1. Verfahrensablauf
Im Rahmen des Interessenbekundungsverfahrens sind interessierte Unternehmen aufgefordert, sich für die Teilnahme am strukturierten Bieterverfahren zu bewerben.
Die Unternehmen, die sich erfolgreich um die Teilnahme am strukturierten Bieterverfahren beworben haben, wird die Verkäuferin zur Einreichung von indikativen Angeboten auffordern. In dieser Phase erhalten die Bieter nach vorheriger Terminabstimmung die Möglichkeit zur Besichtigung des Objekts, zur Klärung offener Fragen sowie zur Einsicht in weitere objektspezifische Unterlagen. Im Rahmen der indikativen Angebote besteht für die Unternehmen die Wahl, entweder ausschließlich einen Kaufpreis für das Grundstück oder - sofern eine Rückanmietung von (Teil-) Flächen durch die AOK Bayern von Interesse ist - sowohl einen Kaufpreis als auch eine Nettokaltmiete in Euro pro m2 und Monat auszuweisen. Alternativ können Unternehmen indikative Angebote für beide Varianten einreichen.
Nach Prüfung und Wertung der indikativen Angebote gibt die AOK Bayern den Kaufpreis des bestplatzierten Unternehmen unter den indikativen Angeboten, die ausschließlich einen Kaufpreis für das Grundstück enthalten, sowie den Kaufpreis und die Nettokaltmiete in Euro pro m2 und Monat des bestplatzierten Unternehmens mit Rückanmietung anonymisiert bekannt.
Anschließend werden die Unternehmen zur Abgabe finaler Angebote aufgefordert. Die Unternehmen haben mit ihren finalen Angeboten die Möglichkeit, den Kaufpreis für das Grundstück bzw. die Nettokaltmiete in Euro pro m2 und Monat zu verbessern. Die AOK Bayern behält sich vor, die Anzahl der Unternehmen nach der indikativen Angebotsrunde nach freiem Ermessen zu reduzieren und nur mit einer reduzierten Anzahl von Unternehmen in weitere Gespräche einzutreten und/oder nach freiem Ermessen eine reduzierte Anzahl von Unter-nehmen zur finalen Angebotsabgabe aufzufordern. Insbesondere behält sich die AOK Bayern vor, bereits auf Basis der indikativen Angebote zu entscheiden, ob eine Anmietung von (Teil-) Flächen durch die AOK Bayern erfolgen soll oder nicht oder dies erst nach finaler Angebotsabgabe zu entscheiden. Die Auftraggeberin behält sich vor, eine oder mehrere weitere Angebotsrunden durchzuführen.
2. Kommunikation im strukturierten Bieterverfahren
Die Kommunikation in diesem strukturierten Bieterverfahren erfolgt ausschließlich in elektronischer Form. Als elektronisches Mittel nutzt die Verkäuferin hierzu die Vergabeplattform des Deutschen Vergabeportals (DTVP).
Nähere Informationen hierzu, insbesondere über die notwendigen Instrumente für am strukturierten Bieterverfahren interessierte Unternehmen, finden sich unter:
http://www.dtvp.de
Weitergehende Informationen finden sich außerdem unter:
https://support.cosinex.de/unternehmen
Die jeweils aktuellen Vorgaben, Regelungen und Hinweise des DTVP, insbesondere soweit sie die Kommunikation durch interessierte Unternehmen betreffen, sind zu beachten.
Sämtliche Kommunikation im strukturierten Bieterverfahren hat in deutscher Sprache zu er-folgen.
Da die Kommunikation in diesem strukturierten Bieterverfahren regelmäßig über das DTVP erfolgt, obliegt es dem Unternehmen, sich auf dem jeweils aktuellen Stand des strukturierten Bieterverfahrens und der zugehörigen Informationen über das DTVP zu halten.
