Vorzulegende Nachweise:
Vollständig ausgefülltes Leistungsverzeichnis; Bitte füllen Sie das Leistungsverzeichnis inkl. aller Bieterangaben vollständig aus und beachten Sie die dort hinterlegten Angaben. Wurde mit den Vergabeunterlagen eine GAEB-Datei zur Verfügung gestellt, bitten wir um Einreichung des Leistungsverzeichnisses als GAEB- und PDF-Datei.
Ein nicht korrekt ausgefülltes Leistungsverzeichnis kann zum Ausschluss des Angebotes führen.; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung
VVB 223 Aufgliederung der Einheitspreise; Bitte reichen Sie AUF ANFORDERUNG das ausgefüllte Dokument VVB 223 "Aufgliederung der Einheitspreise" ein.; Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung
Gütesiegel Kanalbau (S15.2 - Hutprofil); Der Nachweis gilt als erbracht, wenn der Bieter die Erfüllung der Anforderungen und die Gütesicherung des Unternehmens nach Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961 mit dem Besitz des entsprechenden RAL-Gütezeichens Kanalbau für die geforderte(n) Beurteilungsgruppe(n) nachweist.
Der Nachweis gilt insbesondere als gleichwertig erbracht, wenn der Bieter die Erfüllung der Anforderungen durch einen Prüfbericht entsprechend Güte- und Prüfbestimmungen Abschnitt 4.1 für die geforderte(n) Beurteilungsgruppe(n) nachweist und eine Verpflichtung vorlegt, dass der Bieter im Auftragsfall für die Dauer der Werkleistung einen Vertrag zur Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961 entsprechend Abschnitt 4.3 abschließt und die zugehörige "Eigenüberwachung" entsprechend Abschnitt 4.2 durchführt.; Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung
Gütesiegel Kanalbau (S27.3 - Schlauch-Lining, Licht-Härtung); Der Nachweis gilt als erbracht, wenn der Bieter die Erfüllung der Anforderungen und die Gütesicherung des Unternehmens nach Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961 mit dem Besitz des entsprechenden RAL-Gütezeichens Kanalbau für die geforderte(n) Beurteilungsgruppe(n) nachweist.
Der Nachweis gilt insbesondere als gleichwertig erbracht, wenn der Bieter die Erfüllung der Anforderungen durch einen Prüfbericht entsprechend Güte- und Prüfbestimmungen Abschnitt 4.1 für die geforderte(n) Beurteilungsgruppe(n) nachweist und eine Verpflichtung vorlegt, dass der Bieter im Auftragsfall für die Dauer der Werkleistung einen Vertrag zur Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961 entsprechend Abschnitt 4.3 abschließt und die zugehörige "Eigenüberwachung" entsprechend Abschnitt 4.2 durchführt.; Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung
Gütesiegel Kanalbau (S42.2 - Händische Beschichtung von begehbaren Bauwerken); Der Nachweis gilt als erbracht, wenn der Bieter die Erfüllung der Anforderungen und die Gütesicherung des Unternehmens nach Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961 mit dem Besitz des entsprechenden RAL-Gütezeichens Kanalbau für die geforderte(n) Beurteilungsgruppe(n) nachweist.
Der Nachweis gilt insbesondere als gleichwertig erbracht, wenn der Bieter die Erfüllung der Anforderungen durch einen Prüfbericht entsprechend Güte- und Prüfbestimmungen Abschnitt 4.1 für die geforderte(n) Beurteilungsgruppe(n) nachweist und eine Verpflichtung vorlegt, dass der Bieter im Auftragsfall für die Dauer der Werkleistung einen Vertrag zur Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961 entsprechend Abschnitt 4.3 abschließt und die zugehörige "Eigenüberwachung" entsprechend Abschnitt 4.2 durchführt.; Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung
Nachweis der Sachkunde gemäß Anlage 4C der TRGS 519 (Auch der Nachunternehmer); Der Nachweis der Sachkunde gemäß Anlage 4C der TRGS 519 ist erforderlich für Personen, die Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten (ASI-Arbeiten) an fest gebundenen Asbestprodukten oder ASI-Arbeiten geringen Umfangs durchführen oder beaufsichtigen möchten. Die TRGS 519 (Technische Regeln für Gefahrstoffe) regelt den sicheren Umgang mit Asbest in Deutschland.; Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung
Gütesiegel Kanalbau (S15.1 - Kurzliner); Der Nachweis gilt als erbracht, wenn der Bieter die Erfüllung der Anforderungen und die Gütesicherung des Unternehmens nach Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961 mit dem Besitz des entsprechenden RAL-Gütezeichens Kanalbau für die geforderte(n) Beurteilungsgruppe(n) nachweist.
Der Nachweis gilt insbesondere als gleichwertig erbracht, wenn der Bieter die Erfüllung der Anforderungen durch einen Prüfbericht entsprechend Güte- und Prüfbestimmungen Abschnitt 4.1 für die geforderte(n) Beurteilungsgruppe(n) nachweist und eine Verpflichtung vorlegt, dass der Bieter im Auftragsfall für die Dauer der Werkleistung einen Vertrag zur Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961 entsprechend Abschnitt 4.3 abschließt und die zugehörige "Eigenüberwachung" entsprechend Abschnitt 4.2 durchführt.; Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung
Zertifizierter Kanalsanierungsberater; Der Bieter hat den Nachweis eines in seinem Unternehmen oder seiner Niederlassung beschäftigten zertifizierten Kanalsanierungsberaters vorzulegen. Der Nachweis darf zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht älter als drei Jahre sein.
Die Anforderung ist zur Sicherstellung der fachgerechten Planung, Vorbereitung und Ausführung der Kanalsanierungsmaßnahme erforderlich. Aufgrund der Komplexität der Schlauchlinersanierung sowie der Schachtsanierung mittels GFK ist aktuelles Fachwissen nach dem Stand der Technik notwendig. Die zeitliche Begrenzung gewährleistet die Aktualität der Qualifikation. Die Anforderung steht in einem angemessenen Verhältnis zur Art und zum Umfang der ausgeschriebenen Leistungen.; Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung
Laminiernachweise (DVS) für Schachtsanierung; Für die Auskleidung der Schachtunterteile mittels GFK sind entsprechende Laminiernachweise (z. B. DVS) für das eingesetzte Fachpersonal vorzulegen.
Die GFK-Auskleidung von Schachtbauwerken erfordert spezielle Kenntnisse und Fertigkeiten im Umgang mit kunststoffbasierten Werkstoffen. Die Anforderung dient der Sicherstellung einer dauerhaften, dichten und fachgerechten Ausführung entsprechend den anerkannten Regeln der Technik. Sie ist aufgrund der besonderen Anforderungen an die Schachtsanierung sachlich notwendig und angemessen.; Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung