Der OOWV rechnet ganzjährig ca. 400.000 Trinkwasseranschlüsse und ca. 210.000 Abwasseranschlüsse ab. Die Abrechnung erfolgt für Trinkwasser auf privatrechtlicher Basis durch Erstellung von Rechnungen, beim Abwasser auf Grundlage des Gebührenrechts durch Erstellung von Gebührenbescheiden.
Durch die Umstellung beim Abwasser in das Gebührenrecht und die damit verbundene Stichtagsabrechnung kommt es im Zeitraum November bis April zu einem erhöhten Arbeitsauf-kommen, das mit dem vorhandenen Personal nicht bewältigt werden kann. Zur Abarbeitung des durch den Jahreswechsel 2025/2026 entstandenen Rückstands wird ein externer Dienstleister zur Unterstützung bei den Tätigkeiten der Abrechnung benötigt.