KSM Kommunalservice Mecklenburg AöR und IKT-Ost AöR - Rahmenvereinbarung über den Bezug von Apple-Hardware inkl. Zubehör für Schulen
Gegenstand der Ausschreibung ist die Beschaffung von Produkten des Herstellers Apple, u. a. tragbare Systeme (iPad etc.), Arbeitsplatzrechner (Mac mini etc.), Peripherie und Systemzubehör, für den Einsatz in Bildungseinrichtungen unter der Maßgabe der Erweiterung der bestehenden Apple-Infrastruktur. Die Anforderungen an die Dienstleistungen, Schulungen und Lizenzen für das Mobile Device Management sind im Preisblatt ersichtlich und stellen die Anforderung an die Leistung da. Im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung beabsichtigen die KSM sowie die IKT-Ost eine Rahmenvereinbarung für den Kauf von Apple-Produkten, Apple-Systemen, Zubehör, Dienstleistungen sowie Mobile Device Management Lizenzen abzuschließen. Gelegentliche gemeinsame Auftragsvergabe nach § 4 VgV.Die Apple-Produkte werden aus pädagogisch-didaktischen Gründen für den Unterricht benötigt. Alternative Modelle können in diesem Fall nicht akzeptiert werden. Alle Apple-Produkte müssen in das Apple Device Enrollment (ADE) des jeweiligen Auftraggebers aufgenommen werden. Der Auftraggeber teilt seine Apple School Manager Account-ID dem Auftragnehmer nach Zuschlagserteilung mit. Sofern Geräte in ein anderes ADE aufgenommen werden sollen, ist dies vom Auftraggeber in der Bestellung zu vermerken.
Die Produkte und Leistungen sollen durch einen Auftragnehmer abgedeckt sein und sind in folgende Kategorien eingeteilt:- Apple Produktlinien inkl. Zubehör Fremdanbieter- Schulungen/Dienstleistungen- MDM Lizenzen
Schulen in West-Mecklenburg, überwiegend im Landkreis-Ludwigslust-Parchim und Gemeinden, ebenso im Großraum der Landeshauptstadt Schwerin. Des Weiteren im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, Landkreis Vorpommern-Greifswald sowie der Stadt Neubrandenburg und den kreisgehörigen Raum sowie weitere Kommunen aus Mecklenburg-Vorpommern.
Preis
- Erklärung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen gem. § 13 TVgG M-V (Formular "Bietererklärungen_Stand 18.11.2024" Anlage 1)- Erklärung nach § 6 Absatz 1 Satz 1 TVgG M-V (Mindestarbeitsbedingungen nach Maßgabe von Branchentarifverträgen), Erklärung nach § 8 Absatz 1 Satz 1 TVgG M-V (Vergaberechtlicher Mindestlohn) und Erklärung nach § 9 Absatz 1 Satz 1 TVgG M-V (Nachunternehmen) (Formular "Erklärungen_nach_Tariftreue-_und_Vergabegesetz_MV")- Verpflichtungen des beauftragten Unternehmens nach Maßgabe von § 15 TVgG M-V (Kontrollen) und § 16 TVgG M-V (Sanktionen) (Formular "Verpflichtungen_nach_Tariftreue-_und_Vergabegesetz_MV")
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Die Auftragserteilung erfolgt durch die nachfolgenden Auftraggeber:
KSM Kommunalservice Mecklenburg AöREckdrift 9319061 Schwerin
IKT-Ost AöRFlurstraße 217034 Neubrandenburg
SIS - Schweriner IT- und Servicegesellschaft mbHEckdrift 9319061 Schwerin