Rahmenvereinbarung Kreativdienstleistungen
VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
15.08.2025
03.09.2025 11:00 Uhr
03.09.2025 11:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) - Hauptverwaltung Hamburg
993-8002610800-34
Massaquoipassage 1
22305
Hamburg
Deutschland
DE600
Beschaffung
vergabestelle@vbg.de
+49 405146-1585
+49 405146-2395

Angaben zum Auftraggeber

Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Bundesebene
Sozialwesen

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Vergabekammern des Bundes
0049 228-9499-0
Kaiser-Friedrich-Str. 16
53113
Bonn
Deutschland
DEA22
Vergabekammern des Bundes
vk@bundeskartellamt.bund.de
+49 228-9499-0
+49 228-9499-163

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammern des Bundes
0049 228-9499-0
Kaiser-Friedrich-Str. 16
53113
Bonn
Deutschland
DEA22
Vergabekammern des Bundes
vk@bundeskartellamt.bund.de
+49 228-9499-0
+49 228-9499-163

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Vergabekammern des Bundes
0049 228-9499-0
Kaiser-Friedrich-Str. 16
53113
Bonn
Deutschland
DEA22
Vergabekammern des Bundes
vk@bundeskartellamt.bund.de
+49 228-9499-0
+49 228-9499-163

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

92100000-2
79960000-1
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Rahmenvereinbarung zur Unterstützung der VBG, Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit für Kreativleistungen, insbesondere für folgende Fälle:

- Grafik- und Videoproduktion sowie der Durchführung von Fotoshootings
- Erstellung von Web- und Print-Medien, die aus dem Kommunikationsmanagement resultieren.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Die Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit der VBG koordiniert die Planung und Veröffentlichung der VBG-Themen über das Kommunikationsmanagement. Über die darin verankerten Prozesse wer-den alle für die interne und externe Kommunikation relevanten Themen gesammelt und die Ausspielkanäle festgelegt. Die Inhalte werden crossmedial entwickelt und vermarktet. Das heißt, dass Content medienartübergreifend genutzt wird und je nach Erfordernis in verschiedenen Medienarten angeboten und in verschiedenen Kommunikationskanälen vernetzt transportiert wird. Das cross-mediale Aufbereiten von Inhalten fordert von der Auftragsnehmerin (AN) eine hohe Medienkompetenz, ein breites Leistungsspektrum und ausgeprägte Kompetenzen im Management komplexer Projekte. In regelmäßigen Terminen werden die Themen und die Art der Umsetzung besprochen und festgelegt. Die gemeinsame Planung der Aufträge erfolgt in einem Online-Tool, auf das die AN Zugriff erhält und in dem sie aktiv mitarbeitet.

- Grafik-Dienstleistungen
- Fotoshootings
- Video-Produktion

Die Teilnahme an Sitzungsterminen wird vorausgesetzt und ist fester Leistungsbestandteil. Einmal jährlich findet eine Retrospektive als Livetermin statt, abwechselnd bei der AG und der AN.

Zusätzlich tritt neben der Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit für eine spezielle Teilaufgabe die Stabsstelle Verwaltung der VBG als Auftraggeberin auf: die Produktion von Grafiken für das Intranet der VBG- die sogenannten Sofia-Banner (s. Bildformate der Kommunikationskanäle, S. 4).

Die VBG beschäftigt aktuell eine Agentur für das Content Marketing - dies ist auch künftig geplant. Diese Agentur produziert im Rahmen des Kommunikationsmanagement auch Bildmaterial wie Grafiken oder Kurz-Videos. Die AN erbringt in Abgrenzung dazu ausschließlich Kreativ-Dienstleistungen in Einzelaufträgen, wozu neben Grafiken, Fotografie und Bewegtbild auch die Überarbeitung von PDF- und Printprodukten gehört.

Grundlage für jede Gestaltung beziehungsweise jeden Kanal ist das Corporate Design (CD) des Spitzenverbandes der gewerblichen Berufsgenossenschaften und der Unfallkassen Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), welches unter anderem Farben, Schriften und Gestaltungselemente enthält. Der Zugriff auf das Online-Designportal wird der AN nach Beauftragung zur Verfügung gestellt.

