Liefern von Hauswasserzählern MNR für den turnusmäßigen Wasserzählerwechsel im Jahr 2026 an das Lager Bloh (Sieverding).
HWZ Q3 4: 39.441 (Stück Szenario A),65.112 Stück (Stück Szenario B). HWZ Q3 10: 1 St. HWZ Q3 16: 1 St.
Es handelt sich hierbei um eine Grobplanung, die sich jedoch im Detail, nach Absprache mit der Abt. BE-BS-VM des OOWV, noch ändern kann. Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet die Mengen in dem oben angegebenen Umfang abzurufen.
Nähere Informationen können der Leistungsbeschreibung und dem Preisblatt entnommen werden. Auftragsobergrenze als Höchstmenge: 65.114 Stück
Preis
Es besteht ein Qualifizierungssystem zur Eignungsfeststellung von Bietern. Hier können Unternehmen jederzeit die Zulassung beantragen. Das System ist u.a. über die Internetseite des OOWV (https://www.oowv.de/service/fuer-unternehmen/beschaffung/) erreichbar und wurde auch bereits von mehreren Unternehmen genutzt. Diese Möglichkeit ist auch auf der Internetseite TED veröffentlicht (vgl. § 37 SektVO).
Ausschreibungs-ID CXP4YYNRX0PReferenznummer der Bekanntmachung: 2022-09997Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2015/S 245-446051
Die europaweite Bekanntmachung über das Bestehen eines Qualifizierungssystems ersetzt den Aufruf zur Teilnahme am Vergabeverfahren durch Veröffentlichung (§ 48 Abs. 9 SektVO). Sektorenauftraggeber können den Kreis der an dem Vergabeverfahren zu beteiligten Unternehmen auf die gemäß diesem System qualifizierten und im Verzeichnis nach § 48 Abs. 8 geführten Bewerber beschränken.
Über diese Plattform sind die beiden Unternehmen Pipersberg und Heitland für Hauswasserzähler präqualifiziert.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen Bewerber/Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Bei Zuschlag wird die Fa. Wilhelm Sieverding Besitzunternehmen die Ware bei Ihnen zu diesen Konditionen auf eigene Rechnung bestellen.