Neubau einer Zweifeldsporthalle in 19073 Stralendorf - Los 31 Außenanlagen
Ca. 295 m3 gelagerter Boden bzw. Fels aufnehmen und verwertenCa. 79 m3 Schottertragschicht Bk 1,0 0/32 150 MN/m2 Dicke 15 cm herstellenCa. 820m2 Pflasterfläche aus Betonstein 300/150/80 herstellen7 Sitzelemente aus Beton R = 2,5m 40/60x100cm liefern und einbauen12 Sitzelemente R= 6,38m22 Stück Sitzauflagen HDPE für Betonsitzbänke 48x50cm inkl. UK Ca. 36 Blockstufen 350/225/100024 Winkelstützen H 205cm B 100 cm liefern und einbauenCa. 38m Absturzsicherung aus Flachstahl
Preis
- Erklärung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen gem. § 13 TVgG M-V (Formular "Bietererklärungen_Stand 18.11.2024" Anlage 1) - Erklärung nach § 8 Absatz 1 Satz 1 TVgG M-V (Vergaberechtlicher Mindestlohn) und Erklärung nach § 9 Absatz 1 Satz 1 TVgG M-V (Nachunternehmen) (Formular "Erklärungen_Stand_August_2024") - Verpflichtungen des beauftragten Unternehmens nach Maßgabe von § 15 TVgG M-V (Kontrollen) und § 16 TVgG M-V (Sanktionen) (Formular "Verpflichtungen_Stand_August_2024")
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Die Auftragserteilung erfolgt durch den nachfolgenden Auftraggeber:Amt StralendorfDer AmtsvorsteherDorfstraße 3019073 Stralendorf