Upgrade von Wodis Sigma zu Wodis Yuneo
Zur Gewährleistung eines weiter effizienten Gesamt-Betriebes bei gleichzeitig mehr Anwenderfreundlichkeit, soll ein Upgrade des bestehende Wodis Sigma zu Wodis Yuneo bei der durch den kommunalen IT-Dienstleister SIS - Schweriner IT- und Servicegesellschaft mbH (SIS) betreuten kommunalen Wohnungsgesellschaft, WGS-Wohnungsgesellschaft Schwerin mbH (WGS), durchgeführt werden.Zur technischen Erneuerung des im Einsatz befindlichen ERP-Systems Wodis Sigma ist seitens unseres Kunden, der WGS, ein Upgrade auf die Version Wodis Yuneo geplant. Das ERP-System soll dabei weiterhin als Inhouse-Lösung im Re-chenzentrum der SIS als ganzheitlichen kommunalen IT-Dienstleister in der Lan-deshauptstadt Schwerin betrieben werden. Somit ist das Ziel der Ausschreibung, die Beschaffung und Einführung des Upgrades zu Wodis Yuneo.
Es ist beabsichtigt einen monatlichen, zeitlich befristeten Überlassungsvertrag inkl. Bereitstellung neuer Programmstände auf unbestimmte Zeit zu schließen, beginnend zum Monatsersten des im Vertrag vereinbarten Beginn-Monats. Die initiale Vertragslaufzeit beträgt 36 Monate und verlängert sich jeweils um ein weiteres Kalenderjahr, wenn der Vertrag nicht mit einer Frist von 3 Monaten vor Ablauf des Kalenderjahres gekündigt wird.
Zur technischen Erneuerung des bei der WGS seit mehreren Jahren im Einsatz befindlichen ERP-Systems Wodis Sigma ist herstellerseitig ein Upgrade auf die Version Wodis Yuneo erforderlich, um weiterhin Wartung und Support sicherstellen zu können. Das ERP-System soll dabei weiterhin als Inhouse-Lösung im Rechenzentrum der SIS als ganzheitlichem kommunalen IT-Dienstleister betrieben werden. Ein alternativer ERP-System Wechsel wurde technisch, wirtschaftlich und organisatorisch im Vorfeld gemeinsam mit unserem Kunden WGS betrachtet, stellt aber unter den gegebenen Rahmenbedingungen keine vernünftige und wirtscahftlich vertretbare Alternative dar, sodass kundenseitig weiterhin auf das Produkt der Aareon AG gesetzt wird. Dieses wird ausschließlich direkt durch die Aaereon AG vertrieben. Um den Umfang, das Vorgehen und das Volumen des Projektes insbesondere unter Berücksichtigung der Aufgaben und Mitwirkungspflichten der WGS, SIS und Aaereon AG final zu vereinbaren, sind, neben den bereits im Rahmen der Marktrecherche erfolgten Vorabstimmungen, Verhandlungen mit der Aareon AG erforderlich, u.a. hinsichtlich möglicher Preiskomponenten und beeinflussende Faktoren. Ergebnis: Es soll ein Verhandlungsverfahren nach VGV mit einem Bieter, der Aaereon AG durchgeführt werden (§17 VGV i.V.m. Ausnahmevorschriften des § 14 Abs. 4 Nr. 2 b VgV bzw. § 14 Abs. 4 Nr. 5 VgV).
Die Bedürfnisse des öffentlichen Auftraggebers können nicht ohne die Anpassung bereits verfügbarer Lösungen erfüllt werden (§ 14 Abs. 3 Nr. 1 VgV)Es sollen zusätzliche Lieferleistungen des ursprünglichen Auftragnehmers beschafft werden, die entweder zur teilweisen Erneuerung oder Erweiterung bereits erbrachter Leistungen bestimmt sind, und ein Wechsel des Unternehmens würde dazu führen, dass der öffentliche Auftraggeber eine Leistung mit unterschiedlichen technischen Merkmalen kaufen müsste und dies eine technische Unvereinbarkeit oder unverhältnismäßige technische Schwierigkeiten bei Gebrauch und Wartung mit sich bringen würde. (§ 14 Abs. 4 Nr. 5 VgV).Der Auftrag kann nur von einem bestimmten Unternehmen erbracht oder bereitgestellt werden, weil aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist (§ 14 Abs. 4 Nr. 2b VgV).
gemäß Gesetz über die Vergabe öffentlicher Aufträge in Mecklenburg-Vorpommern (TVgG M-V)
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Die Auftragserteilung erfolgte durch den nachfolgenden Auftraggeber:
SIS - Schweriner IT- und Servicegesellschaft mbHEckdrift 9319061 Schwerin
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KSM Kommunalservice Mecklenburg AöREckdrift 9319061 Schwerin