Erweiterungsbau für das Gymnasiales Schulzentrum in 19243 Wittenburg - Los 41 - Heizungs und Sanitärinstallation
Das 41 umfasst sämtliche Sanitär- und Heizungsarbeiten im Erweiterungsneubau sowie im Foyerbereich des gymnasialen Schulzentrums. Die Leistungen sind gemäß Ausführungsplanung, DIN-Normen sowie geltenden technischen Regeln und den Vorgaben der TGA-Planung umzusetzen. Die Ausführung erfolgt in mehreren zeitlich versetzten Bauabschnitten.
Leistungsbeschreibung Sanitärinstallation:- Herstellung der Trinkwasserinstallation, in den Geschossen ausschließlich nur eine Kaltwasserverrohrung und im Bereich der Küche wird eine dezentrale elektrische Warmwasserbereitung vorgesehen. Das Leitungsnetz hat eine Länge von ca. 250m- Verlegung von Abwasserleitungen, die Installation erfolgt in Vorwandbauweise- Anschluss und Montage von Sanitärobjekten (34 Waschbecken,35 WC,16 Urinal, 3 Ausgussbecken)- Druckprüfung, Trinkwasserbeprobung und Inbetriebnahme der SanitäranlagenLeistungsbeschreibung Heizungsinstallation:- Bivalente Wärmeerzeugungsanlage Sole/Wasserwärmepumpe mit Energiezaun, Spitzenlast erfolgt über die Bestands Gaskesselanlage- Verlegung von Heizungsleitungen (Vor- und Rücklauf) in Steigzonen und Etagen. Das Leitungsnetz hat eine Länge von ca.680m- Installation von 79 Heizkörpern inkl. Thermostatventilen- Montage von Verteilerstationen,3 Abgänge (stat. Heizkreis, dynamischer Heizkreis und stat. Heizkreis FBH) und Anschluss an den Wärmeerzeuger- hydraulischer Abgleich der Heizungsanlage- Durchführung von Druckproben und Funktionskontrollen
Preis
gemäß Gesetz über die Vergabe öffentlicher Aufträge in Mecklenburg-Vorpommern (TVgG M-V)
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Beschaffungsdienstleister des Auftraggebers:KSM Kommunalservice Mecklenburg AöRZentrale VergabestelleEckdrift 9319061 Schwerin
Die Auftragserteilung erfolgt durch den nachfolgenden Auftraggeber:Landkreis Ludwigslust-ParchimDer LandratPutlitzer Straße 25 19370 Parchim