Art der Leistung
Die VBG ist eine Trägerin der gesetzlichen Unfallversicherung und damit Teil der Sozialversicherung in Deutschland. Bundesweit betreut die VBG über eine Million Unternehmen mit mehr als 37 Millionen Versicherungsverhältnissen. Eine wesentliche Aufgabe der VBG ist die im Sozialgesetzbuch VII festgeschriebene Unterstützung von Versicherten nach dem Eintritt von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Dazu gehört u.a. schnelles und kompetentes Handeln im Schadensfall, um die Heilverfahren optimal zu steuern und Geldleistungen zeitnah zu erbringen. Die häufig bestehende Sprachbarriere im Kontakt zu polnischen Versicherten erfordert den Einsatz einer/eines vereidigten Dolmetschenden, um diese Ziele zu erreichen. Die VBG hat eine Servicehotline eingerichtet, die zweimal wöchentlich zu festgelegten Servicezeiten zu bedienen ist. Nach einer Einarbeitungszeit von zwei Wochen am Standort der Bezirksverwaltung Hamburg wird die Leistung ortsunabhängig erbracht. Sofern zeitliche Ressourcen während der Servicezeiten vorhanden sind, werden Schriftstücke von höchstens 50 Zeilen und 55 Anschlägen/Zeile in die jeweilige Zielsprache übersetzt.
Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen - vor allem der Leistungsbeschreibung - zu entnehmen.
Umfang der Leistung
Die Kommunikation mit polnischen Versicherten erfordert den Einsatz einer/eines allgemein beeidigten Dolmetschenden, um häufig bestehenden Sprachbarrieren entgegenzuwirken.
Die VBG hat seit 2015 eine Servicehotline eingerichtet, die zweimal wöchentlich zu festgelegten Servicezeiten zu bedienen ist.
Nach einer Einarbeitungszeit von zwei Wochen am Standort der Bezirksverwaltung Hamburg wird die Leistung ortsunabhängig erbracht.
Die/der Dolmetschende muss in der Lage sein, die Anliegen der polnisch sprechenden Anrufenden zu erfassen und schriftlich bzw. telefonisch an die zuständige Sachbearbeitung weiterzuleiten. Bei den Anrufenden handelt es sich überwiegend um Versicherte mit Wohnsitz in Polen, die im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses in Deutschland Arbeitsunfälle erlitten haben. Dabei werden u. a. Fragen zu den Themen Lohnersatzleistungen, Heilverfahrenssteuerung und Begutachtungen vorgebracht.
Daneben muss die/der Dolmetschende in der Lage sein, im Rahmen gemeinsamer Telefonate mit der zuständigen Sachbearbeitung und polnischen Versicherten in unterschiedlichen Zusammenhängen der gesetzlichen Unfallversicherung konsekutiv zu dolmetschen. Dabei geht es überwiegend um Telefonate mit Versicherten, die bei Arbeitsunfällen schwere Verletzungen erlitten haben. In den Gesprächen stehen u. a. das Erstellen eines Reha-Planes, Unterstützungsangebote im häuslichen Bereich und die berufliche Wiedereingliederung im Vordergrund.
Die/der Dolmetschende spricht eine Ansage in polnischer Sprache auf den Anrufbeantworter des Servicetelefons für Anrufe außerhalb der Servicezeiten.
Sofern zeitliche Ressourcen während der Servicezeiten vorhanden sind, werden Schriftstücke von höchstens 50 Zeilen und 55 Anschlägen/Zeile von der polnischen in die deutsche Sprache und in geringem Umfang von der deutschen in die polnische Sprache übersetzt. Bei den Texten handelt es sich vorwiegend um einfache Schreiben von Versicherten, z. B. Schilderungen von Unfallhergängen, Sachstandsmitteilungen oder Polizeiberichte.
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Die/der Dolmetschende ist beeidigt und bereitet sich auf den Einsatz vor, indem sie/er das erforderliche Fachvokabular aus dem Bereich Sozialversicherung, insbesondere dem Fachbereich der gesetzlichen Unfallversicherung, erarbeitet.
