Zuschlagskriterien: höchster Wert = bester Wert
Kriterium 1: Honorar netto gesamt - Wichtung 50%; Kriterium 2: Projektanalyse - Wichtung 5%, Darstellung der Vorangehensweise der aufgabenbezogenen
Herangehensweise / Grundsatzüberlegungen zur Lösung bzw. Alternativansätze; Kriterium 3: Qualität der Personalplanung - Wichtung 10%, Darstellung des geplantes Personaleinsatzes für die Leistungsabschnitte, Sicherstellung der Aufgabenerfüllung im Falle der Vertretungsregelung
ohne Know-How-Verlust; Kriterium 4: Präsenz vor Ort - Wichtung 20%, Darlegung zur Erreichbarkeit / Reaktionszeit / Anzahl Baustellenpräsenz pro Woche (wenn erforderlich und Leistungsbestandteil), Anzahl der Vor-Ort-Termine zu Abstimmung mit allen beteiligten Planern; Kriterium 5: Projektabwicklung - Wichtung 15%, Maßnahmen zur Terminkontrolle und Terminsicherheit, Methoden zur Verfolgung der Termine, Qualität der Kostenplanung, Kostenverfolgungs- und
Kostensicherungsmaßnahmen, Darstellung der Maßnahmen zur Kostenverfolgung und zur Sicherstellung der Budgeteinhaltung, Qualität der Kommunikation (Protokollwesen, Datenmanagement), Austausch von Daten und Teilergebnissen der Planungsleistung mit anderen beteiligten Planungsbüros und ggf. Erarbeitung der daraus resultierenden notwendigen Änderungen der jeweiligen Planungsleistung Der Zuschlag erfolgt auf das Angebot, welches unter Berücksichtigung vorstehend genannter Kriterien und Wichtungen insgesamt den höchsten Punktwert erreicht. Bei Punktgleichheit erfolgt der Zuschlag auf das Angebot mit dem höchsten Punktwert im Kriterium "Honorar".
Angebote dürfen ausschließlich verschlüsselt elektronisch in Textform über den Vergabemarktplatz, im Projektraum unter Angebote eingereicht werden.
Angebote, die über den postalischen Versand, per Fax, per E-Mail oder über die Funktion Kommunikation eingehen, werden aufgrund der Nichteinhaltung der Form gemäß § 57 Absatz 1 Nr. 1 VgV ausgeschlossen.
Bitte verwenden Sie in den Dateinamen Ihrer Angebotsunterlagen keine der folgenden Sonderzeichen: < > : " / \ | ? *
Bitte verwenden Sie stattdessen beispielsweise Buchstaben, Zahlen, Leerzeichen, Bindestriche (-) oder Unterstriche (_)."
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge, sämtliche Unterlagen sowie Kommunikationen eingereicht werden können: Deutsch
Die in den Ausschreibungs-/Vergabeunterlagen enthaltenen Dokumente und Informationen sind vertraulich zu behandeln und dürfen ausschließlich zur Angebotserstellung/Auftragsausführung verwendet werden. Die Weitergabe an nicht am Verfahren beteiligte Dritte ist untersagt.
Die Weitergabe der Zusammenstellung der Angebote, auch auszugsweise, an nicht am Verfahren beteiligte Dritte und/oder die Veröffentlichung dieser ist untersagt.
Bitte beachten Sie, dass der öffentliche Auftraggeber im Rahmen der Ex-post-Bekanntmachung ggf. auch den Auftragswert veröffentlicht.
Grundsätzlich erfolgt die Kommunikation über das "Deutsche Vergabeportal" (DTVP), über die Funktion "Kommunikation" und in deutscher Sprache. Mit der Freischaltung für dieses Vergabeverfahren auf der Vergabeplattform verpflichten Sie sich, das Nachrichtenpostfach des Vergabeportals DTVP für den Empfang rechtserheblicher Erklärungen in diesem Vergabeverfahren zu nutzen. Etwaige abweichende Mitteilungen/Informationen des Portalbetreibers DTVP sind unerheblich.
Gem. DSGVO Art. 6 Abs. 1 b werden im Rahmen des Vergabeverfahrens zur Verfügung gestellte, auch personenbezogene Informationen und Daten erfasst, organisiert, gespeichert, verwendet und gelöscht. Nach Abschluss des Vergabeverfahrens, des Förder- und Rechnungsprüfungsverfahrens und nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist werden die Daten gelöscht.
Gemäß § 6 Abs. 1 WRegG ist ein öffentlicher Auftraggeber nach § 99 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen verpflichtet, vor der Erteilung des Zuschlags in einem Verfahren über die Vergabe öffentlicher Aufträge mit einem geschätzten Auftragswert ab 50 000 Euro ohne Umsatzsteuer bei der Registerbehörde abzufragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter, an den der öffentliche Auftraggeber den Auftrag zu vergeben beabsichtigt, gespeichert sind.
Gemäß § 19 VgMinArbV M-V ist ein öffentlicher Auftraggeber verpflichtet, in Vergabeverfahren die Zuverlässigkeit von Unternehmen anhand von Auskünften aus dem Ausschlussregister zu überprüfen.
Beschaffungsdienstleister des Auftraggebers:
KSM Kommunalservice Mecklenburg AöR
Zentrale Vergabestelle
Eckdrift 93
19061 Schwerin
Die Auftragserteilung erfolgt durch den nachfolgenden Auftraggeber:
Landkreis Ludwigslust-Parchim
Der Landrat
Putlitzer Straße 25
19370 Parchim