Landkreis Ludwigslust-Parchim - Sucht- und Drogenberatung in Ludwigslust
VO: VgV Vergabeart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
18.08.2025
26.08.2025 11:00 Uhr
27.08.2025

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Landkreis Ludwigslust-Parchim - Der Landrat
13076000-K018-48
Putlitzer Straße 25
19370
Parchim
Deutschland
DE80O
vergabestelle@ks-mecklenburg.de
+49 385200926101
+49 385200921009

Angaben zum Auftraggeber

Kommunalbehörden
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister

Adresse

KSM Kommunalservice Mecklenburg AöR - Zentrale Vergabestelle
t:0385200926101
Eckdrift 93
19061
Schwerin
Deutschland
DE804
vergabestelle@ks-mecklenburg.de
+49 385200926101
+49 385200921009
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammern des Landes Mecklenburg-Vorpommern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit
t:03855885160
Johannes-Stelling-Straße 14
19053
Schwerin
Deutschland
DE804
vergabekammer@wm.mv-regierung.de
+49 385588-5160
+49 385588-4855817

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

85300000-2
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung in Ludwigslust und dem dazugehörigen Nebenstandort

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Die Sucht- und Drogenberatung ist eine ambulante Basisversorgung für Menschen mit Suchtmittelkonsum, Suchtmittelmissbrauch, Suchtmittelabhängigkeit sowie stoffgebundene Suchtformen und sucht bezogenen Verhaltensweisen. Die Sucht- und Drogenberatung bietet zu einem möglichst frühen Zeitpunkt kostenlose und auf Wunsch anonyme personenorientierte Hilfen nach den Grundsätzen Selbsthilfe vor Fremdhilfe, möglichst wohnortnah vor wohnortfern sowie ambulant vor stationär an. Die Leistungen müssen mindestens allen Anforderungen aus der Richtlinie über die Finanzierung und zur Transparenz in der Freien Wohlfahrtspflege im Landkreis Ludwigslust-Parchim (Kreistagsbeschluss vom 19.03.2025) sowie der Anlage 1 der Richtlinie genügen. Zugelassen werden auch Angebote, die die Gewährleistung eines Eigenanteils nach § 6 Abs. 4 der Richtlinie nicht sichern. Als Hauptstandort der Leistungserbringung ist Ludwigslust einzurichten, mit dem dazugehörigen Nebenstandort Dömitz.

Der Auftraggeber weist darauf hin, dass die dem Vergabeverfahren zugrunde liegende Finanzierung auch aus Mitteln des Landes Mecklenburg-Vorpommern nach dem Wohlfahrtsfinanzierungs- und -transparenzgesetz (WoftG M-V) erfolgt. Die Höhe der Zuwendungen nach diesem Gesetz steht noch nicht für den gesamten Leistungszeitraum fest. Der Auftraggeber behält sich vor, in Abhängigkeit von den tatsächlich verfügbaren Mitteln den Umfang der Leistungen anzupassen oder das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. das Vertragsverhältnis zu lösen.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
01.01.2026
31.12.2028
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Ludwigslust
Deutschland
DE80O

Weitere Erfüllungsorte

Erfüllungsort

---
Dömitz
Deutschland
DE80O

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

---
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) entlang der globalen Wertschöpfungskette
Sonstiges, bspw. Bindung/Einhaltung von Tarifverträgen, Berücksichtigung von Werkstätten aus dem Justizvollzug (sog. Knastläden)

- Erklärung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen gem. § 13 TVgG M-V (Formular "Bietererklärungen_Stand 18.11.2024" Anlage 1)
- Erklärung nach § 6 Absatz 1 Satz 1 TVgG M-V (Mindestarbeitsbedingungen nach Maßgabe von Branchentarifverträgen), Erklärung nach § 8 Absatz 1 Satz 1 TVgG M-V (Vergaberechtlicher Mindestlohn) und Erklärung nach § 9 Absatz 1 Satz 1 TVgG M-V (Nachunternehmen) (Formular "Erklärungen_nach_Tariftreue-_und_Vergabegesetz_MV_Stand_10-04-2025")
- Verpflichtungen des beauftragten Unternehmens nach Maßgabe von § 15 TVgG M-V (Kontrollen) und § 16 TVgG M-V (Sanktionen) (Formular "Verpflichtungen_Stand_August_2024")

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXSQYY6YTLYY61MT

Einlegung von Rechtsbehelfen

Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

Weitere Angaben

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Der Auftraggeber weist darauf hin, dass die dem Vergabeverfahren zugrunde liegende Finanzierung auch aus Mitteln des Landes Mecklenburg-Vorpommern nach dem Wohlfahrtsfinanzierungs- und -transparenzgesetz (WoftG M-V) erfolgt. Die Höhe der Zuwendungen nach diesem Gesetz steht noch nicht für den gesamten Leistungszeitraum fest. Der Auftraggeber behält sich vor, in Abhängigkeit von den tatsächlich verfügbaren Mitteln den Umfang der Leistungen anzupassen oder das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. das Vertragsverhältnis zu lösen.

Teilnahmeanträge/Angebote dürfen ausschließlich verschlüsselt (über das Bietertool) eingereicht werden.
Teilnahmeanträge/Angebote, die per E-Mail oder über die Funktion Kommunikation eingehen, werden aufgrund der Nichteinhaltung der Form gemäß § 57 Absatz 1 Nr. 1 VgV ausgeschlossen.

Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge, sämtliche Unterlagen sowie Kommunikationen eingereicht werden können: Deutsch

Die in den Ausschreibungs-/Vergabeunterlagen enthaltenen Dokumente und Informationen sind vertraulich zu behandeln und dürfen ausschließlich zur Angebotserstellung/Auftragsausführung verwendet werden. Die Weitergabe an nicht am Verfahren beteiligte Dritte ist untersagt.

Bitte beachten Sie, dass der öffentliche Auftraggeber im Rahmen der Ex-post-Bekanntmachung ggf. auch den Auftragswert veröffentlicht.

Sollten weniger als 3 geeignete Teilnahmeanträge eingehen, wird auch mit diesen die Angebotsphase gestartet.

Zuschlagskriterium für die Angebotsphase:
40 % Angebptspreis
60 % Konzept

Grundsätzlich erfolgt die Kommunikation über das "Deutsche Vergabeportal" (DTVP), über die Funktion "Kommunikation" und in deutscher Sprache. Mit der Freischaltung für dieses Vergabeverfahren auf der Vergabeplattform verpflichten Sie sich, das Nachrichtenpostfach des Vergabeportals DTVP für den Empfang rechtserheblicher Erklärungen in diesem Vergabeverfahren zu nutzen. Etwaige abweichende Mitteilungen/Informationen des Portalbetreibers DTVP sind unerheblich.

Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen.

Gem. DSGVO Art. 6 Abs. 1 b werden im Rahmen des Vergabeverfahrens zur Verfügung gestellte, auch personenbezogene Informationen und Daten erfasst, organisiert, gespeichert, verwendet und gelöscht. Nach Abschluss des Vergabeverfahrens, des Förder- und Rechnungsprüfungsverfahrens und nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist werden die Daten gelöscht.

Gemäß § 6 Abs. 1 WRegG ist ein öffentlicher Auftraggeber nach § 99 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen verpflichtet, vor der Erteilung des Zuschlags in einem Verfahren über die Vergabe öffentlicher Aufträge mit einem geschätzten Auftragswert ab 30 000 Euro ohne Umsatzsteuer bei der Registerbehörde abzufragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter, an den der öffentliche Auftraggeber den Auftrag zu vergeben beabsichtigt, gespeichert sind.

Gemäß § 19 VgMinArbV M-V ist ein öffentlicher Auftraggeber verpflichtet, in Vergabeverfahren die Zuverlässigkeit von Unternehmen anhand von Auskünften aus dem Ausschlussregister zu überprüfen.

Die Auftragserteilung erfolgt durch den nachfolgenden Auftraggeber:
Landkreis Ludwigslust-Parchim
Der Landrat
Putlitzer Straße 25
19370 Parchim

Teilnahmeanträge

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Zulässig
Verwaltungsangaben

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Es werden fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit Angebotsabgabe gefordert war, nachgefordert, sofern dieses vergaberechtlich zulässig ist.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 GWB, Absatz (1), Nr. 1 und Absatz (2)

Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 GWB, Absatz (1), Nr. 1 und Absatz (2)

Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 GWB, Absatz (1), Nr. 2 und Nr. 3 und Absatz (2)

Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 GWB, Absatz (1), Nr. 4 und Nr. 5 und Absatz (2)

Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 GWB, Absatz (1), Nr. 6 bis Nr. 9 und Absatz (2)

Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 GWB, Absatz (1), Nr. 10 und Absatz (2)

Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 GWB, Absatz (4) und Absatz (5)

Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 GWB, Absatz (4) und Absatz (5)

Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 GWB, Absatz (1), Nr. 1

Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 GWB, Absatz (1), Nr. 1

Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 GWB, Absatz (1), Nr. 1

Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 GWB, Absatz (1), Nr. 2

Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 GWB, Absatz (1), Nr. 2

Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 GWB, Absatz (1), Nr. 2

Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 GWB, Absatz (1), Nr. 2

Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 GWB, Absatz (1), Nr. 3, in Folge Anwendung § 123 Absatz (3)

Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 GWB, Absatz (1), Nr. 4

Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 GWB, Absatz (1), Nr. 5

Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 GWB, Absatz (1), Nr. 6

Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 GWB, Absatz (1), Nr. 7

Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 GWB, Absatz (1), Nr. 8 und Nr. 9

Begrenzung der Bieter

Begrenzung der Bieter

3
Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Eintragung in ein relevantes Berufsregister

Berufsregisterauszug (sofern zur Eintragung verpflichtet) (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): von der zuständigen Behörde ausgestellt, als Fotokopie oder Scan, aktuell und nicht älter als 1 Jahr

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Durchschnittliche jährliche Belegschaft

Erklärung zur Zahl der in den letzten drei Jahren jahresdurchschnittlich Beschäftigten mit gesonderter Benennung der für die Leitung vorgesehenen Personen (Auf Anforderung der Vergabestelle; Keine oder anderweitige Formerfordernis):

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

Gewerbeanmeldung, -ummeldung (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): von der zuständigen Behörde ausgestellt, als Fotokopie oder Scan, aktuell

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

Handelsregisterauszug (sofern zur Eintragung verpflichtet) (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): von der zuständigen Behörde ausgestellt, als Fotokopie oder Scan, aktuell und nicht älter als 1 Jahr

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde) (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung):

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): von der zuständigen Behörde ausgestellt, als Fotokopie oder Scan, gültig und nicht älter als 6 Monate

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialversicherung, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): von der zuständigen Behörde (Krankenkasse) ausgestellt, als Fotokopie oder Scan, gültig und nicht älter als 6 Monate

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): von der zuständigen Behörde ausgestellt, als Fotokopie oder Scan und gültig und nicht älter als 6 Monate

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen

Personalausstattung (Mit dem Teilnahmeantrag; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Der Bewerber hat die in den Leistungsstandards (Anlage 1 der Richtlinie über die Finanzierung und zur Transparenz in der Freien Wohlfahrtspflege im Landkreis Ludwigslust-Parchim) unter dem Punkt "Personelle Ausstattung" festgelegten Anforderungen zu erfüllen. Nachweise über die entsprechenden Qualifikationen sind beizufügen. Weiterhin sind die Angaben zur personellen Ausstattung des Konzeptes zur Neustrukturierung der "Beratungslandschaft im Landkreis Ludwigslust-Parchim" ab dem Jahr 2022 zu beachten.

Sofern ein Bewerber die Anforderungen an die "Personelle Ausstattung" zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht erfüllt, ist eine Eigenerklärung des Bewerbers vorzulegen. In dieser Erklärung ist verbindlich zu versichern, dass zum Leistungsbeginn das erforderliche Personal mit den vorgeschriebenen Qualifikationen (Anlage 1: "Personelle Ausstattung") zur Verfügung steht.

Personelle Ausstattung:
Die Beratungsfachkräfte müssen für die Beratung die Voraussetzungen gemäß § 3 des
Insolvenzausführungsgesetzes und § 2 der Insolvenzanerkennungsverordnung erfüllen.
Die Prüfung und Anerkennung obliegt dem Landesamt für Gesundheit und Soziales
M-V. Zudem sind erforderliche Änderungen im Personaleinsatz (z. B. Veränderungen
von Stellenanteilen, Personalwechsel) sowie Änderungen bei der räumlichen und sachlichen
Ausstattung der Bewilligungsbehörde schriftlich anzuzeigen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität

Nachweis Spezielle Zuwendungsvoraussetzungen für die Sucht-und Drogenberatung (Mit dem Teilnahmeantrag; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Die Bewerber für die Sucht- und Drogenberatung müssen zusätzlich die Zuwendungsvoraussetzung, die unter Punkt 2 "Spezielle Zuwendungsvoraussetzungen für die Sucht-und Drogenberatung" in den Leistungsstandards definiert sind, erfüllen. Entsprechende Nachweise sind beizufügen.
Sofern die erforderliche Anerkennung der Beratungsstelle zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht erfolgt ist, ist eine Eigenerklärung des Bewerbers vorzulegen. In dieser ist verbindlich zu versichern, dass die gesetzlich vorgeschriebene Anerkennung spätestens zum Leistungsbeginn vorliegen wird.

Spezielle Zuwendungsvoraussetzung für die Sucht- und Drogenberatung:
Die Beratungsstelle muss als geeignete Stelle anerkannt sein. Die Anerkennungsbehörde
ist das Landesamt für Gesundheit und Soziales M-V. Zur erstmaligen Förderung einer Sucht- und Drogenberatungsstelle sind der Bewilligungsbehörde die Konzeption der Beratungsstelle und die erforderliche Anerkennung vorzulegen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Erfahrungen und Kenntnisse in der sozialen und gesundheitlichen Beratung (Mit dem Teilnahmeantrag; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Der Bewerber muss Erfahrungen und Kenntnisse in der sozialen und gesundheitlichen Beratung von mindestens zwei Jahren vorweisen. Diese sind mit entsprechenden Nachweisen zu belegen.
Von der Anforderung einer mindestens zweijährigen einschlägigen Erfahrung kann in begründeten Einzelfällen abgewichen werden, sofern der Markteintritt des Bieters kürzer zurückliegt als diese geforderte Erfahrungsdauer, jedoch die erforderliche Fachkunde auf andere geeignete Weise plausibel und nachvollziehbar dargelegt wird.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Finanzierung

Gemäß Vertragsbedingungen

Rechtsform des Bieters

gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigten Vertreter

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

siehe Auftrags-/Vergabeunterlagen
Einzureichende Unterlagen:
- Konzept ( Keine oder anderweitige Formerfordernis vorzulegen): Erstellung einer Kurzkonzeption von maximal sechs Seiten (ohne Deckblatt), die die Umsetzung der Beratungsleistung beschreibt. An dieser Stelle ist die Umsetzung der in § 5 der Richtlinie (über die Finanzierung und zur Transparenz in der Freien Wohlfahrtspflege im Landkreis Ludwiglust-Parchim) festlegten Zuwendungsvoraussetzungen darzulegen (Abweichend von § 5 Abs. 2 der o.g. Richtlinie stellt die Nichterfüllung der Barrierefreiheit gemäß § 6 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes kein Ausschlusskriterium im Rahmen des Vergabeverfahrens dar).
Der Auftraggeber behält sich vor, auf Grundlage des Kurzkonzepts einen Fragenkatalog zur weiteren Konkretisierung zu erstellen. Dieser ist vom Bewerber schriftlich zu beantworten und fristgerecht einzureichen.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Nicht erforderlich

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung