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Verfahrensangaben

RV CAFM für den Betrieb FAIR mit GSI

VO: VgV Vergabeart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
04.02.2026
18.02.2026 10:00 Uhr
20.02.2026

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

FAIR - Facility for Antiproton and Ion Research in Europe GmbH
DE 275 595 927
Planckstr. 1
64291
Darmstadt
Deutschland
DE711
Vergabemanagement
ekf42@gsi.de
+49 6159 71 - 0

Angaben zum Auftraggeber

Von einer Bundesbehörde kontrolliertes oder finanziertes öffentliches Unternehmen
Bildung

Gemeinsame Beschaffung

Weiterer Auftraggeber

GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH
DE 111 671 917
Planckstraße 1
64291
Darmstadt
Deutschland
DE711
ekf42@gsi.de
06159-71-2453

Angaben zum Auftraggeber

Von einer Bundesbehörde kontrolliertes oder finanziertes öffentliches Unternehmen
Bildung
Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Vergabekammer des Bundes
022894990
Villemomblerstr. 76
53123
Bonn
Deutschland
DEA22
Vergabekammer des Bundes
vk@bundeskartellamt.bund.de
+49 22894990

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer des Bundes
022894990
Villemomblerstr. 76
53123
Bonn
Deutschland
DEA22
Vergabekammer des Bundes
vk@bundeskartellamt.bund.de
+49 22894990

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Vergabekammer des Bundes
022894990
Villemomblerstr. 76
53123
Bonn
Deutschland
DEA22
Vergabekammer des Bundes
vk@bundeskartellamt.bund.de
+49 22894990

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

72210000-0
72212000-4
72212420-9
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Für den gemeinsamen Betrieb von FAIR und GSI wird ein leistungsstarkes, zuverlässiges und flexibles CAFM-System als Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb ausgeschrieben (Computer-Aided Facility Management).

Das System sammelt und strukturiert die zugehörigen Daten der Immobilien, Einrichtungen, Anlagen und Abläufe und stellt Arbeitsprozesse für den Betrieb und die Wahrnehmung der Betreiberverantwortung durch FAIR und GSI zur Verfügung. Durch das CAFM-System werden die Daten auch für andere Anwendungen und Arbeitsprozessen strukturiert und qualitätsgesichert verfügbar gemacht. Gleichzeitig sollen über Schnittstellen auch Informationen aus anderen Bereichen aufgenommen und verknüpft werden. Darüber hinaus sollen alphanumerische, grafische und nutzerspezifische Auswertungen ermöglicht werden, hin von einfachen Flächenberichten bis zur Darstellung komplexer Abhängigkeiten.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Hierfür sind derzeit ein Implementierungsprojekt sowie eine Nutzungsphase von jeweils ca. 4 Jahren geplant, für die weiteren Schritte bis hin zur vollständigen gemeinsamen Anwendung und die zunächst damit in Verbindung stehende stufenweise Inbetriebnahme sind aus heutiger Sicht ca. 10 - 15 Jahre anzusetzen. Aus diesem Grund sind optionale Verlängerungen von weiteren 4 Jahren sowie zweimal 2 Jahren vorgesehen, wodurch sich die folgenden Vertragsphasen ergeben:

- Implementierungsphase von 4 Jahren und anschließende
- Nutzungsphase von 4 Jahren plus ggf.
- Verlängerungsoptionen der Nutzungsphase von maximal 8 Jahren (1x4J + 2x2J)

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
01.10.2026
31.12.2046

Verlängerungsoptionen in der Nutzungsphase (1x4Jahre + 2x2Jahre = maximal 8 Jahre)

3
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Planckstr. 1
64291
Darmstadt
Deutschland
DE711

Weitere Erfüllungsorte

Erfüllungsort

---
Planckstraße 1
64291
Darmstadt
Deutschland
DE711

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

---
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Verlängerungsoptionen in der Nutzungsphase (1x4Jahre + 2x2Jahre = maximal 8 Jahre)