Jeder Auftrag zur Umsetzung eines Themas oder eines Teilthemas beginnt mit einem Briefing durch die Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit und Vereinbarungen der Abgabefristen. Wenn vorhanden, sendet die AG Bild-, Textmaterial und/oder Vorlagen für die Erstellung. Sollte dies nicht vorhanden sein, so erstellt die AN selbstständig Texte zur grafischen Umsetzung in Abstimmung mit der zuständigen Person der VBG-Öffentlichkeitsarbeit und recherchiert und beschafft Bildmaterial oder entwickelt eine andere Form der grafischen Umsetzung ohne Bildmaterial, immer unter Berücksichtigung des CD der DGUV.

Nach Abschluss der Gestaltung prüft die AN Texte, Bildunterschriften und Grafiken durch ein professionelles Lektorat. Insbesondere ist die Kontrolle von Syntax, Orthografie und Grammatik auf Grundlage der aktuellen deutschen Rechtschreibung und gemäß des aktuellen Dudens "Die deutsche Rechtschreibung" durchzuführen. Zudem prüft die AN die Texte auf Plausibilität und gender-inklusive Schreibweise. Verweise und Verlinkungen in Print-, digitalen und Onlineangeboten müssen auf ihre Funktionalität geprüft werden.

Das Preisblatt ist als Basis für die Abrechnung in zwei Abschnitte eingeteilt: Die Quartalsleistungen enthalten die Einschätzung des Arbeitsaufwandes in einem durchschnittlichen Quartal, zusätzlich können einzelne Positionen unabhängig von diesem Volumen und Quartal beauftragt werden.

Umfang der Auftragsvergabe

440.000,00
EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
15.01.2026
14.01.2028

Es besteht die Möglichkeit, den Vertrag zweimal um jeweils weitere 12 Monate zu verlängern.

2
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

Ort im betreffenden Land
Deutschland

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über nach Punkten gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Preis

Preiskriterium für "Preis-Quotient-Methode"

Gewichtung
30,00

Zuschlagskriterium

Qualität
1.1. Wertungsaufgabe Qualität und Kreativität

Die Auftragnehmerin wird für die Umsetzung verschiedener inhaltlicher Themen der VBG in Grafik, Foto und Film (Bewegtbild, auch Animation) verantwortlich sein. Sowohl die Umsetzung eines Themas für einen einzelnen Kanal als auch für mehrere Ausspielkanäle kann beauftragt werden. Zur Einschätzung der Leistung sollen alle Bietenden Arbeitsproben zu nachfolgender Wertungsaufgabe einreichen. Die Arbeitsproben werden von der VBG nicht verwendet werden. Sie dienen lediglich der Vergleichbarkeit der Agenturen.

Aufgabenstellung
Gestalten Sie hierfür das Informations-Poster in einem modernen Stil neu. Entwickeln Sie darüber hinaus zwei Formate, die zur Ausspielung in weiteren Kanälen der VBG (siehe Leistungsbeschreibung) geeignet sind. Mögliche Zielgruppen: Unternehmer:innen, Beschäftigte, Sicherheitsbeauftragte.
- 1.1. Wertungsaufgabe Qualität und Kreativität

Gewichtung
38,50

Zuschlagskriterium

Qualität
1.1. Wertungsaufgabe Qualität und Kreativität

Die Auftragnehmerin wird für die Umsetzung verschiedener inhaltlicher Themen der VBG in Grafik, Foto und Film (Bewegtbild, auch Animation) verantwortlich sein. Sowohl die Umsetzung eines Themas für einen einzelnen Kanal als auch für mehrere Ausspielkanäle kann beauftragt werden. Zur Einschätzung der Leistung sollen alle Bietenden Arbeitsproben zu nachfolgender Wertungsaufgabe einreichen. Die Arbeitsproben werden von der VBG nicht verwendet werden. Sie dienen lediglich der Vergleichbarkeit der Agenturen.

