Die Alexander von Humboldt-Stiftung (AvH) ist eine von der Bundesrepublik Deutschland errichtete gemeinnützige Stiftung zur Förderung der internationalen Forschungskooperation. Sie ermöglicht hoch qualifizierten ausländischen Wissenschaftler*innen längerfristige Forschungs-aufenthalte in Deutschland und unterstützt die sich daraus ergebenden wissen-schaftlichen und kulturellen Verbindungen. Die AvH wird gefördert vom Auswärtigen Amt (AA), dem Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR), dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Reaktorsicherheit und Verbraucherschutz (BMU) sowie von weiteren nationalen und internationalen Partnern.
Individuelle Betreuung während des Deutschlandaufenthalts sowie dauerhafter Kontakt zu den Gastwissenschaftler*innen sind seit dem Jahr 1953 Markenzeichen der AvH. Nach dem Vorbild Humboldts pflegt die AvH ein internationales Netz der wissenschaftlichen Zusammenarbeit und des Vertrauens. Weltweit verbindet es mehr als 31.000 Alumni (Humboldtianer*innen), unter ihnen 61 Nobelpreisträger*innen. Die Humboldtianer*innen sind zu einem großen Anteil in führenden Positionen ihrer Länder tätig, nicht nur in der Wissenschaft, sondern auch in Verwaltung, Wirtschaft und anderen Bereichen.
Weitere Informationen sind unter www.humboldt-foundation.de zu finden.
In § 44 Bundeshaushaltsordnung, BHO (hier insbesondere die Verwaltungsvorschriften, VV zur BHO - § 44 Abs. 1 Nr. 11: "Prüfung der Verwendung") und - daraus resultierend - in den ANBest-P (hier Nr. 7: "Prüfung der Verwendung") ist festgelegt, dass "Zuwendungsgeber" die tatsächliche Verwendung der Mittel zu prüfen haben.
Ferner sehen die ANBest-P bzw. die Verwendungsbestimmungen der Förderpreise (AHP, SKP, MPF/MPHFP), Institutspartnerschaften (IP) sowie der Deutschen Forschungslehrstühle am African Institute for Mathematical Sciences (AIMS), des Forschungshubs (HRH), des Programms MSCA4Ukraine (MSCA) und der Philipp Schwartz-Initiative (PSI) die Prüfung der Mittelverwen-dung vor. In den Verwendungsbestimmungen der AvH heißt es unter Punkt VII. Verwendungs-nachweise und Berichte sowie Prüfungen: "Die Alexander von Humboldt-Stiftung oder ein von ihr Beauftragter sind berechtigt, jederzeit Bücher, Ausgabenbelege und sonstige Geschäftsunter-lagen anzufordern sowie die Verwendung des Preisgeldes durch örtliche Erhebungen zu prüfen." Solche Prüfungen sind auch in Bezug auf die Höhe der jeweiligen Fördersummen in den genannten Programmen geboten. Die damit einhergehende Komplexität der Förderungen spricht für die Durchführung der Prüfungen als Vor-Ort-Prüfungen.
Neben der Erfüllung der Verpflichtung zur Überprüfung der Mittelverwendung, tragen die Prüfungen auch zur Optimierung von Verwaltungsverfahren bei.