Verfahrensangaben

Landkreis Ludwigslust-Parchim - Generalplanung für den Bau einer Rettungswache im ...

VO: VgV Vergabeart: Vergabebekanntmachung Status: Veröffentlicht

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Landkreis Ludwigslust-Parchim - Der Landrat
13076000-K000-05
Putlitzer Straße 25
19370
Parchim
Deutschland
DE80O
vergabestelle@ks-mecklenburg.de
+49 385200926101
+49 385200921009

Angaben zum Auftraggeber

Kommunalbehörden
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister

Adresse

KSM Kommunalservice Mecklenburg AöR - Zentrale Vergabestelle
t:0385200926101
Eckdrift 93
19061
Schwerin
Deutschland
DE804
vergabestelle@ks-mecklenburg.de
+49 385200926101
+49 385200921009
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Die Vergabekammern des Landes Mecklenburg- Vorpommern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit
t:038558815164
Johannes-Stelling-Straße 14
19053
Schwerin
Deutschland
DE804
vergabekammer@wm.mv-regierung.de
+49 385588-15164
+49 385588-485-15817

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

71200000-0
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Generalplanung für den Bau einer Rettungswache

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Im Gewerbegebiet Plau am See soll eine neue Lehrrettungswache nach DIN 13049:2023-03 für zwei RTW im 24/7 Dienst, ein NEF 24/7 und einen KTW im 8 Stundendienst errichtet werden. Hinzu kommen Stellplätze für zwei Reservefahrzeuge und Räume für die Ausbildung.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
21.07.2026
15.08.2027
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
19395 Plau
Deutschland
DE80O

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Angebotspreis

Angebotspreis

Gewichtung
30,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Kriterium - Präsenz vor Ort

Der Bieter beschreibt die Präsenz und die Erreichbarkeit vor Ort während der Planungs- und Bauphase.
Auf folgende Punkte ist mindestens einzugehen:
Darlegung zur Absicherung der Präsenz vor Ort im Planungsprozess, Darlegung zur Absicherung der Präsenz vor Ort während der Bauausführung, Erreichbarkeit per Telefon, Reaktionszeit per E-Mail, Reaktionszeit bis zum Eintreffen auf der Baustelle

Gewichtung
15,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Konzept der Herangehensweise

Schwerpunkt ist die plausible Darstellung eines Vorgehensmodels, inklusiver der vorgegebenen Zeitachse aus Punkt III.2. des Leistungsbuches. Durch den Bieter muss eine nachvollziehbare und plausible Darstellung des Vorgehensmodels zur Erarbeitung des Feinkonzeptes und des Lastenheftes beschrieben sein. In diesem Konzept beschreibt der Bieter, wie er das Projekt bearbeiten wird, welche Mitarbeiter am Projekt mitwirken und welche Meilensteine (Leistungsphasen) bis wann umgesetzt werden. Der Meilensteinzeitplan wird dabei als verbindliche Zeitschiene für das Projekt angenommen und gilt als vertragliche Grundlage. Weiterhin soll auf das Konzept zur Qualität der Kostenplanung, Kostenverfolgungs- und Kostensicherungsmaßnahmen sowie Maßnahmen zur Terminkontrolle und Terminsicherheit beschrieben werden

Gewichtung
40,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Qualität der Personalplanung / Projektorganisation

Schwerpunkt ist die plausible Darstellung des Personaleinsatzes, inklusiver Darlegung der Erfahrungen des jeweiligen Personals sowie der Vertretungsregelung ohne Know-How-Verlust.

Gewichtung
15,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) entlang der globalen Wertschöpfungskette
Sonstiges, bspw. Bindung/Einhaltung von Tarifverträgen, Berücksichtigung von Werkstätten aus dem Justizvollzug (sog. Knastläden)

- Erklärung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen gem. § 13 TVgG M-V (Formular "Bietererklärungen_Stand 18.11.2024" Anlage 1)
- Erklärung nach § 6 Absatz 1 Satz 1 TVgG M-V (Mindestarbeitsbedingungen nach Maßgabe von Branchentarifverträgen), Erklärung nach § 8 Absatz 1 Satz 1 TVgG M-V (Vergaberechtlicher Mindestlohn) und Erklärung nach § 9 Absatz 1 Satz 1 TVgG M-V (Nachunternehmen) (Formular "Erklärungen_nach_Tariftreue-_und_Vergabegesetz_MV")
- Verpflichtungen des beauftragten Unternehmens nach Maßgabe von § 15 TVgG M-V (Kontrollen) und § 16 TVgG M-V (Sanktionen) (Formular "Verpflichtungen_nach_Tariftreue-_und_Vergabegesetz_MV")

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Internationales Beschaffungsinstrument