Aufgabenstellung
Gestalten Sie hierfür das Informations-Poster in einem modernen Stil neu. Entwickeln Sie darüber hinaus zwei Formate, die zur Ausspielung in weiteren Kanälen der VBG (siehe Leistungsbeschreibung) geeignet sind. Mögliche Zielgruppen: Unternehmer:innen, Beschäftigte, Sicherheitsbeauftragte.

Mindestpunktzahl
3,00

Zuschlagskriterium

Qualität
1.2. Aufgabe Re-Briefing

Eine gute Zusammenarbeit basiert auf einem gemeinsamen Verständnis der Anforderungen der Auftraggeberin an die Auftragnehmerin und einer zuverlässigen Bearbeitung der Aufträge im Rahmen gemeinsam abgestimmter Prozesse. Die Anforderungen an die von der AN zu erbringenden Leistungen sind in der Leistungsbeschreibung festgehalten. Um erste Rückschlüsse über das Verständnis der Anforderungen zu ermöglichen, reichen alle Bietenden ein Re-Briefing ein.

Aufgabenstellung:
Fassen Sie in Ihren eigenen Worten zusammen, was die VBG von Ihnen erwartet. Wie lautet der Auftrag an Sie und was müssen Sie dabei beachten?

Als Basis dient Ihnen die Leistungsbeschreibung. Auf diese bezieht sich die Aufgabenstellung, nicht explizit auf die Wertungsaufgabe. Bitte beschränken Sie sich auf etwa eine A4-Seite.
- 1.2. Aufgabe Re-Briefing

Gewichtung
14,00

Zuschlagskriterium

Qualität
1.2. Aufgabe Re-Briefing

Eine gute Zusammenarbeit basiert auf einem gemeinsamen Verständnis der Anforderungen der Auftraggeberin an die Auftragnehmerin und einer zuverlässigen Bearbeitung der Aufträge im Rahmen gemeinsam abgestimmter Prozesse. Die Anforderungen an die von der AN zu erbringenden Leistungen sind in der Leistungsbeschreibung festgehalten. Um erste Rückschlüsse über das Verständnis der Anforderungen zu ermöglichen, reichen alle Bietenden ein Re-Briefing ein.

Aufgabenstellung:
Fassen Sie in Ihren eigenen Worten zusammen, was die VBG von Ihnen erwartet. Wie lautet der Auftrag an Sie und was müssen Sie dabei beachten?

Als Basis dient Ihnen die Leistungsbeschreibung. Auf diese bezieht sich die Aufgabenstellung, nicht explizit auf die Wertungsaufgabe. Bitte beschränken Sie sich auf etwa eine A4-Seite.

Mindestpunktzahl
3,00

Zuschlagskriterium

Qualität
1.3. Arbeitsproben

Bitte erstellen Sie ein digitales Dokument (z.B. Power-Point-Präsentation), in dem Sie uns drei Arbeitsproben Ihrer Kreativ-Leistungen vorstellen.

Die Kreativ-Leistungen müssen umfassen:
1. Erstellung von Web- und Print-Medien unter Berücksichtigung eines vorgegebenen Corporate Designs (CD)
2. Erstellung von Grafik-Produkten, z.B. Infografiken, Illustrationen, GIFs, Animationen, Bild-/Motivrecherche und -entwicklung für verschiedene Kommunikationskanäle
3. Erstellung und Überarbeitung von Dokumenten mit grafischen Inhalten
4. Durchführung und Nachbearbeitung von Fotoshootings
5. Durchführung von Videodrehs sowie Postproduktion inklusive barrierefreier Aufarbeitung

Verwenden Sie gerne Arbeitsproben aus dem Bereich der (Sozial)Versicherung, Aufträge für den öffentlichen Dienst oder zum Themenbereich Arbeits- und Gesundheitsschutz, falls vorhanden.
- 1.3. Arbeitsproben

Gewichtung
17,50

Zuschlagskriterium

Qualität
1.3. Arbeitsproben

Bitte erstellen Sie ein digitales Dokument (z.B. Power-Point-Präsentation), in dem Sie uns drei Arbeitsproben Ihrer Kreativ-Leistungen vorstellen.

