Neubau des Radsportzentrums MV Lambrechtsgrund in Schwerin - Aufzugsanlage
1 Stück Aufzugsanlage 4.000 kg, 2 Haltestellen, Durchladefunktion, Förderhöhe 3,65 m, verschiedene Türkonstruktionen auf beiden Kabinen- und Schachtseiten
Im Vergabeverfahren werden von den Bietern folgende Erklärungen abgefordert: - Erklärung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen gem. § 13 TVgG M-V (Formular "Bietererklärungen" Anlage 1) - Erklärung nach § 8 Absatz 1 Satz 1 TVgG M-V (Vergaberechtlicher Mindestlohn) und Erklärung nach § 9 Absatz 1 Satz 1 TVgG M-V (Nachunternehmen) (Formular "Bietererklärungen" Anlage 2) - Verpflichtungen des beauftragten Unternehmens nach Maßgabe von § 15 TVgG M-V (Kontrollen) und § 16 TVgG M-V (Sanktionen) (Formular "Bietererklärungen" Anlage 3
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Angebote dürfen ausschließlich verschlüsselt (über das Bietertool) eingereicht werden. Angebote, die per E-Mail oder über die Funktion "Kommunikation" eingehen, werden aufgrund der Nichteinhaltung der Form gemäß § 16 EU Nr. 2 VOB/A ausgeschlossen. ausgeschlossen. Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge, sowie sämtliche Unterlagen eingereicht werden können: Deutsch Die in den Ausschreibungs-/Vergabeunterlagen enthaltenen Dokumente und Informationen sind vertraulich zu behandeln und dürfen ausschließlich zur Angebotserstellung/Auftragsausführung verwendet werden. Die Weitergabe an nicht am Verfahren beteiligte Dritte ist untersagt. Die Weitergabe der Zusammenstellung der Angebote, auch auszugsweise, an nicht am Verfahren beteiligte Dritte und/oder die Veröffentlichung dieser ist untersagt. Bitte beachten Sie, dass der öffentliche Auftraggeber im Rahmen der Ex-post-Bekanntmachung ggf. auch den Auftragswert veröffentlicht. Zur Angebotsauswertung wird um die Übersendung der Angebotsdatei im GAEB-Format "84" gebeten. Grundsätzlich erfolgt die Kommunikation über das "Deutsche Vergabeportal" (DTVP), über die Funktion "Kommunikation" und in deutscher Sprache. Mit der Freischaltung für dieses Vergabeverfahren auf der Vergabeplattform verpflichten Sie sich, das Nachrichtenpostfach des Vergabeportals DTVP für den Empfang rechtserheblicher Erklärungen in diesem Vergabeverfahren zu nutzen. Etwaige abweichende Mitteilungen/Informationen des Portalbetreibers DTVP sind unerheblich. Gem. DSGVO Art. 6 Abs. 1 b werden im Rahmen des Vergabeverfahrens zur Verfügung gestellte, auch personenbezogene Informationen und Daten erfasst, organisiert, gespeichert, verwendet und gelöscht. Nach Abschluss des Vergabeverfahrens, des Förder- und Rechnungsprüfungsverfahrens und nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist werden die Daten gelöscht. Gemäß § 6 Abs. 1 WRegG ist ein öffentlicher Auftraggeber nach § 99 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen verpflichtet, vor der Erteilung des Zuschlags in einem Verfahren über die Vergabe öffentlicher Aufträge mit einem geschätzten Auftragswert ab 30 000 Euro ohne Umsatzsteuer bei der Registerbehörde abzufragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter, an den der öffentliche Auftraggeber den Auftrag zu vergeben beabsichtigt, gespeichert sind. Die Auftragserteilung erfolgt durch den nachfolgenden Auftraggeber: Landeshauptstadt Schwerin - Der Oberbürgermeister Am Packhof 2-6 19053 Schwerin