Sonstiges / Weitere Angaben

Einlegung von Rechtsbehelfen

Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Zuschlagskriterien: höchster Wert = bester Wert
Kriterium 1: Angebotspreis - Wichtung 30%; Kriterium 2: Präsenz vor Ort - Wichtung 15%, Der Bieter beschreibt die Präsenz und die Erreichbarkeit vor Ort während der Planungs- und Bauphase.
Auf folgende Punkte ist mindestens einzugehen:
Darlegung zur Absicherung der Präsenz vor Ort im Planungsprozess, Darlegung zur Absicherung der Präsenz vor Ort während der Bauausführung, Erreichbarkeit per Telefon, Reaktionszeit per E-Mail, Reaktionszeit bis zum Eintreffen auf der Baustelle; Kriterium 3: Konzept der Herangehensweise - Wichtung 40%, Schwerpunkt ist die plausible Darstellung eines Vorgehensmodels, inklusiver der vorgegebenen Zeitachse aus Punkt III.2. des Leistungsbuches. Durch den Bieter muss eine nachvollziehbare und plausible Darstellung des Vorgehensmodels zur Erarbeitung des Feinkonzeptes und des Lastenheftes beschrieben sein. In diesem Konzept beschreibt der Bieter, wie er das Projekt bearbeiten wird, welche Mitarbeiter am Projekt mitwirken und welche Meilensteine (Leistungsphasen) bis wann umgesetzt werden. Der Meilensteinzeitplan wird dabei als verbindliche Zeitschiene für das Projekt angenommen und gilt als vertragliche Grundlage. Weiterhin soll auf das Konzept zur Qualität der Kostenplanung, Kostenverfolgungs- und Kostensicherungsmaßnahmen sowie Maßnahmen zur Terminkontrolle und Terminsicherheit beschrieben werden; Kriterium 4: Qualität der Personalplanung / Projektorganisation
(Punkt III.3. der Leistungsbeschreibung) - Wichtung 15%, Schwerpunkt ist die plausible Darstellung des Personaleinsatzes, inklusiver Darlegung der Erfahrungen des jeweiligen Personals sowie der Vertretungsregelung ohne Know-How-Verlust.
Bei Punktgleichstand entscheidet das Los.

Angebote dürfen ausschließlich verschlüsselt elektronisch in Textform über den Vergabemarktplatz, im Projektraum unter Angebote eingereicht werden.
Angebote, die über den postalischen Versand, per Fax, per E-Mail oder über die Funktion Kommunikation eingehen, werden aufgrund der Nichteinhaltung der Form gemäß § 57 Absatz 1 Nr. 1 VgV ausgeschlossen.

Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge, sämtliche Unterlagen sowie Kommunikationen eingereicht werden können: Deutsch

Die in den Ausschreibungs-/Vergabeunterlagen enthaltenen Dokumente und Informationen sind vertraulich zu behandeln und dürfen ausschließlich zur Angebotserstellung/Auftragsausführung verwendet werden. Die Weitergabe an nicht am Verfahren beteiligte Dritte ist untersagt.

Bitte beachten Sie, dass der öffentliche Auftraggeber im Rahmen der Ex-post-Bekanntmachung ggf. auch den Auftragswert veröffentlicht.

Grundsätzlich erfolgt die Kommunikation über das "Deutsche Vergabeportal" (DTVP), über die Funktion "Kommunikation" und in deutscher Sprache. Mit der Freischaltung für dieses Vergabeverfahren auf der Vergabeplattform verpflichten Sie sich, das Nachrichtenpostfach des Vergabeportals DTVP für den Empfang rechtserheblicher Erklärungen in diesem Vergabeverfahren zu nutzen. Etwaige abweichende Mitteilungen/Informationen des Portalbetreibers DTVP sind unerheblich.

Gem. DSGVO Art. 6 Abs. 1 b werden im Rahmen des Vergabeverfahrens zur Verfügung gestellte, auch personenbezogene Informationen und Daten erfasst, organisiert, gespeichert, verwendet und gelöscht. Nach Abschluss des Vergabeverfahrens, des Förder- und Rechnungsprüfungsverfahrens und nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist werden die Daten gelöscht.

Gemäß § 6 Abs. 1 WRegG ist ein öffentlicher Auftraggeber nach § 99 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen verpflichtet, vor der Erteilung des Zuschlags in einem Verfahren über die Vergabe öffentlicher Aufträge mit einem geschätzten Auftragswert ab 30 000 Euro ohne Umsatzsteuer bei der Registerbehörde abzufragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter, an den der öffentliche Auftraggeber den Auftrag zu vergeben beabsichtigt, gespeichert sind.

Gemäß § 19 VgMinArbV M-V ist ein öffentlicher Auftraggeber verpflichtet, in Vergabeverfahren die Zuverlässigkeit von Unternehmen anhand von Auskünften aus dem Ausschlussregister zu überprüfen.

Beschaffungsdienstleister des Auftraggebers:
KSM Kommunalservice Mecklenburg AöR
Zentrale Vergabestelle
Eckdrift 93
19061 Schwerin

Die Auftragserteilung erfolgt durch den nachfolgenden Auftraggeber:
Landkreis Ludwigslust-Parchim
Der Landrat
Putlitzer Straße 25
19370 Parchim

Ergebnis

Allgemeine Angaben

Gewinnerauswahl

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Angaben zu den Angeboten

Anzahl der eingegangenen Angebote / Teilnahmeanträge

3
3

Größe der Unternehmen

3
0
3
0

Herkunft der Unternehmen

0
0

Überprüfung der Angebote

0
0
0
Angaben zum Auftrag
Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie
Internationales Beschaffungsinstrument

Vertrag

Allgemeine Angaben

Allgemeine Angaben

1
Sven Buck und Partner Freischaffende Architekten Partnerschaftsgesellschaft mbB, 19306 Neustadt-Glewe
Bezuschlagte Wirtschaftsteilnehmer

Name und Anschrift des Hauptauftragnehmers

Sven Buck und Partner Freischaffende Architekten Partnerschaftsgesellschaft mbB
Schwerin Partnerschaftsregister Nr. PR 46
Kleines Unternehmen
Breitscheidstr. 37
19306
Neustadt-Glewe
Deutschland
DE80O
Nein
Deutschland
Vergabe von Unteraufträgen

Vergabe von Unteraufträgen

Noch nicht bekannt
Angaben zum Auftrag

Informationen zum Vertragsabschluss

21.07.2026

Angaben zum Angebot

1e
---

Angaben zur Rahmenvereinbarung