Die Kreativ-Leistungen müssen umfassen:
1. Erstellung von Web- und Print-Medien unter Berücksichtigung eines vorgegebenen Corporate Designs (CD)
2. Erstellung von Grafik-Produkten, z.B. Infografiken, Illustrationen, GIFs, Animationen, Bild-/Motivrecherche und -entwicklung für verschiedene Kommunikationskanäle
3. Erstellung und Überarbeitung von Dokumenten mit grafischen Inhalten
4. Durchführung und Nachbearbeitung von Fotoshootings
5. Durchführung von Videodrehs sowie Postproduktion inklusive barrierefreier Aufarbeitung

Verwenden Sie gerne Arbeitsproben aus dem Bereich der (Sozial)Versicherung, Aufträge für den öffentlichen Dienst oder zum Themenbereich Arbeits- und Gesundheitsschutz, falls vorhanden.

Mindestpunktzahl
3,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

1
484.000,00
EUR

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

01.08.2029

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXSUYYDYTM48DUZ0

Einlegung von Rechtsbehelfen

Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus § 160 Abs. 3 GWB. Soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig. Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u.a. die folgenden Regelungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): § 134 Informations- und Wartepflicht (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen. § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Das Vergabeverfahren wird elektr. in der vollständig webbasierten E-Vergabeplattform (Deutsches Vergabeportal) durchgeführt und ist unter folgender URL erreichbar: www.dtvp.de. Die elektronische Teilnahme an VV sowie die Registrierung für die E-Vergabeplattform sind für Bieter vollständig kostenfrei. Die von der Vergabestelle übermittelten Informationen werden entweder direkt in der bzw. über die Oberfläche der E-Vergabeplattform bzw. dem virtuellen Projektraum zum VV (z.B. Bekanntmachungen, Kommunikationsnachrichten) oder innerhalb der Plattform bzw. virtuellen Projekträume als Datei-Downloads bereitgestellt (Vergabeunterlagen oder Anhänge zu Kommunikationsnachrichten). Zur Nutzung der E-Vergabeplattform bis zur Abgabe elektr. Teilnahmeanträge/Angebote sind ein aktueller Internet-Browser sowie ein Internetzugang erforderlich. Hierbei werden ausschließl.HTML- und Javascript-konforme Standardtechnologien und keinerlei Add-Ons/Plugins oder sonstige ggf. (sicherheits-)kritische Technologien verwendet. Aktuell sind folgende Internet-Browser zur Nutzung freigegeben: - Microsoft Internet Explorer bzw. Microsoft Edge in der jeweils aktuellen Version; - Mozilla Firefox in der jeweils aktuellen Version; - Google Chrome in der jeweils aktuellen Version; - Apple Safari ab Version 5. Für die Abgabe elektronischer Angebote, Teilnahmeanträge, Interessenbekundungen und Interessenbestätigungen wird innerhalb der E-Vergabeplattform ein kostenfreies Bietertool bereitgestellt. Das Bietertool ist eine Desktop-Anwendung, welche auf Ihrem Computer installiert werden muss. Die Dateien zur Installation des Bietertools werden im entsprechenden Projektraum des VV für das entsprechende Betriebssystem zum Download angeboten. Installationsroutinen stehen für Linux-, Mac-OS- und Windows-Betriebssysteme (64 und 32 Bit) zur Verfügung. I.d.R. sind für die Installation keine administrativen Rechte erforderlich. Das Bietertool ist zudem ein "Multi-Plattform-Bieter-Client", sodass mit einer Installation des Bietertools am VV auf allen E-Vergabeplattformen auf Basis der cosinex Technologie Vergabemarktplatz teilgenommen werden kann. Die Infos über die eigentlichen VV werden über so genannte Projektdateien in das Bietertool transportiert. Sie laden die Projektdateien (Dateiendung: cbx) aus dem entsprechenden Projektraum herunter und führen diese aus, wodurch das Bietertool gestartet wird und die entsprechenden Infos zum VV von der Vergabeplattform heruntergeladen werden. Die lokale Installation des Bietertools stellt eine Ende-zu-Ende Verschlüsselung der elektr. Angebote und Teilnahmeanträge zwischen dem Computer des Bieters und der Öffnung der Angebote/Teilnahmeanträge auf Seiten der Vergabestelle sicher. Für die elektr. Abgabe der Teilnahmeanträge/Angebotsabgabe sind unterschiedliche Signaturniveaus technisch möglich. Die zugelassene Form der Angebotsabgabe bzw. das zulässige Signaturniveau (qualifizierte elektronische und/oder fortgeschrittene elektronische Signatur und/oder Textform nach § 126b BGB) für das konkrete Vergabeverfahren entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung bzw. den Vergabeunterlagen zur Ausschreibung. Im Fall der elektronischen Textform genügt im Regelfall die Angabe Ihres Vor- und Nachnamens, empfohlen werden zudem Angaben zum Unternehmen (Kontaktinformationen) für das Sie den Teilnahmeantrag / das Angebot abgeben. Der vollständige Eingang übermittelter elektronischer Angebote, Teilnahmeanträge, Interessenbekundungen und Interessenbestätigungen wird (je nach E-Vergabeplattform) mit einem qualifizierten oder einem einfachen elektronischen Zeitstempel dokumentiert. Ein Zugriff der Vergabestelle auf die eingereichten Teilnahmeanträge/Angebot vor Ablauf der jeweiligen Frist für den Antrag auf Teilnahme/Angebotsfrist ist nicht möglich. Die Kommunikation zwischen der AG und den Bietern ist ausschl. über den Projektraum des VV auf der Vergabeplattform möglich. Weitere Informationen sowie Support zum Vergabemarktplatz und dem Bietertool erhalten Sie unter folgendem Link: https://support.cosinex.de/unternehmen/. Wir weisen darauf hin, dass nur zuverlässige Unternehmen den Zuschlag erhalten können (etwa keine Ausschlussgründe nach § 123, § 124 GWB vorliegen) und (die nicht wegen einer Nichtabgabe der Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5ki Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 als ungeeignet vom weiteren Verfahren ausgeschlossen wurden.). Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Hinweise zum Einsatz von Bietergemeinschaften und Unterauftragnehmer entnehmen Sie der Aufforderung zur Angebotsabgabe. Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

