Der Oldenburgisch-Ostfriesische Wasserverband ist u. a. für die Trinkwasserversorgung im Landkreis Wesermarsch verantwortlich. Der Landkreis Wesermarsch besitzt keine eigene Einspeisung durch ein Wasserwerk, da hier aufgrund der vollständigen Versalzung des Untergrunds kein nutzbares Grundwasser gewonnen werden kann. Die Versorgung wird durch die benachbarten Wasserwerke Sandelermöns und Großenkneten sowie untergeordnet Nethen sichergestellt. Die bisher noch freien Kapazitäten des Werkes Großen-kneten werden in den nächsten Jahren weitgehend ausgeschöpft sein und somit ist ein Ausgleich zwischen den Wasserwerken Sandelermöns und Großenkneten erforderlich. Hiermit einhergehend hat das Wasserwerk Sandelermöns eine wichtige Schlüsselposition in der künftigen Trinkwasserversorgung.
Um weiterhin die Trinkwasserversorgung im Landkreis Wesermarsch sicherzustellen, soll das Wasser aus Sandelermöns auf direktem Wege über das Speicherpumpwerk Diekmannshausen zur Verfügung gestellt werden. Daher ist eine Transportleitung DN 600 vom Wasserwerk Sandelermöns bis zum Speicherpumpwerk in Diekmannshausen geplant. Die Transportleitung soll eine geplante Jahresmenge von 7,03 Mio. m3/a fördern.
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind die Planungsleistungen der Objektplanung für Ingenieurbauwerke und der Fachplanung der Technischen Ausrüstung für die Leistungsphase (Lph) 5-7. Zur Lph 5 sind die Planungsleistungen vom vorbefassten Planer bereits weitestgehend erbracht worden und werden vom Bauherrn zur Objektplanung Ingenieurbauwerke mit einem Fertigstellungsgrad von ca. 60-70% und zur Planung der Technischen Ausrüstung mit ca. 85 % bewertet.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen Bewerber/Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Kommunikation dieser Ausschreibung über das elektronische Vergabeportal "Deutsche Vergabeportal" (https://www.dtvp.de/Center) erfolgt. Für die bloße Einsicht in das Verfahren ist eine Registrierung nicht notwendig, jedoch wird es angeraten sich kostenfrei zu registrieren und sich zu dem Verfahren freizuschalten. Nur durch eine Freischaltung zu dem Verfahren werden Sie auf sämtliche Bieterinformationen bzw. auf Änderungen an den Vergabeunterlagen oder neu eingestellte Bieterinformationen hingewiesen. Für die Abgabe eines Teilnahmeantrags in elektronischer Form muss jedoch eine Registrierung erfolgen. Des Weiteren bitten wir darum, von einer Löschung Ihrer Freischaltung zu dem Verfahren abzusehen, bis Sie dazu aufgefordert werden bzw. Sie eine Absage zu dem weiteren Verfahren erhalten, da das anschließende Angebotsverfahren über das Deutsche Vergabeportal fortgeführt werden soll. Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers/Bieters Unklarheiten, so hat der Bewerber/Bieter unverzüglich und noch vor Abgabe des Teilnahmeantrags bzw. des Angebots darauf hinzuweisen. Die Bewerber/Bieter werden aufgefordert, im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten, frühzeitig und im gesetzlich zulässigen Rahmen Ihre Fragen über das elektronische Vergabeportal (http://www.dtvp.de/Center) zu übermitteln. Bewerber/Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Gem. §51 SektVO
A03 Bewerberbogen (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Bitte füllen Sie den Bewerberbogen A03 (siehe Vergabeunterlagen) vollständig aus. Fehlende Angaben können zum Ausschluss führen.
A04 Verpflichtungserklärung und Eigenerklärung Unterauftragnehmer (falls zutreffend) (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Bitte füllen Sie das Dokument A04 Verpflichtungserklärung und Eigenerklärung Unterauftragnehmer (falls zutreffend) vollständig aus. Fehlende Angaben können zum Ausschluss des Angebotes führen.
A05 Verpflichtungserklärung und Ausschlusskriterien Eignungsleihe (falls zutreffend) (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Bitte füllen Sie das Dokument A05 Verpflichtungserklärung und Ausschlusskriterien Eignungsleihe (falls zutreffend) vollständig aus. Fehlende Angaben können zum Ausschluss des Angebotes führen.
C04 Tariftreueerklärung (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Bitte legen Sie dem Angebot das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Formular "C04 Tariftreueerklärung" bei (siehe Vergabeunterlagen). Sollten Nachunternehmer zum Einsatz kommen, ist die Erklärung auch durch diese unterschrieben vorzulegen.
Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung mit folgenden Haftungssummen:mindestens 2,5 Mio. EUR für Personenschädenmindestens 2,5 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden.Die Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens das Zweifache der genannten Deckungssummen pro Jahr betragen. Der Nachweis ist grundsätzlich durch eine verbindliche Deckungsbestätigung der Versicherung zu erbringen.
Referenzen - Es ist mindestens ein Referenzprojekt zu benennen, um die Mindestanforderung zu erfüllen. Es werden drei Referenzprojekte bei der Auswahl der Bewerber berücksichtigt.
Ausführung von Leistungen in den letzten 10 Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung (Neubau Großrohr-Druckleitung) vergleichbar sind.
Bei der Wertung sind folgende Sachverhalte wesentlich: Gewertet werden drei Referenzen der letzten sieben Jahre (seit 2016). Es sind Leistungen nachzuweisen, welche im Hinblick auf die Anforderungen an das vorliegende Projekt vergleichbar sind
Siehe dazu C01_Vertrag
Bewerber müssen die in dem Dokument "A01 Aufforderung Teilnahmewettbewerb" aufgeführten Dokumente mit dem Teilnahmeantrag einreichen.