Daneben verfügt die/der Dolmetschende über medizinische/anatomische Grundkenntnisse und kann diese in beiden Sprachen (deutsch und polnisch) zielgerichtet anwenden.
Die Qualifikation ist durch eine Urkunde über die allgemeine Beeidigung als Dolmetscherin/Dolmetscher und entsprechende Referenzen/Berufserfahrung nachzuweisen.
Kenntnisse in weiteren Sprachen, mindestens der Stufe B, wären von Vorteil aber keine zwingende Voraussetzung. Wünschenswert sind die Sprachen: Französisch, Tschechisch, Ungarisch, Rumänisch, Kroatisch, Bulgarisch, Türkisch und Slowakisch. Sofern die/der Dolmetschende weitere Sprachen als Qualifikation angegeben hat, ist sie/er in der Lage, im Rahmen gemeinsamer Telefonate, mit der zuständigen Sachbearbeitung konsekutiv zu dolmetschen.
Aufgrund der zeitaufwändigen Einarbeitung in die Arbeitsabläufe und die Materie müssen Unternehmen, die ein Angebot abgeben, eine feste Ansprechperson benennen, die für die Leistungserbringung zuständig ist. Der Auftragnehmer stellt sicher, dass diese Person - soweit möglich - über die gesamte Vertragslaufzeit eingesetzt wird. Sollte ein Wechsel erforderlich werden, ist eine Person mit gleichwertiger Qualifikation zu benennen und eine geordnete Übergabe sicherzustellen.
Für eingehende Anrufe erfolgt die Leistungserbringung montags und donnerstags, jeweils 9.00 - 11.00 Uhr. Darüber hinaus beinhaltet der Auftrag wöchentlich sechs weitere Stunden, in denen ausschließlich ausgehende Telefonate geführt werden. Diese Dienstleistung erfolgt idealerweise montags und/oder donnerstags im Anschluss an die Zeiten der Servicehotline und wird nach Absprache vereinbart. Der Auftrag umfasst folglich insgesamt 10 Stun-den/Woche, wobei keine Mindestabnahmemenge garantiert wird und sich die Anzahl der Stunden im Laufe der Vertragslaufzeit ändern kann. Der Leistungsumfang ist abhängig von der Entwicklung der Unfallzahlen mit Beteiligung polnischer Versicherter und kann während der Vertragslaufzeit angepasst werden.
Die/der Auftragnehmer/in kann nach Rücksprache und schriftlicher Bestätigung durch die Auftraggeberin im Falle einer Verhinderung, z. B. wegen Krankheit oder Urlaub andere Dienstleistende in Ersatzstellung einsetzen. In diesem Fall sind die vertretenden Dolmetschende beeidigt und fachlich entsprechend der in der Ausschreibung aufgestellten Eignungskriterien qualifiziert. Entsprechende Nachweise und die unter § 8 des Vertrags aufgeführte "Verpflichtung auf das Daten- und Sozialgeheimnis" sind vor dessen/deren Einsatz der VBG vorzulegen. In diesen Fällen wird die Leistung ohne Einsatz des ausgehändigten Laptops unter Nutzung einer Rufumleitung erbracht.
Am 24. und 31.12. eines Kalenderjahres sowie an gesetzlichen Feiertagen entfällt die Leistungserbringung ohne Anspruch auf Vergütung.
In einer zweiwöchigen Einarbeitungszeit (ab Vertragsbeginn) erbringt die/der Dolmetschende die Leistung im Verwaltungsgebäude der Bezirksverwaltung Hamburg der VBG, Sachsenstraße 18, 20097 Hamburg. Die VBG stellt für diesen Zeitraum einen Arbeitsplatz innerhalb ihrer Räumlichkeiten zur Verfügung.
Der Arbeitsplatz ist eingerichtet mit einem Schreibtisch, Laptop, Monitor und Headset. Das Bereitstellen weiterer Hilfsmittel kann vereinbart werden.
Nach der zweiwöchigen Einarbeitungszeit wird die Leistung ortsunabhängig erbracht. Ein Lap-top mit VPN-Zugang, ein Monitor und ein Headset werden zur Verfügung gestellt.