44
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Im vergaberechtlich zulässigen Rahmen

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

siehe Erklärung Ausschlussgründe

siehe Erklärung Ausschlussgründe

siehe Erklärung Ausschlussgründe

siehe Erklärung Ausschlussgründe

siehe Erklärung Ausschlussgründe

siehe Erklärung Ausschlussgründe

siehe Erklärung Ausschlussgründe

siehe Erklärung Ausschlussgründe

siehe Erklärung Ausschlussgründe

siehe Erklärung Ausschlussgründe

siehe Erklärung Ausschlussgründe

siehe Erklärung Ausschlussgründe

siehe Erklärung Ausschlussgründe

siehe Erklärung Ausschlussgründe

siehe Erklärung Ausschlussgründe

siehe Erklärung Ausschlussgründe

siehe Erklärung Ausschlussgründe

siehe Erklärung Ausschlussgründe

siehe Erklärung Ausschlussgründe

siehe Erklärung Ausschlussgründe

siehe Erklärung Ausschlussgründe

siehe Erklärung Ausschlussgründe

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Eintragung in ein relevantes Berufsregister

Berufs- und Handelsregisterauszug (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Der Bieter / das geschäftsführende Mitglieder der Bietergemeinschaft reicht einen aktuellen Auszug (Kopie) aus dem Berufs- oder Handelsregister, soweit er dort eingetragen ist, oder einen vergleichbaren Nachweis der Existenz des Unternehmens ein.

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Der Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft bestätigt, dass er über eine im Rahmen und Umfang marktübliche Betriebshaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU verfügt.
Die Deckungssumme beträgt mindestens 1 Mio EUR
Der Nachweis ist durch Einreichung einer Kopie/eines Auszugs der Betriebshaftpflichtversicherung zu erbringen.

