Die IK möchte ihren derzeit rund 480 Beschäftigten mittels einer arbeitgeberfinanzierten betrieblichen Krankenversicherung (bKV) den Zugang zu einer betrieblichen Krankenversicherung erleichtern und sie dabei auf Grundlage des geltenden Tarifvertrages finanziell unterstützen, bei der die Versicherungsnehmereigenschaft der IK zukommt und die Mitarbeitenden versicherte Personen sind.
Ausgeschrieben wird eine betriebliche Krankenversicherung für die Mitarbeitenden der IK - Die Innovationskasse in Form eines Gruppenvertrages für die Mindestlaufzeit von einem Jahr, in dem die Bedingungen für die Durchführung der Versicherung festgelegt werden.
Die Versicherungsnemhereigenschaft kommt der IK zu und die Mitarbeitenden sind die versicherten Personen.
Die Mitarbeitenden können ohne Gesundheitsprüfung, ohne Altersbegrenzung und mit der Möglichkeit privater Fortführung nach dem Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis der Versicherung beitreten. Des Weiteren sollen Familienangehörige mitversichert werden können. Ein Zugang zur BKV ist auch für künftige Mitarbeitende der IK zu gewährleisten. Bei der Vergabe ist der in der Leistungsbeschreibung angegebene Leistungsumfang als Mindestanforderungen zu verstehen. Gefordert wird ein Versicherungsschutz mit einem Gesundheitsbudget von mindestens 600 EUR für jeden Versicherten für insbesondere folgende Leistungen: - für zahnärztliche Behandlungen einschl. Zahnersatz und Zahnprophylaxe - Sehhilfen - osteopathischen Behandlungen - Gesundheitskurse und Präventionsmaßnahmen. mit - Facharztvermittlung - Betreuung der Mitarbeitenden, der IK.
Das Ziel ist es auch, ein umfassendes Vorsorge - und Gesundheitsprogramm für die Mitarbeitenden zu bieten. Weitere Angaben - siehe die Dokumente Leistungsbeschreibung und Kriterienkatalog.
Bei unterbliebener fristgerechter Kündigung Verlängerung um jeweils ein Jahr
Preiskriterium für "Einfache Richtwertmethode"
nicht erfüllt = Ausschlusserfüllt = kein Ausschluss
Keine garantierte Beitragsstabilität = 0 Pkt;Garantierte Beitragsstabilität bis mind. 31.12.2026 = 5 Pkt.; Garantierte Beitragsstäbilität über den 31.12.2026 hinaus = 10 Pkt.
Keine Mitversicherungsmöglichkeit für Familienangehörige = 0 Pkt.; Mitversicherungsmöglichkeit für Familienangehörige mit Gesundheitsprüfung und / oder einer Wartezeit von über drei Monaten = 5 Pkt.;Mitversicherungsmöglichkeit für Familienangehörige ohne Gesundheitsprüfung innerhalb von max. drei Monaten = 10 Pkt.
bei Arbeitsunfähigkeit von über sechs Wochen;in Elternzeit;während der Familienpflegezeit;sonstiger Freistellungen (z. B. Sabbatical, etc.)
keine Beitragsbefreiung oder mit mehr als 5 % Preisaufschlag = 0 Pkt.;Beitragsbefreiung mit max. 5 % Preisaufschlag = 5 Pkt.Beitragsbefreiung ohnr Preisaufschlag = 10 Pkt.
mit einer Wartezeit von mehr als sechs Monaten und / oder mit Gesundheitsprüfung = 0 Pkt.innerhalb von sechs Monaten ohne Gesundheitsprüfung = 5 Pkt.;innerhalb von drei Monaten ohne Gesundheitsprüfung = 10 Pkt.
> 200,00 EUR = 0 Pkt.;150,00 EUR bis max. 200,00 EUR = 5 Pkt.;0,00 EUR bis max. 150,00 EUR = 10 Pkt.
keine Kostenübernahme = 0 Pkt.;teilweise Kostenübernahme = 5 Pkt.;komplette Kostenübernahme = 10 Pkt.
nein = 0 Pkt.ja = 10 Pkt.
nein = 0 Pkt.Ja = 10 Pkt.
nein = 0 Pkt.ja= 10 Pkt.
Der geplante Vertragsbeginn ist der 01.02.2026, 00:00 Uhr. Der Kollektivvertrag wird für die Dauer von mindestens 1 Jahr abgeschlossen. Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein Jahr, wenn er nicht spätestens drei Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird.
Die Eingungsprüfung erfolgt darüberhinaus anhand folgender zusätzlicher Angaben bzw. Dokumente:- Europäische Eigenerklärung- Eigenerklärung Russlandsaktionen- MiLoG-Erklärung- ggf. Auszug aus dem Vermittlerregister
Je nach Vertragslaufzeit ist mit einer erneuten Ausschreibung ab 2035 zu rechnen.
Das Nachprüfungsverfahren richtet sich nach Kapitel 2 des Vierten Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Ein solches Verfahren kann nach § 160 GWB nur auf Antrag bei der Vergabekammer eingeleitet werden. Dieser Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Nach § 134 GWB (Informations- und Wartepflicht) wird der Auftraggeber Bieter bzw. Bewerber über den vorgesehenen Zuschlag informieren. Der Vertrag wird erst 15 Kalendertage (bei elektronischer Übermittlung oder per Fax: 10 Kalendertage) nach Absendung dieser Information geschlossen.
Die Kommunikation in diesem Verfahren findet ausschließlich über das Kommunikationstool im Projektbereich des Vergabeportals statt.
Wenn dies rechtlich möglich ist, werden die entsprechenden Unterlagen nachgefordert.
Auskuft Wettbewerbsregister (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug oder Eintragung in ein einschlägiges Berufsregister (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung):
Nachweis Haftpflichtversicherung (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung):
Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt und Krankenkasse (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung):
Datenschutzverpflichtung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Sicherheitskonzept (Technische organisatorische Maßnahmen nach DSGVO) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Angabe von drei Referenzen im Bereich bKV (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Nein