Neubau Feuerwehr-Service-Zentrum in Neustadt-Glewe - Los 308 - Dachabdichtungsarbeiten (BT 2) und Klempnerarbeiten (BT 1-4)
Durch den Landkreis Ludwigslust-Parchim werden ab Oktober 2026 die Dachabdichtungsarbeiten für das Bauteil 2 sowie die Klempnerarbeiten für die Bauteile 1-4 ausgeführt. Die Ausführung erfolgt zeitversetzt nach Baufortschritt der einzelnen Bauteile.
Dachabdichtungsarbeiten BT02:- ca. 2.000m2 Dachfläche mit dem Aufbau: Dampfsperre, Grund- und Gefälledämmung, 2-lagige Dachabdichtung- ca. 1.150m2 Gründach extensiv- ca. 200m2 Kiesschüttung - 6 Attikaabläufe sowie 6 Notüberläufe- 1 Lichtband, bogenförmig, ca. 60,9x2,0m mit 7 Stk. Einzelklappen als Lüftungs- und Rauchabzugsflügel- ca. 205m Dachgeländer, dachdurchdringungsfrei, auflastgehalten- etc.
Klempnerarbeiten BT01 - 04:- ca. 805m Attika-Abdeckung- 23 St. Wasserfangkästen- ca. 200m Regenfallrohr- 23 St. Standrohre- etc.
Der Bauzeitenplan wird dem Baufortschritt regelmäßig angepasst. Sollte der Start Ihres Gewerkes von dem geplanten Termin abweichen, teilen wir Ihnen dieses rechtzeitig, mindestens 4 Wochen vor Beginn ihres Gewerkes mit.
Preis
- Erklärung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen gem. § 13 TVgG M-V (Formular "Bietererklärungen_Stand 18.11.2024" Anlage 1)- Erklärung nach § 6 Absatz 1 Satz 1 TVgG M-V (Mindestarbeitsbedingungen nach Maßgabe von Branchentarifverträgen), Erklärung nach § 8 Absatz 1 Satz 1 TVgG M-V (Vergaberechtlicher Mindestlohn) und Erklärung nach § 9 Absatz 1 Satz 1 TVgG M-V (Nachunternehmen) (Formular "Erklärungen_nach_Tariftreue-_und_Vergabegesetz_MV")- Verpflichtungen des beauftragten Unternehmens nach Maßgabe von § 15 TVgG M-V (Kontrollen) und § 16 TVgG M-V (Sanktionen) (Formular "Verpflichtungen_nach_Tariftreue-_und_Vergabegesetz_MV")
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Die Auftragserteilung erfolgte durch den nachfolgenden Auftraggeber:Landkreis Ludwigslust-ParchimDer LandratPutlitzer Straße 25 19370 Parchim