Austausch defekte Batterien USV Anlage Bau 34
VO: UVgO Vergabeart:   Öffentliche Ausschreibung Status: Veröffentlicht

Auftraggeber

Zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle
Rheinland-Pfälzische Technische Universität Kaiserslautern-Landau
Gottlieb-Daimler-Straße 47
67663
Kaiserslautern
Deutschland
DE 148 642 087
Abt. 2.3 Vergabe und Beschaffung
Laura Christoffel
+49 6312055733
zv-vergabeteam4@rptu.de
Zuschlag erteilende Stelle
Kommunikation

Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen

https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXTGYYDYT730XN3L

Bereitstellung der Vergabeunterlagen

https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXTGYYDYT730XN3L/documents

Auftragsgegenstand

Umfang der Beschaffung

Art und Umfang der Leistung

Art der Leistung
Austausch defekte Batterien USV Anlage Bau 34

Umfang der Leistung
Austausch defekte Batterien USV Anlage Bau 34 gemäß Leistungsbeschreibung

Haupterfüllungsort

Rheinland-Pfälzische Technische Universität Kaiserslautern-Landau
Paul-Ehrlich-Str., Geb.34
67663
Kaiserslautern

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Ausführungsfristen

schnellstmöglich nach Zuschlagserteilung, der Ausführungsbeginn muss bis spätestens Ende 2026 erfolgen

Bitte geben Sie die Lieferzeit der Batterien in Ihrem Angebot mit an.

Laufzeit bzw. Dauer

Nebenangebote

Nein

Angaben zu den Losen

Nein
Beschreibung

Zuschlagskriterien

Ausführungsfristen

Laufzeit bzw. Dauer

Bedingungen

Teilnahmebedingungen

Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Eigenerklärung-LD
Mustererklärung 1 LTTG

Vorzulegende Nachweise:
Eigenerklärung -LD; Eigenerklärung Liefer-/ Dienstleistungen - Muster 124; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Sonstige


Vorzulegende Nachweise:
Angebotsschreiben Formular 633; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung

Bedingungen für den Auftrag

Wesentliche Zahlungsbedingungen

gem. § 17 VOL/B - Zahlung - Die Zahlung des Rechnungsbetrages erfolgt nach Erfüllung der Leistung binnen 30 Tagen Netto.

Rechnungsstellung gem. den Allgemeinen Nutzungsbedingungen für die elektronische Rechnung an der Rheinland-Pfälzischen Technischen Universität Kaiserslautern - Landau (RPTU)

Gegebenenfalls geforderte Sicherheiten

keine

Verfahren

Verwaltungsangaben

Etwaige zusätzliche Angaben über die Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und der Zugriffsmöglichkeit auf die Vergabeunterlagen.

Schlusstermin für den Eingang der Angebote

09.07.2026 09:00 Uhr

Bindefrist des Angebots

07.08.2026

Weitere Angaben

Verschiedenes

Zusätzliche Angaben

1. Die Unterlagen werden ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal DTVP in elektronischer Form bereitgestellt.

2. Bieterfragen sollen über das Deutsche Vergabeportal DTVP an die ausschreibende Stelle erfolgen. Nur so ist sichergestellt, dass auch bei Abwesenheit des federführenden Sachbearbeiters eine Bearbeitung zeitnah erfolgt.

3. Hinweis zur Mustererklärung 1 LTTG (Landestariftreuegesetz Rheinland-Pfalz). Die Erklärung über die Zahlung des Mindesttariflohns ist nur durch diejenige Bieter einzureichen, die die Arbeitsleistungen in Deutschland ausführen oder durch Subunternehmer mit Sitz in Deutschland ausführen lassen. Bieter, die Ihren Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat haben oder die die Leistung durch ein Unternehmen mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat ausführen lassen, sind nicht verpflichtet die Erklärung abzugeben.

4. Bitte reichen Sie Ihr Angebot zusätzlich zur GAEB-Datei auch als PDF-Datei ein.

Auf die Rügefrist nach § 10 Abs. 3 der Landesverordnung über die Nachprüfung von Vergabeverfahren durch Vergabeprüfstellen vom 26. Februar 2021 wird hingewiesen.

Hiernach weist die Vergabeprüfstelle das Nachprüfungsbegehren des beanstandenden Bieters oder Bewerbers zurück,
1. soweit der beanstandende Bieter oder Bewerber den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor der Information nach § 4 Abs. 1 (Absagemitteilung des Auftraggebers) erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von sieben Kalendertagen gerügt hat,
2. soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.

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