Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Dienstbekleidung für die Nahverkehr Schw...
VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
08.09.2025
16.09.2025 13:00 Uhr
16.09.2025 13:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Nahverkehr Schwerin GmbH
HRB 742
Ludwigsluster Chaussee 72
19061
Schwerin
Deutschland
DE804
submission@swsn.de
+49493856331488

Angaben zum Auftraggeber

Öffentliches Unternehmen
Wohnungswesen und kommunale Einrichtungen

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister

Adresse

Stadtwerke Schwerin GmbH (SWS)
HRB 1603
PSF 160205
19092
Schwerin
Deutschland
DE804
submission@swsn.de
+49 3856331488
+49 3856330
Weitere Auskünfte
Stadtwerke Schwerin GmbH (SWS)
HRB 1603
PSF 160205
19092
Schwerin
Deutschland
DE804
submission@swsn.de
+49 3856331488
+49 3856330
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Mecklenburg-Vorpommern
keine Angabe
Johannes-Stelling-Straße 14
19053
Schwerin
Deutschland
DE804
vergabekammer@wm.mv-regierung.de
+49 38558815164

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Lieferungen

CPV-Codes

18110000-3
18000000-9
18100000-0
18110000-3
18113000-4
18130000-9
18140000-2
18143000-3
18200000-1
18220000-7
18221000-4
18222000-1
18230000-0
18300000-2
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Lieferung von Dienstbekleidung

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Laufzeit 5 Jahre

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
01.01.2026
31.12.2030
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Ludwigsluster Chaussee 72
19061
Schwerin
Deutschland
DE804

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

---
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Tragenorm der Kleidung

1
EUR

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXSQYYDYTLEETYKH

Einlegung von Rechtsbehelfen

Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
- § 134 Abs. 2 GWB - Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
- Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Angebote dürfen nur elektronisch über das Deutsche Vergabeportal (https://dtvp.de/) eingereicht werden.

Die elektronischen Angebote sind zwingend in dem hierfür vorgesehenen Bereich im Projektraum des angegebenen Vergabeportals einzustellen.
Angebote, die per E-Mail oder über den Bereich "Bieterkommunikation" eingehen, werden aufgrund der Nichteinhaltung der Form ausgeschlossen.

Das Angebot, einschließlich aller geforderten Unterlagen, muss vollständig vor Ablauf der angegebenen Angebotsfrist eingegangen sein, d. h. der "Upload" auf dem Server muss abgeschlossen sein. Es kommt nicht auf den Zeitpunkt des Beginns der Übermittlung des Angebotes an.

Für die Abgabe der Angebote sind die zur Verfügung gestellten Unterlagen zu verwenden.
Das Formblatt "Angebotsschreiben" und das Leistungsverzeichnis/Preisblatt sind einzureichen. Diese Dateien werden nicht nachgefordert. Bei der Nichtvorlage dieser Unterlagen, kann das Angebot von der Wertung ausgeschlossen werden.
Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig und können zum Ausschluss des Angebotes führen.

Sprache, in der Angebote, sowie sämtliche Unterlagen eingereicht werden müssen: Deutsch

Fragen werden aufgrund der vorgeschriebenen Transparenz des Verfahrens nur über die Bieterkommunikation des Vergabeportals und in deutscher Sprache beantwortet. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.

Die in den Ausschreibungs-/Vergabeunterlagen enthaltenen Dokumente und Informationen sind vertraulich zu behandeln und dürfen ausschließlich zur Angebotserstellung/Auftragsausführung verwendet werden. Die Weitergabe an nicht am Verfahren beteiligte Dritte ist untersagt.
Die Weitergabe der Zusammenstellung der Angebote, auch auszugsweise, an nicht am Verfahren beteiligte Dritte und/oder die Veröffentlichung dieser ist untersagt.

Gem. DSGVO Art. 6 Abs. 1 b werden im Rahmen des Vergabeverfahrens zur Verfügung gestellte, auch personenbezogene Informationen und Daten erfasst, organisiert, gespeichert, verwendet und gelöscht. Nach Abschluss des Vergabeverfahrens, des Förder- und Rechnungsprüfungsverfahrens und nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist werden die Daten gelöscht.

kostenlose Hilfe zur Anwendung der Vergabeplattform finden Sie unter: https://support.cosinex.de/unternehmen/ oder wahlweise unter der Telefonnummer 0900-1-267463 (1,49 EUR pro Minute aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunkkosten können abweichen) Die Servicezeiten der Hotline sind Montag bis Freitag jeweils von 07.00 bis 17.00 Uhr.

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

59
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Angebotsschreiben und das Leistungsverzeichnis sind mit dem Angebot einzureichen.
Fehlende Angaben, die das Angebot verbessern könnten, werden nicht nachgefordert.
Wertungskriterium: Matrix

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Eigenerklärung zur Eignung FB 124 (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Bietererklärungen TVgG M-V (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):

Finanzierung

Gemäß Vertragsbedingungen.

Rechtsform des Bieters

Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Gemäß VgV § 44-46

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Nicht erforderlich

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung