Erweiterungsbau für das Gymnasiales Schulzentrum in 19243 Wittenburg - Los 8 - Metall Innen- u. Außenelemente
Das Los 08 beinhaltet, die Stahlrahmenaußen- & Innentüren sowie die Pfosten-Riegel-Fassaden am Erweiterungsneubau des gymnasialen Schulzentrums Wittenburg, Lindenstraße 13 in 19243 Wittenburg.
Die Bauabschnitte bezogen auf das Los 08 teilen sich wie folgt:Auflistung der Hauptpositionen / des Leistungsumfanges:
Bauabschnitt 1:Erweiterungsneubau- 2 Doppelflügelige Stahlrahmenaußentüren als Notausgang- 1 Einflügelige Stahlrahmenaußentüren mit Oberlicht als NA & fh+rd+s- 11 Stahlrahmeninnentüren mit BS-Anforderung: fh+rd+s - teilweise mit & ohne Oberlicht / teilweise mit Seitenteilen- Ausstattung wie Feststellanlagen, Türfeststeller- 1x Vorbau-Rollladenkasten im Innenbereich als Küchenausgabe
Bauabschnitt 2:Foyer- Pfosten-Riegel-Fassaden als Aluminiumkonstruktion- 1x EG Abmessung: ca. 11.250mm x 4.200mm (b/h)- 1x EG & OG (zweigeschossig) Abmessung: ca. 14.250mm x 7.000mm (b/h)- 2x automatische Teleskopschiebetür mit Antrieb für Flucht- und Rettungswege
Der Mehraufwand für die mehrfachen An- und Abreisen (auch in den einzelnen Bauabschnitten) für die sind einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.
Die Abschnitte werden zeitlich versetzt erfolgen. Einzelfristen sind dem Bauablaufplan zu entnehmen.Das Los umfasst die Leistungsbeschreibung & die digitalen Planunterlagen der Ausführungsplanung.
Preis
gemäß Gesetz über die Vergabe öffentlicher Aufträge in Mecklenburg-Vorpommern (TVgG M-V)
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Beschaffungsdienstleister des Auftraggebers:KSM Kommunalservice Mecklenburg AöRZentrale VergabestelleEckdrift 9319061 Schwerin
Die Auftragserteilung erfolgt durch den nachfolgenden Auftraggeber:Landkreis Ludwigslust-ParchimDer LandratPutlitzer Straße 25 19370 Parchim