Wartungsarbeiten am 28.08.2025 im Zeitraum 18:00 - 23:59 Uhr
Rechtsdienstleistung für Compliance und Informationssicherheit
VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
09.09.2025
23.09.2025 12:00 Uhr
23.09.2025 12:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) - Hauptverwaltung Hamburg
993-8002610800-34
Massaquoipassage 1
22305
Hamburg
Deutschland
DE600
Beschaffung
vergabestelle@vbg.de
+49 405146-1585
+49 405146-2395

Angaben zum Auftraggeber

Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Bundesebene
Sozialwesen

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Vergabekammern des Bundes
0049 228-9499-0
Kaiser-Friedrich-Str. 16
53113
Bonn
Deutschland
DEA22
Vergabekammern des Bundes
vk@bundeskartellamt.bund.de
+49 228-9499-0
+49 228-9499-163

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammern des Bundes
0049 228-9499-0
Kaiser-Friedrich-Str. 16
53113
Bonn
Deutschland
DEA22
Vergabekammern des Bundes
vk@bundeskartellamt.bund.de
+49 228-9499-0
+49 228-9499-163

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Vergabekammern des Bundes
0049 228-9499-0
Kaiser-Friedrich-Str. 16
53113
Bonn
Deutschland
DEA22
Vergabekammern des Bundes
vk@bundeskartellamt.bund.de
+49 228-9499-0
+49 228-9499-163

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

79111000-5
85312320-8
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Rahmenvereinbarung mit einer Rechtsanwaltskanzlei, welche die AG zu Themen aus Compliance und Informationssicherheit berät, außergerichtlich und gerichtlich vertritt, Stellungnahmen und Gutachten verfasst sowie im Falle eines konkreten Fortbildungsbedarfs Schulungen und Workshops anbietet.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Rahmenvereinbarung mit einer Rechtsanwaltskanzlei, welche die AG zu Themen aus Compliance und Informationssicherheit berät, außergerichtlich und gerichtlich vertritt, Stellungnahmen und Gutachten verfasst sowie im Falle eines konkreten Fortbildungsbedarfs Schulungen und Workshops anbietet.

Die VBG verarbeitet als bundesunmittelbare Körperschaft des öffentlichen Rechts hochsensible Daten ihrer Versicherten und Mitgliedsunternehmen und ist in besonderem Maße verpflichtet, rechtskonform zu arbeiten. Dadurch spielt Compliance und Informationssicherheit für die VBG eine zentrale und wesentliche Rolle. Die VBG beschäftigt Personen, die auf Compliance und Informationssicherheit spezialisiert sind und die sich mit übergeordneten Rechtsfragen und Sachverhalten in diesen Bereichen befassen.

Rahmenvereinbarung mit einem erfahrenen Spezialisten für die Rechts- und Fachberatung zu Informationssicherheits- und Compliancefragen. Dieser soll für die Auftraggeberin bei besonders komplexen Fragestellungen im Bereich der Informationssicherheit und der Compliance beraten und unterstützen sowie Fachworkshops vorbereiten und moderieren.
Darüber hinaus verfügen Rechtsanwälte über einen breiten Erfahrungsschatz, insbesondere in Nischenthemen, sodass die Dienstleister durch ihre vielfältige Expertise in unterschiedlichen Sachverhalten einen erheblichen Mehrwert bieten,
Ferner ist nicht auszuschließen, dass in unvorhergesehen Risiken (z. B. Fraud-Fälle) die Notwendigkeit einer schnellen kompetenten rechtlichen Vertretung sowohl in außergerichtlichen Angelegenheiten als auch in etwaigen gerichtlichen Verfahren besteht, um die Interessen der VBG umfassend zu wahren und zu vertreten.

Umfang der Auftragsvergabe

492.800,00
EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
03.11.2025
30.10.2026

Es besteht die Möglichkeit, den Vertrag dreimalig um jeweils weitere 12 Monate zu verlängern.

3
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Massaquoipassage 1
22305
Hamburg
Deutschland
DE600

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

---
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

1
492.800,00
EUR

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXSUYYDYTR3GJ30Q

Einlegung von Rechtsbehelfen

Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus § 160 Abs. 3 GWB.

Soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig. Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u.a. die folgenden Regelungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):

§ 134 Informations- und Wartepflicht
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.

§ 135 Unwirksamkeit
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,

und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.

§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Das Vergabeverfahren wird elektronisch in der vollständig webbasierten E-Vergabeplattform (Deutsches Vergabeportal) durchgeführt und ist unter folgender URL im Internet erreichbar: www.dtvp.de. Die elektronische Teilnahme an Vergabeverfahren sowie die Registrierung für die E-Vergabeplattform sind für Bieter vollständig kostenfrei.

Die von der Vergabestelle übermittelten Informationen werden entweder direkt in der bzw. über die Oberfläche der E-Vergabeplattform bzw. dem virtuellen Projektraum zum Vergabeverfahren (z.B. Bekanntmachungen, Kommunikationsnachrichten) oder innerhalb der Plattform bzw. virtuellen Projekträume als Datei-Downloads bereitgestellt (Vergabeunterlagen oder Anhänge zu Kommunikationsnachrichten).

