Erweiterungsbau für das Gymnasiales Schulzentrum in 19243 Wittenburg - Los 43 - Lüftung und Gebäudeautomation
Das Los 43 umfasst sämtliche Lüftungs- und Gebäudeautomationsarbeiten (MSR) im Erweiterungsneubausowie im Foyerbereich des gymnasialen Schulzentrums. Die Leistungen sind gemäß Ausführungsplanung,DIN-Normen sowie geltenden technischen Regeln und den Vorgaben der TGA-Planung umzusetzen. DieAusführung erfolgt in mehreren zeitlich versetzten Bauabschnitten.Leistungsbeschreibung - Mechanische LüftungsanlagenZur Einhaltung der zulässigen CO-Konzentration von maximal 1.000 ppm ist eine mechanischeLüftung vorgesehen. Die technische Lösung ist im Zusammenhang mit den Anforderungen desGebäudeenergiegesetzes (GEG) zu berücksichtigen.Es werden folgende Bereiche über Zentrallüftungsanlagen be- und entlüftet:Anlage 1Anlage 1 versorgt sämtliche innenliegende Bereiche, die Klassenräume sowie die Vorräume.- Luftmenge Dauerbetrieb: ca. 4.500 m3/h- Gesamtluftrate der Anlage: 19.000 m3/h- Kanalmassen Zu- und Abluft: 782 St. Kanalbauteil; 594 St. Formstücke; 79 St ÜbergängeDarüber hinaus versorgt die Anlage variable, nutzungsabhängige Bereiche:Variabler Abgang - Mensa/Marktplatz- Luftmenge: 3.000 m3/h- Betrieb je nach ZeitsteuerungVariabler Abgang - Klassenräume (Neubau, 17 Stück)- Luftmenge je Klassenraum: 900 m3/h- Gesamtluftmenge für 17 Räume: 15.300 m3/h- Betrieb nutzungs- und luftqualitätsabhängig- Steuerung je Raum über CO-Sensor (wandmontiert)Abluftanlagen - Naturwissenschaftlicher Raum Chemie- Für den Gefahrstoffabzug ist eine separate Abluftanlage mit 500 m3/h vorzusehen.- Die Abluftführung erfolgt unabhängig von der zentralen Anlage 1 und ist entsprechend den Anforderungen an sicherheitsrelevante Laborabluftsysteme auszulegen.- Die Gefahrstoffschränke werden über eine eigenständige Abluftanlage im Dauerbetrieb entlüftet.Gleichzeitigkeit Die Gesamtlüftungsmenge aller Teilbereiche übersteigt die Nennleistung des Lüftungsgeräts. Bei der Auslegung wurde daher ein Gleichzeitigkeitsfaktor berücksichtigt. Die Anlage ist so dimensioniert, dass nicht alle Bereiche mit maximaler Luftmenge gleichzeitig betrieben werden. Die Steuerung erfolgt bedarfsabhängig über CO-Sensoren und Nutzungsanforderungen der einzelnen Räume. Dadurch wird eine energieeffiziente und GEG-konforme Betriebsweise gewährleistet, ohne die Luftqualität in den genutzten Bereichen zu beeinträchtigen.Anlage 2Für die Ausgabeküche ist eine separate Zu- und Abluftanlage vorgesehen.- Gesamtluftrate: ca. 2.650 m3/h (Annahme aufgrund fehlender Küchenplanung, Erfahrungswerte)- Fettbelastete Kanäle werden gemäß LüAR separat in L-90-Ausführung über Dach bis zur Lüftungsgerät geführt- Kanalmassen Zuluft: 25 St. Kanalbauteil; 81 St. Formstücke; 1 St. Übergänge- Kanalmassen Abluft: 13 St. Kanalbauteil; 49 St. Formstücke; 3 St. ÜbergängeAufstellung der Lüftungsgeräte- Lüftungsgeräte werden auf dem Dach installiert- Für Wartungszwecke ist ein Zugang über eines der notwendigen Treppenhäuser vorgesehenGesamtluftmengenübersicht- Anlage 1 gesamt: 19.000 m3/h- Dauerbetrieb innenliegende Bereiche: 4.500 m3/h- Mensa/Marktplatz (variabel): 3.000 m3/h- Klassenräume (17 × 900 m3/h): 15.300 m3/h- Separate Abluft Chemie: 600 m3/h- Anlage 2 (Ausgabeküche): 2.650 m3/hDas Los umfasst die Leistungsbeschreibung und die digitalen Planunterlagen der Ausführungsplanung
Preis
gemäß Gesetz über die Vergabe öffentlicher Aufträge in Mecklenburg-Vorpommern (TVgG M-V)
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Beschaffungsdienstleister des Auftraggebers:KSM Kommunalservice Mecklenburg AöRZentrale VergabestelleEckdrift 9319061 Schwerin
Die Auftragserteilung erfolgt durch den nachfolgenden Auftraggeber:Landkreis Ludwigslust-ParchimDer LandratPutlitzer Straße 25 19370 Parchim