Die IKK - Die Innovationskasse beabsichtigt eine (betriebliche) Berufsunfähigkeitsversicherung in Form einer Sachversicherung für ihre derzeit rund 320 Mitarbeiter zu beschaffen, bei der die Versicherungsnehmereigenschaft den Mitarbeitern selbst zukommt.
Die IKK - Die Innovationskasse schließt einen Kollektivvertrag mit dem Versicherer, in dem die Bedingungen für die Durchführung der Versicherung festgelegt werden.
Bei unterbliebener fristgerechter Kündigung Verlängerung um jeweils ein Jahr
Preiskriterium für "Einfache Richtwertmethode"
nicht erfüllt = Ausschlusserfüllt = kein Ausschluss
insbesondere sollen die Mitarbeitenden die Policen auf elektronischem Wege erhalten
unter 60 % des Jahresbruttoeinkommens = 0 Pkt.
60 bis 64 % des Jahresbruttoeinkommens = 3 Pkt.
65 bis 69 % des Jahresbruttoeinkommens = 5 Pkt.
70 bis 75 % des Jahresbruttoeinkommens = 10 Pkt.
unter 12 Monaten und unter 20 Tagen = 10 Pkt.
12 Monate und 20 Tage = 5 Pkt.
12 Monate bis 18 Monate und bis 20 Tagen = 3 Pkt
über 18 Monate und über 20 Tage = 0 Pkt.
keine garantierte Beitragsstabilität = 0 Pkt.
garantierte Beitragsstabilität innerhalb der prognostizierten Anpassung (siehe Leistungsbeschreibung) bis mind. 31.12.2028 = 5 Pkt.
garantierte Beitragsstabilität innerhalb der prognostizierten Anpassung (siehe Leistungsbeschreibung) bis mind. 31.12.2030 = 10 Pkt.
unter 90 Tagen = 10 Pkt.91 bis 120 Tage = 5 Pkt. 121 bis 180 Tage = 3 Pkt.
Die Eingungsprüfung erfolgt darüberhinaus anhand folgender zusätzlicher Angaben bzw. Dokumente:- Europäische Eigenerklärung- Eigenerklärung Russlandsaktionen- MiLoG-Erklärung- ggf. Auszug aus dem Vermittlerregister
es wird eine elektronische Vergabe durchgeführt, so dass sich die Wartefrist nach der Vorabinformation gem. § 134 GWB auf 10 Kalendertage verkürzt.
Je nach Vertragslaufzeit ist mit einer erneuten Ausschreibung ab 2036 zu rechnen.
Das Nachprüfungsverfahren richtet sich nach Kapitel 2 des Vierten Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Ein solches Verfahren kann nach § 160 GWB nur auf Antrag bei der Vergabekammer eingeleitet werden. Dieser Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Nach § 134 GWB (Informations- und Wartepflicht) wird der Auftraggeber Bieter bzw. Bewerber über den vorgesehenen Zuschlag informieren. Der Vertrag wird erst 15 Kalendertage (bei elektronischer Übermittlung oder per Fax: 10 Kalendertage) nach Absendung dieser Information geschlossen.
Die Kommunikation in diesem Verfahren findet ausschließlich über das Kommunikationstool im Projektbereich des Vergabeportals statt.
Wenn dies rechtlich möglich ist, werden die entsprechenden Unterlagen nachgefordert.
Angabe von drei Referenzen im Bereich bBU (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): innerhalt der EEE anzugeben
Datenschutzverpflichtung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): siehe Dokument in den Vergabeunterlagen
Auskunft Wettbewerbsregister (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): siehe Dokument in den Vergabeunterlagen
Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug oder Eintragung in ein einschlägiges Berufsregister (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung):
Nachweis Haftpflichtversicherung (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung):
Sicherheitskonzept (Technische organisatorische Maßnahmen nach DSGVO) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt oder Krankenkasse (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung):
Nein