Angebote dürfen nur elektronisch über das Deutsche Vergabeportal (https://dtvp.de/) eingereicht werden.
Die elektronischen Angebote sind zwingend in dem hierfür vorgesehenen Bereich im Projektraum des angegebenen Vergabeportals einzustellen.
Angebote, die per E-Mail oder über den Bereich "Bieterkommunikation" eingehen, werden aufgrund der Nichteinhaltung der Form ausgeschlossen.
Das Angebot, einschließlich aller geforderten Unterlagen, muss vollständig vor Ablauf der angegebenen Angebotsfrist eingegangen sein, d. h. der "Upload" auf dem Server muss abgeschlossen sein. Es kommt nicht auf den Zeitpunkt des Beginns der Übermittlung des Angebotes an.
Für die Abgabe der Angebote sind die zur Verfügung gestellten Unterlagen zu verwenden.
Das Formblatt "Angebotsschreiben" und das Leistungsverzeichnis/Preisblatt sind einzureichen. Diese Dateien werden nicht nachgefordert. Bei der Nichtvorlage dieser Unterlagen, kann das Angebot von der Wertung ausgeschlossen werden.
Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig und können zum Ausschluss des Angebotes führen.
Sofern eine GAEB DA83-Datei zur Verfügung gestellt wurde, wird um die Abgabe von Einheitspreisen auch als GAEB DA84-Datei gebeten. Die DA84-Datei dient lediglich dem Datenaustausch und ist eine Ergänzung zur Übergabe eines rechtsverbindlichen Angebotes. Die DA84-Datei für sich allein betrachtet stellt kein rechtsverbindliches Angebot dar.
Sprache, in der Angebote, sowie sämtliche Unterlagen eingereicht werden müssen: Deutsch
Fragen werden aufgrund der vorgeschriebenen Transparenz des Verfahrens nur über die Bieterkommunikation des Vergabeportals und in deutscher Sprache beantwortet. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
Die in den Ausschreibungs-/Vergabeunterlagen enthaltenen Dokumente und Informationen sind vertraulich zu behandeln und dürfen ausschließlich zur Angebotserstellung/Auftragsausführung verwendet werden. Die Weitergabe an nicht am Verfahren beteiligte Dritte ist untersagt.
Die Weitergabe der Zusammenstellung der Angebote, auch auszugsweise, an nicht am Verfahren beteiligte Dritte und/oder die Veröffentlichung dieser ist untersagt.
Gem. DSGVO Art. 6 Abs. 1 b werden im Rahmen des Vergabeverfahrens zur Verfügung gestellte, auch personenbezogene Informationen und Daten erfasst, organisiert, gespeichert, verwendet und gelöscht. Nach Abschluss des Vergabeverfahrens, des Förder- und Rechnungsprüfungsverfahrens und nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist werden die Daten gelöscht.
kostenlose Hilfe zur Anwendung der Vergabeplattform finden Sie unter: https://support.cosinex.de/unternehmen/ oder wahlweise unter der Telefonnummer 0900-1-267463 (1,49 EUR pro Minute aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunkkosten können abweichen) Die Servicezeiten der Hotline sind Montag bis Freitag jeweils von 07.00 bis 17.00 Uhr.