Landkreis Ludwigslust-Parchim - Erweiterungsbau für das Gymnasiales Schulzentrum in 19243 Wittenburg - Los 5 - Gerüstbauarbeiten
Los 05 beinhaltet, die Gerüstbauarbeiten am Erweiterungsneubau des gymnasialen Schulzentrums Wittenburg, Lindenstraße 13 in 19243 Wittenburg.
Die Bauabschnitte bezogen auf das Gewerk Gerüst teilen sich wie folgt:Bauabschnitt 1: Kellererrichtung:- Gerüststellung für das Errichtung der Kelleraußenwände- Rückbau nach dem Ausschalen der Stahlbetonaußenwändefür anschließende Erdverfüllung
Bauabschnitt 2: Erweiterungsneubau:- Gerüststellung für das Errichten der beiden Obergeschosse in Holzbauweisein Abstimmung mit der Zimmerei / Errichtung der Vorhangfassade
Bauabschnitt 3: Foyerneubau- Gerüststellung für das Errichten des Foyers in Stahlskelettbauweise in Abstimmung mit der Zimmerei / Schlosserei
Bauabschnitt 4: Abrüstung (sukzessive)- Abrüsten des Erweiterungsneubau & Foyerneubau gem. Baufortschritt
Die Leistungen im Einzelnen sind u.a.:Auflistung der Hauptpositionen / des Leistungsumfanges- Arbeitsgerüst Lastkl. 3, Breitenkl. W06, freistehend inkl. Vorhaltung- Verbreiterungskonsolen b=30cm bzw. b= 65cm inkl. Vorhaltung- Gitterträger bis 8m für Überbrückungen inkl. Vorhaltung- Dachfanggerüst im Foyerbereich inkl. Vorhaltung- Treppentürme im Bereich Erweiterungsneubau & Foyer inkl. Vorhaltung- Rollgerüst inkl. Vorhaltung
Preis
gemäß Gesetz über die Vergabe öffentlicher Aufträge in Mecklenburg-Vorpommern (TVgG M-V)
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Die Auftragserteilung erfolgt durch den nachfolgenden Auftraggeber:Landkreis Ludwigslust-ParchimDer LandratPutlitzer Straße 25 19370 Parchim