Zur Nutzung der E-Vergabeplattform bis zur Abgabe elektronischer Teilnahmeanträge und Angebote sind lediglich ein aktueller Internet-Browser sowie ein Internetzugang erforderlich. Hierbei werden ausschließlich HTML- und Javascript-konforme Standardtechnologien und keinerlei Add-Ons/Plugins oder sonstige ggf. (sicherheits-)kritische Technologien verwendet.
Aktuell sind folgende Internet-Browser zur Nutzung freigegeben:

·         Microsoft Internet Explorer bzw. Microsoft Edge in der jeweils aktuellen Version
·         Mozilla Firefox in der jeweils aktuellen Version
·         Google Chrome in der jeweils aktuellen Version
·         Apple Safari ab Version 5

Für die Abgabe elektronischer Angebote, Teilnahmeanträge, Interessenbekundungen und Interessenbestätigungen wird innerhalb der E-Vergabeplattform ein kostenfreies Bietertool bereitgestellt. Das Bietertool ist eine Desktop-Anwendung, welche auf Ihrem Computer installiert werden muss. Die Dateien zur Installation des Bietertools werden im entsprechenden Projektraum des Vergabeverfahrens für das entsprechende Betriebssystem zum Download angeboten. Installationsroutinen stehen für Linux-, Mac-OS- und Windows-Betriebssysteme (64 und 32 Bit) zur Verfügung. I.d.R. sind für die Installation keine administrativen Rechte erforderlich.

Das Bietertool ist zudem ein "Multi-Plattform-Bieter-Client", sodass mit einer Installation des Bietertools an Vergabeverfahren auf allen E-Vergabeplattformen auf Basis der cosinex Technologie Vergabemarktplatz teilgenommen werden kann.

Die Informationen über die eigentlichen Vergabeverfahren werden über so genannte Projektdateien in das Bietertool transportiert. Sie laden die Projektdateien (Dateiendung: cbx) aus dem entsprechenden Projektraum herunter und führen diese aus, wodurch das Bietertool gestartet wird und die entsprechenden Informationen zum Vergabeverfahren von der Vergabeplattform heruntergeladen werden.

Die lokale Installation des Bietertools stellt eine Ende-zu-Ende Verschlüsselung der elektronischen Angebote und Teilnahmeanträge zwischen dem Computer des Bieters und der Öffnung der Angebote und Teilnahmeanträge auf Seiten der Vergabestelle sicher.

Für die elektronische Angebotsabgabe sind unterschiedliche Signaturniveaus technisch möglich. Die zugelassene Form der Angebotsabgabe bzw. das zulässige Signaturniveau (qualifizierte elektronische und/oder fortgeschrittene elektronische Signatur und/oder Textform nach § 126b BGB) für das konkrete Vergabeverfahren entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung bzw. den Vergabeunterlagen zur Ausschreibung. Im Fall der elektronischen Textform genügt im Regelfall die Angabe Ihres Vor- und Nachnamens, empfohlen werden zudem Angaben zum Unternehmen (Kontaktinformationen) für das Sie das Angebot abgeben.

Der vollständige Eingang übermittelter elektronischer Angebote, Teilnahmeanträge, Interessenbekundungen und Interessenbestätigungen wird (je nach E-Vergabeplattform) mit einem qualifizierten oder einem einfachen elektronischen Zeitstempel dokumentiert.

Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

31
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Im vergaberechtlich zulässigen Rahmen

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

siehe Erklärung Ausschlussgründe

siehe Erklärung Ausschlussgründe

siehe Erklärung Ausschlussgründe

siehe Erklärung Ausschlussgründe

siehe Erklärung Ausschlussgründe

siehe Erklärung Ausschlussgründe

siehe Erklärung Ausschlussgründe

siehe Erklärung Ausschlussgründe

siehe Erklärung Ausschlussgründe

siehe Erklärung Ausschlussgründe

siehe Erklärung Ausschlussgründe

siehe Erklärung Ausschlussgründe

siehe Erklärung Ausschlussgründe

siehe Erklärung Ausschlussgründe

siehe Erklärung Ausschlussgründe

siehe Erklärung Ausschlussgründe

siehe Erklärung Ausschlussgründe

siehe Erklärung Ausschlussgründe

siehe Erklärung Ausschlussgründe

siehe Erklärung Ausschlussgründe

siehe Erklärung Ausschlussgründe

siehe Erklärung Ausschlussgründe

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Eintragung in ein relevantes Berufsregister

Berufs- und Handelsregisterauszug (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Der Bieter / das geschäftsführende Mitglieder der Bietergemeinschaft reicht einen aktuellen Auszug (Kopie) aus dem Berufs- oder Handelsregister, soweit er dort eingetragen ist, oder einen vergleichbaren Nachweis der Existenz des Unternehmens ein.

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Der Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft bestätigt, dass er über eine im Rahmen und Umfang marktübliche Betriebshaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU verfügt.
Die Deckungssumme beträgt mindestens 10.000.000 EUR
Der Nachweis ist durch Einreichung einer Kopie/eines Auszugs der Betriebshaftpflichtversicherung zu erbringen.

Eignungskriterium

Anteil der Unterauftragsvergabe

Erklärung Unterauftragnehmer ggf. (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):

Finanzierung

Rahmenvereinbarung, ZVB der VBG, VOL/B

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Einzureichende Unterlagen:
- Bietergemeinschaftserklärung ggf.
- Eigenerklärung Informationen zum Bieter
- Erklärung Eignungsleihe ggf.
- Konzept Rechtsdienstleistung
- Konzept zur Durchführung von Fortbildungen
- Angebotsformblatt
- Eigenerklärung Sanktionen 5k
- Eignungskriterien
- Erklärung Ausschlussgründe
- Preisblatt
- Rahmenvereinbarung
- Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung
- Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer
- Verpflichtungserklärung zur Eignungsleihe

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Nicht erforderlich

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung