auftraggeber behält sich vor, die wesentlichen Vertragsparameter sowie die spezifischen Anforderungen für die jeweilige Leistungskategorie in der jeweiligen Aufforderung zur Angebotsabgabe für den jeweiligen Einzelauftrag zu konkretisieren.
Die Angebotsaufforderung enthält insbesondere:
- Vertragsbedingungen, wie
- Leistungsumfang und detaillierte Leistungsbeschreibung
- Vertragslaufzeit, Verlängerungsoptionen und Kündigungsmodalitäten
- Preisstruktur und Abrechnungsmodalitäten
- Zuschlagskriterien, die für jede Kategorie transparent definiert werden. Der Auftraggeber behält sich vor, neben dem Preis auch qualitative Zuschlagskriterien bei einzelnen Auftragsvergaben festzulegen, wie z.B.:
- Qualität
- Nachhaltigkeitsaspekte
- Wartungsleistungen
Die Konkretisierung dieser Punkte erfolgt jeweils in der Angebotsaufforderung, um eine bedarfsgerechte, transparente und vergaberechtskonforme Vertragsgestaltung sicherzustellen.
Zur Sicherstellung der Leistungsfähigkeit der Bieter behält sich der Auftraggeber vor, für die jeweilige Leistungskategorie zusätzliche, auftragsbezogene Eignungskriterien festzulegen. Diese Kriterien werden in der jeweiligen Angebotsaufforderung konkretisiert und können insbesondere folgende Aspekte betreffen:
- qualifiziertes Personal,
- technische Ausstattung,
- einschlägige Zertifikate etc.
Die konkreten Anforderungen sowie die vorzulegenden Nachweise werden in der jeweiligen Aufforderung zur Angebotsabgabe transparent angegeben.