Los 45 Aufzug
An der Rudolf Tarnow Schule Boizenburg wird ein behindertengerechter Aufzug gem. DIN EN 18040-2 geplant. Der Aufzugsschacht wird als Stahlbetonschacht ausgebildet. Der Schacht wird durch den Hochbau erstellt. Der Aufzug wird als maschinenraumloser Aufzug ausgeführt.
Im Bereich der Nachhaltigkeit haben wir uns für langlebige Tragmittel (Stahltragseile) entschieden.Diese haben den Vorteil, dass Sie wartungsärmer sind als Riemen aus Kunststoff.
gemäß Gesetz über die Vergabe öffentlicher Aufträge in Mecklenburg-Vorpommern (VgG M-V)
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Die Auftragserteilung erfolgte durch den nachfolgenden Auftraggeber: Stadt Boizenburg/Elbe Der Bürgermeister Kirchplatz 1 19258 Boizenburg/Elbe