3. Elektronische Bereitstellung der Verfahrensunterlagen auf der Vergabeplattform
Die Verfahrensunterlagen können unter der folgenden Internetadresse unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abgerufen werden:
https://www.dtvp.de/
Die Unterlagen können dort über den in der EU-Bekanntmachung enthaltenen Link oder nach Eingabe der Verfahrensnummer gemäß EU-Amtsblatt eingesehen und heruntergeladen werden. Eine Registrierung interessierter Unternehmen zum Abrufen der Unterlagen ist nicht erforderlich, allerdings freiwillig möglich (vgl. hierzu auch Ziffer 3.).
Die Verkäuferin erachtet diese Verfahrensunterlagen als ausreichend, um interessierten Unternehmen eine Entscheidung über die Teilnahme am strukturierten Bieterverfahren zu ermöglichen.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Verantwortung für das vollständige Herunterladen der Verfahrensunterlagen bei den Unternehmen liegt.
Sämtliche Verfahrensunterlagen sind vertraulich zu behandeln und dürfen nur im Rahmen dieses strukturierten Bieterverfahrens verwendet werden.
4. Möglichkeit der Registrierung
Zum Abrufen der Verfahrensunterlagen auf der Vergabeplattform ist eine Registrierung der interessierten Unternehmen nicht erforderlich.
Die von der Verkäuferin verwendete Vergabeplattform DTVP bietet allerdings die Möglichkeit einer freiwilligen Registrierung schon vor der Beteiligung am strukturierten Bieterverfahren an. Die Wahrnehmung dieser Möglichkeit wird ausdrücklich empfohlen.
Freiwillig registrierte Unternehmen erhalten systemseitige Mitteilungen, wenn zusätzliche Verfahrensunterlagen, Änderungen an den Verfahrensunterlagen oder Antworten auf Fragen auf der Internetseite zum Abruf bereitgestellt sind, sofern und solange das jeweilige Unternehmen noch am strukturierten Bieterverfahren beteiligt ist. Diese freiwillige Mitteilung befreit die Unternehmen nicht von ihrer Verpflichtung, die jeweils aktuellen Bekanntmachungen der Verkäuferin im Internet einzusehen und sich über den aktuellen Stand der Verfahrensunterlagen zu vergewissern.
Nicht registrierte Unternehmen müssen selbstständig aktiv den Projektraum überwachen.
5. Erforderliche Registrierung für die Teilnahme am Verfahren
Eine Teilnahme am strukturierten Bieterverfahren, insbesondere durch das Stellen von Fragen oder das Einreichen von Interessenbekundungen / Angeboten setzt voraus, dass sich das Unternehmen beim DTVP registriert. Soweit das Unternehmen noch nicht beim DTVP registriert ist, ist die Registrierung kostenfrei unter
https://www.dtvp.de
erforderlich. Für die elektronische Einreichung von Interessenbekundungen / Angeboten ist die Nutzung des "Bietertools" erforderlich. Das "Bietertool" wird kostenfrei über das DTVP für dort registrierte Unternehmen zur Verfügung gestellt. Im Rahmen der Interessenbekundungsabgabe / Angebotsabgabe kann über das "Bietertool" insgesamt eine maximale Datenmenge von 500 MB an die Verkäuferin übermittelt werden (Gesamtdatenmenge von Dateien in den Bereichen "Auszufüllende Dokumente" und "Eigene Dokumente" des Bietertools).
6. Abbildung des mehrstufigen Vergabeverfahrens in DTVP
Die Vergabeplattform DTVP bildet die jeweiligen Verfahrensabschnitte in dem strukturierten Bieterverfahren in gesonderten Projekträumen ab.
Nach Abschluss eines Verfahrensabschnitts erhalten die Unternehmen eine systemgenerierte Einladung zu dem jeweiligen Projektraum des nächsten Verfahrensabschnitts. Diese Einladung müssen die Unternehmen annehmen, um in den Projektraum des nächsten Verfahrensabschnitts zu gelangen.
Die Unternehmen haben den Spam-Ordner ihres E-Mail-Postfachs auf Eingang der systemgenerierten Einladung zu kontrollieren.