Eignungskriterium

Anteil der Unterauftragsvergabe

Bietergemeinschaftserklärung ggf. (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Eigenerklärung Informationen zum Bieter (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):

Eignungskriterium

Anteil der Unterauftragsvergabe

Erklärung Eignungsleihe ggf. (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):

Eignungskriterium

Anteil der Unterauftragsvergabe

Erklärung Unterauftragnehmer ggf. (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):

Eignungskriterium

Muster, Beschreibungen oder Fotos ohne Echtheitszertifikat

Wertungsaufgabe1 Qualität und Kreativität (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Gestalten Sie für die Aufgabe "Kaffee ohne Keime" das Informations-Poster in einem modernen Stil neu. Entwickeln Sie darüber hinaus zwei Formate, die zur Ausspielung in weiteren Kanälen der VBG (siehe Leistungsbeschreibung) geeignet sind. Mögliche Zielgruppen: Unternehmer:innen, Beschäftigte, Sicherheitsbeauftragte

Eignungskriterium

Muster, Beschreibungen oder Fotos ohne Echtheitszertifikat

Re-Briefing (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Eine gute Zusammenarbeit basiert auf einem gemeinsamen Verständnis der Anforderungen der Auftraggeberin an die Auftragnehmerin und einer zuverlässigen Bearbeitung der Aufträge im Rahmen gemeinsam abgestimmter Prozesse. Die Anforderungen an die von der AN zu erbringenden Leistungen sind in der Leistungsbeschreibung festgehalten. Um erste Rückschlüsse über das Verständnis der Anforderungen zu ermöglichen, reichen alle Bietenden ein Re-Briefing ein.

Aufgabenstellung:
Fassen Sie in Ihren eigenen Worten zusammen, was die VBG von Ihnen erwartet. Wie lautet der Auftrag an Sie und was müssen Sie dabei beachten?

Als Basis dient Ihnen die Leistungsbeschreibung. Auf diese bezieht sich die Aufgabenstellung, nicht explizit auf die Wertungsaufgabe. Bitte beschränken Sie sich auf etwa eine A4-Seite.

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Arbeiten

Arbeitsproben (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Bitte erstellen Sie ein digitales Dokument (z.B. Power-Point-Präsentation), in dem Sie uns drei Arbeitsproben Ihrer Kreativ-Leistungen vorstellen.

Die Kreativ-Leistungen müssen umfassen:
1. Erstellung von Web- und Print-Medien unter Berücksichtigung eines vorgegebenen Corporate Designs (CD)
2. Erstellung von Grafik-Produkten, z.B. Infografiken, Illustrationen, GIFs, Animationen, Bild-/Motivrecherche und -entwicklung für verschiedene Kommunikationskanäle
3. Erstellung und Überarbeitung von Dokumenten mit grafischen Inhalten
4. Durchführung und Nachbearbeitung von Fotoshootings
5. Durchführung von Videodrehs sowie Postproduktion inklusive barrierefreier Aufarbeitung

Verwenden Sie gerne Arbeitsproben aus dem Bereich der (Sozial)Versicherung, Aufträge für den öffentlichen Dienst oder zum Themenbereich Arbeits- und Gesundheitsschutz, falls vorhanden.

Finanzierung

Rahmenvereinbarung, ZVB der VBG, VOL/B

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Einzureichende Unterlagen:
- Angebotsformblatt ( Keine Formerfordernis)
- Bietergemeinschaftserklärung ( Keine Formerfordernis ): falls zutreffend
- Eigenerklärung Informationen zum Bieter ( Keine Formerfordernis )
- Eigenerklärung Sanktionen 5k ( Keine Formerfordernis )
- Verpflichtungserklärung zur Eignungsleihe ( Keine Formerfordernis ): (falls zutreffend)
- Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer ( Keine Formerfordernis ): (falls zutreffend)

- Eignungskriterien ( Keine Formerfordernis)
- Preisblatt ( Keine Formerfordernis)
- Erklärung Ausschlussgründe ( Keine Formerfordernis)
- Rahmenvereinbarung ( Keine Formerfordernis)
- Verpflichtung auf das Daten- und Sozialgeheimnis ( Keine Formerfordernis)
- Wertungsaufgabe und Re-Briefing (selbst erstellte Dokumente mit dem Angebot vorzulegen)
- Arbeitsproben ( mit dem Angebot vorzulegen)

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Nicht erforderlich

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung