Die VBG beabsichtigt, die Unterhaltsreinigung für das Verwaltungsgebäude der Bezirksverwaltung Bielefeld zum 01.01.2026 neu zu vergeben.
Die Reinigungsleistungen werden gemäß Preisblatt_Kalkulation turnusmäßig nach Raum-gruppen gegliedert und in Vollreinigung durchgeführt. Die Gesamtreinigungsfläche im Objekt beträgt ca. 5.445,00 m2 inkl. Lagerflächen, Treppenhäuser sowie Treppen-/Aufzugsvorräume im Untergeschoss.
Sollten in diesen Beschreibungen Fehler sein, die eine sachgerechte und hygienisch einwandfreie Reinigung nicht gewährleisten, so hat der AN die AG im Rahmen der Angebotserstellung darauf aufmerksam zu machen. Die Reinigungsinhalte werden dann im Rahmen der Ausschreibung entsprechend angepasst. Das Gebäude ist in 3 Gebäudeteilen aufgeteilt, von der die Teile 1 und 2 von der VBG angemietet sind. Es erstreckt sich über 4 Etagen und eine Tiefgarage. Die Etagen der VBG können über zwei Treppenaufgänge sowie drei Aufzugsanlagen erreicht werden. Der Haupteingang (Empfang) befindet sich an der Nikolaus-Dürkopp-Straße 8. Die Böden des Verwaltungsgebäudes sind mit unterschiedlichen Belägen wie Teppichen, Steinfliesen, Vinyl und sonstigen Hartbelegen ausgestattet. Das Reinigungspersonal hat zu vorbereitenden Tätigkeiten (Wechsel der Arbeitskleidung, Einweisungen durch Objektverantwortlichen) frühestens 15 Minuten vor Beginn der Reinigungsarbeiten Zutritt zum Gebäude. Die Objektleitung oder dessen Stellvertretung ist für die AG von montags bis donnerstags von 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr und freitags von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr telefonisch und elektronisch per E-Mail erreichbar. - Der/Die VA oder dessen Stellvertretung ist während der gesamten Zeit der Leistungsausführung im Objekt präsent und davon mindestens 1 Stunde von direkten Reinigungsleistungen befreit. In dieser Zeit sollen insbesondere: die Einteilung des Personals, das Festlegen von Reinigungsinhalten u.-schwerpunkten, Material-Bestellungen u. Ausgabe der Reinigungsmittel und des Verbrauchsmaterials, Begleitung des Reinigungsteams, ggf. notwendige Einarbeitungen/Unterweisungen der Reinigungskräfte in die Handhabung der Reinigungstechniken/-mittel, die Koordination der Beseitigung von festgestellten Reinigungsmängeln Kontrollrundgänge, sowie Leistungsabnahmen u.
-dokumentationen vorgenommen werden. Auftragsgegenstand ist die Gebäudereinigung der Bezirksverwaltung der VBG am Standort Bielefeld. Die in der Leistungsbeschreibung samt Anlagen aufgeführten Reinigungsarbeiten je Reinigungsgruppe sind durch den AN auf Plausibilität zu prüfen. Die Leistungsbeschreibung ist aufgegliedert nach:
- Vorbemerkungen
- Reinigungszeiten Tagesreinigung
- Reinigungszeiten Nachmittag (optional)
- Art und Umfang der Reinigungsarbeiten
- Sicherheitsvorschriften
- Tages/Servicekraft
- Entsorgung von Wertstoffen, Restmüll und Reinigungsmittelresten (Entsorgungsrichtlinie)
- Reinigungsgeräte und Reinigungsmittel
Die Leistungen sind entsprechend der Leistungsbeschreibung (Vorgabe und Verfahren), den Reinigungsgruppen Turnus sowie den kalkulierten Gesamtstunden aus dem Formblatt "Preisblatt_Kalkulation" zu erbringen. Jede Reinigungskraft muss in die Reinigungspläne eingewiesen sein und die Einweisung ist mit Unterschrift der AG zu bestätigen. Die Reinigung beginnt frühestens um 08:00 Uhr und muss bis 15:00 Uhr abgeschlossen sein. Die Reinigungsarbeiten im Gebäude erfolgen täglich von montags bis freitags für vier Stun-den (gesetzliche Feiertage in NRW sowie der 24.12. und 31.12. eines Jahres sind ausgenommen). Reinigungszeiten Nachmittag (optional):
Die Reinigungsarbeiten im Gebäude erfolgen montags bis freitags (gesetzliche Feiertage in NRW sowie der 24.12. und 31.12. eines Jahres sind ausgenommen). Die Reinigung beginnt frühestens um 15:15 Uhr und muss bis 19:15 Uhr abgeschlossen sein. Die Reinigungskräfte müssen bis spätestens 19:30 Uhr das Gebäude verlassen haben. Gemäß Begriffsdefinition des Bundesinnungsverbands des Gebäudereiniger-Handwerks handelt es bei der Unterhaltsreinigung um sich wiederholende Reinigungsarbeiten nach festgelegten Zeitabständen. Dabei können die Reinigungsarbeiten täglich, wöchentlich, monatlich oder auch in den individuell vom Kunden gewünschten Zeitabständen erfolgen. Die regelmäßige Unterhaltsreinigung umfasst den im Preisblatt_Kalkulation bezeichneten Innenbereich des Verwaltungsgebäudes. Außerdem sind die Treppenhäuser und die Aufzüge sauber zu halten.
Alle verwendeten Reinigungs- und Pflegemittel sind namentlich unter Angabe des Herstellers zu benennen, in einem Gefahrstoffkataster zu dokumentieren, bei Änderungen unverzüglich zu aktualisieren und bei der AG an zentraler Stelle zu hinterlegen. Vor Auftragserteilung hat der AN die DIN-Sicherheitsdatenblätter für die verwendeten Reinigungsprodukte bei der AG vorzulegen. Der AN stellt der AG das Gefahrstoffkataster, die DIN-Sicherheitsblätter und sämtliche Aktualisierungen digital zur Verfügung. Der AN hat nachzuweisen, dass die zur Reinigung eingesetzten Arbeitsstoffe zur Erfüllung der Leistung und im Hinblick auf Arbeitssicherheit, Umweltverträglichkeit und Oberflächenschonung geeignet sind und fachkundig angewandt werden. Der AN hat sämtliche geltenden Sicherheitsvorschriften für die zu erbringenden und beauftragten Leistungen zu befolgen und seine Mitarbeitenden diesbezüglich ordnungsgemäß zu unterweisen. Die Tages- bzw. Servicekraft (eine Person) soll in der Zeit von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr montags bis donnerstags und von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr freitags, (gesetzliche Feiertage in Nordrhein Westphalen sowie der 24.12. und 31.12. eines Jahres sind ausgenommen) anwesend sein. Es sind grundsätzlich nur umweltfreundliche, nicht atzende Reinigungs-, Desinfektions- und Pflegemittel, die frei von schädlichen und geruchsbelästigenden Nebenwirkungen sind, zu verwenden. Sämtliche für die Durchführung der Reinigungsarbeiten notwendigen Reinigungsgeräte und Reinigungsmittel sind vom AN bereitzustellen. Reinigungsmaterialien werden durch die AG zur Verfügung gestellt.