Rahmenvereinbarung für die Unterhalts-, Grund- und Glas- und Rahmenreinigung - Stadthalle, Archiv, Bibliothek der Stadt Parchim
Der Auftraggeber schreibt die Unterhalts-, Grund- und Glas- und Rahmenreinigung für den gemeinsamen Gebäudekomplex aus Bibliothek und Archiv sowie die Bedarfs-, Grund- und Glas- und Rahmenreinigung der Stadthalle aus. Die zu reinigende Gesamtgrundfläche beträgt in der Bibliothek und im Archiv 1.492,16 m2. Die Fläche der Stadthalle beläuft sich auf 1.441,82 m2. Die Vertragslaufzeit beträgt maximal 4 Jahre und beginnt ab dem 01.05.2026.
Die Laufzeit des Vertrages beginnt am 01.05.2026 und endet am 30.04.2028. Der Vertrag verlängert sich optional zweimalig um jeweils ein weiteres Jahr, wenn er nicht innerhalb einer Frist von 6 Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt wird. Die Verlängerungsoption kann nur zweimal in Anspruch genommen werden, danach ist der Vertrag automatisch mit Ablauf der Vertragslaufzeit beendet.
Der niedrigste Preis erhält die höchste Bewertung, eine Abstufung der Punktebewertung erfolgtnach dem Angebotspreis. 10 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis,0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2-fachen des niedrigsten Preises.Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die dazwischen liegenden Punkte werden durch lineare Interpolation mit bis zu 2 Stellen nach dem Komma ermittelt.
Angegebene Leistungswerte (in m2/h)
- 10 Punkte: Die angegebenen Leistungswerte (in m2/h) für alle Raumgruppen liegen innerhalb der RAL Richtwerte.- 5 Punkte: Die angegebenen Leistungswerte (in m2/h) liegen für mehr als die Hälfte der Raumgruppen innerhalb der RAL Richtwerte.- 0 Punkte: Die angegebenen Leistungswerte (in m2/h) liegen für lediglich die Hälfte oder weniger als die Hälfte der Raumgruppen innerhalb der RAL-Richtwerte.
Objektbetreuung
- 10 Punkte: Zugesicherte Objektbetreuung für mind. 2 Stunden wöchentlich.- 5 Punkte: Zugesicherte Objektbetreuung für mind. 1 Stunde wöchentlich.- 0 Punkte: Keine zugesicherte Objektbetreuung.
- Einsatz von biologisch abbaubaren Reinigungsmitteln zur Verringerung der Umweltbelastung- Reduzierung von Wasserverbrauch durch Einsatz maschineller Kräfte- Wiederverwendung von Wasser in Reinigungsprozessen- Kreislaufwirtschaft und Recycling: Beim Reinigungsprozess kommt es zunehmend darauf an, Abfall zu minimieren und Materialien wie Reinigungswischer, Tücher und Maschinen so zu verwenden, dass sie am Ende ihres Lebenszyklus recycelt oder wiederverwendet werden können. - Nachhaltige Logistik: Der Transport von Reinigungsgeräten und Materialien sollte möglichst ressourcenschonend gestaltet werden.
- Erklärung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen gem. § 13 TVgG M-V (Formular "Bietererklärungen_Stand 18.11.2024" Anlage 1)- Erklärung nach § 6 Absatz 1 Satz 1 TVgG M-V (Mindestarbeitsbedingungen nach Maßgabe von Branchentarifverträgen), Erklärung nach § 8 Absatz 1 Satz 1 TVgG M-V (Vergaberechtlicher Mindestlohn) und Erklärung nach § 9 Absatz 1 Satz 1 TVgG M-V (Nachunternehmen) (Formular "Erklärungen_nach_Tariftreue-_und_Vergabegesetz_MV")- Verpflichtungen des beauftragten Unternehmens nach Maßgabe von § 15 TVgG M-V (Kontrollen) und § 16 TVgG M-V (Sanktionen) (Formular "Verpflichtungen_nach_Tariftreue-_und_Vergabegesetz_MV")
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Die Auftragserteilung erfolgte durch den nachfolgenden Auftraggeber:Stadt ParchimDer BürgermeisterSchuhmarkt 119370 Parchim