| VO: | UVgO | Vergabeart: | Öffentliche Ausschreibung | Status: | Veröffentlicht |
Kommunikation
Es liegen folgende Nachrichten der Vergabestelle vor.Nachricht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
folgende Bieterfrage wurde gestellt und wird durch den Auftraggeber wie folgt beantwortet:
Frage:
"... hinsichtlich Ihrer Ausschreibung haben sich für uns einige Fragen ergeben. Wir bitten Sie hiermit um Beantwortung.
1. Gibt es bereits ein Bodenschutzkonzept oder ist dies in der Bodenkundlichen Baubegleitung zu erarbeiten?
2. Aus unserer Sicht müsste für die Erlangung einer wasserrechtliche Genehmigung im Siedlungsbereich nach Gewässerausbau auch eine hydraulische Modellierung des wahrscheinlich ziemlich komplexen Plangewässers für Hoch- und Mittelwasserszenarien erfolgen. Außerdem ist in der Regel in einem Fachbeitrag die Auswirkung hinsichtlich EU-WRRL zu prüfen (bezogen auf den Schweriner See). Diese Arbeiten werden im Rahmen der Ausschreibung bisher nicht angefragt. Gibt es hierzu eine Stellungnahme der Unteren Wasserbehörde?
3. Soll nur die benannte Vorzugsvariante weiter geplant und spezifiziert werden oder sind die Alternativvarianten ebenfalls zu betrachten?"
Antwort des Auftraggebers:
Zu Frage 1.
Es gibt bereits ein Bodenschutzkonzept für die Stadt Schwerin. Unabhängig hiervon soll die bodenkundliche Baubegleitung während der Baumaßnahme erfolgen.
Zu Frage 2.
Die weiteren Planungsphasen erfolgen in enger Abstimmung mit der unteren Wasserbehörde der Stadt Schwerin. Diese ist ebenfalls als Genehmigungsbehörde in die bisherigen Ergebnisse der Studie vom Ingenieurbüro ICN einbezogen gewesen. Die hydraulische Berechnung des Grabens KV 23 ist bereits 2011 vorgenommen worden, worauf aufgebaut werden kann. (siehe Vergabeunterlagen) Das Gewässer KV 23 selbst ist kein berichtspflichtiges Gewässer nach EU-WRRL, lediglich der Schweriner See, in den eingeleitet wird. Zum jetzigen Zeitpunkt wird seitens der unteren Wasserbehörde davon ausgegangen, dass ein wasserrechtlicher Fachbeitrag nicht gesondert ausgeschrieben werden muss. Dieser kann ggf. selbst von der unteren Wasserbehörde erstellt werden.
Zu Frage 3
In der Studie vom 8.7.2024 von der ICN Ingenieur Consult Neukamm GmbH wurde der minimalste Grabenausbau als Vorzugsvariante vorgeschlagen. Im Planungsprozess soll aber geprüft werden, ob auch die Variante 2, zumindest in Teilbereichen umgesetzt werden kann.
Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag
KSM Kommunalservice Mecklenburg AöR
Zentrale Vergabestelle
- Beschaffungsdienstleister des Auftraggebers -
Dateianhänge:
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