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Da davon ausgegangen wird, dass die speziellen Anforderungen bei FAIR und GSI weitreichende Anpassungen erforderlich machen und unterschiedliche Daten aus verschiedenen Systemen zusammengeführt werden müssen, ist mit einer umfassenden Implementierungsphase zu rechnen. Die fachlichen Anforderungen der diversen Abteilungen und Interessensgruppen bedingen eine erhebliche Einbindungstiefe, da mit tiefgreifenden Änderungen für den Arbeitsalltag im Infrastrukturbetrieb zu rechnen ist. Weiterhin sind zahlreiche Schnittstellen zu etablieren, beispielsweise zu Anwendungen und Datenbanken aus den Bereichen Beschleuniger, Sicherheit oder Personal. Gleichermaßen ist die Anbindung mobiler Arbeitsabläufe und externer Dienstleister vorgesehen, was erhebliche Entwicklungszeit und -aufwand mit sich bringt. Entsprechend sieht der derzeitige Projektplan einen Zeitraum von ca. 4 Jahren für diesen Prozess vor.
Die eigentliche Nutzung für alle Bedarfsträger beziehungsweise Fachabteilungen kann jedoch erst im Anschluss an die Implementierungsphase vollumfänglich beginnen, was die Wahl für eine darüberhinausgehende Gesamtlaufzeit mit sich bringt. Im Sinne einer wirtschaftlich und organisatorisch nachhaltigen Nutzung erscheint es somit plausibel, auch die Nutzungsphase auf einen entsprechenden Zeitraum zu erweitern, da andernfalls nach Ablauf der Vertragslaufzeit noch keine Nutzung für den Betrieb stattgefunden hat. Dies deckt sich auch mit den Erfahrungen der bisherigen CAFM-Software, welche seit ca. 15 Jahren bei der GSI im Einsatz ist.
Auch aus fachlicher Sicht ist eine langfristige Bindung erstrebenswert, da die umfängliche und gewinnbringende Nutzung - zusätzlich zu oben genannten Schnittstellen sowie der Einbindungstiefe des Systems - in den unterschiedlichen Bereichen auch zusätzliche Anpassungen und Ergänzungen der bestehenden Prozesse mit sich bringt. Für den stabilen Betrieb der Großforschungsanlage FAIR mit GSI ist hierbei eine entsprechende Langfristigkeit und Planungssicherheit im Rahmen der fortschreitenden Digitalisierung erforderlich, um verbindliche und nachhaltige Abläufe im Zusammenhang mit einem solch umfassenden Grundlagensystem zu ermöglichen.
Eine Ausgestaltung der Laufzeit mit einer Implementierungsphase von 4 Jahren, einer anschließenden Nutzungsphase von 4 Jahren sowie optionalen Verlängerungen von insgesamt weiteren 8 Jahren ist daher ratsam, um eine angemessene Implementierung und Einführung sowie eine sinnvolle anschließende Nutzungsdauer zu ermöglichen. In Relation zur Implementierungs- und Erstnutzungsphase von 8 Jahren sichern die Verlängerungsoptionen von bis zu 8 Jahren die Wirtschaftlichkeit der Beschaffung. Die Verlängerungsoptionen sehen Laufzeiten von 1x 4 Jahren plus 2x je 2 Jahren vor. So beugen die einseitigen Verlängerungsoptionen gleichzeitig aber auch finanziellen und betrieblichen Risiken vor, indem die optionale Verlängerung jeweils nur dann Anwendung findet, wenn das CAFM-System die Anforderungen in Zukunft weiterhin adäquat abdeckt und einen Mehrwert gegenüber einer Neueinführung eines Nachfolgeproduktes für den Betrieb von FAIR mit GSI darstellt.

1
2.955.000,00
EUR

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YYEYTXN14X2S

Einlegung von Rechtsbehelfen

The competent investigating authority is as follows

Vergabekammer des Bundes
Villemombler Str. 76
D-53123 Bonn, Germany
Tel.: 0228 9499-0
Fax: 0228 9499-163
Email: vk@bundeskartellamt.bund.de
Web: http://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html

The applicant is requested to clearly identify those parts of the request to participate (and any subsequent bid) containing company/business secrets. If this does not happen, the public procurement tribunal will assume consent to inspect the documents as required in the case of carrying out a review procedure (Section 165 (3) Act against Restraints of Competition (Competition Act - GWB)). As the awarding authority, FAIR is required to provide the public procurement tribunal with immediate access to the files when a review procedure is initiated (Section 163 (2) sentence 3 GWB).

Applicants/bidders have the right to demand that the Contracting authority comply with the provisions on the award procedure protecting bidders (Section 97 (6) GWB). Applicants/bidders with an interest in the public contract who believe their rights have been violated by non-compliance with the provisions governing the awarding of public contracts, must raise an objection about the violation to FAIR within ten calendar days (Section 160 (3) sentence 1 no. 1 GWB).

Violations known from the tender notice or tender documents must be claimed vis-a-vis FAIR before the time limit given for submission of applications (offers) (Section 160 (3) 1 No. 2 - 3 GWB).

If FAIR informs the applicant/bidder that it is unwilling to redress the objection, an application for review may then be filed with the public procurement tribunal above within 15 days of receipt of the notification (Section 160 (3) sentence 1 no. 4 GWB).

Bidders whose bids are not to be considered for the award of the contract will be notified before the awarding of the contract pursuant to Section 134 GWB. A contract may only be concluded 15 calendar days after FAIR has sent out this information. This period is ten calendar days when transmission is by fax or email. The period commences on the day following the dispatch of the information by FAIR. After this time period has expired, an award is possible even if a time limit pursuant to Section 160 (3) GWB has yet to expire. Therefore, in order to prevent an award, a request for review needs to have been served upon FAIR by the public procurement tribunal before the expiry of the time limit under Section 134 GWB.

Pursuant to Section 135 (1) and (2) GWB, the invalidity of an award can only be established if it has been asserted in the review procedure within 30 calendar days from the date on which there was notification on the conclusion of the agreement, though no later than six months after the agreement was concluded. If the Contracting authority published the tender notice in the Official Journal of the European Union, the time limit for claiming ineffectiveness shall expire 30 calendar days after the publication of the tender notice in the Official Journal of the European Union.

**********************************************************
Die zuständige Nachprüfungsbehörde ist die

Vergabekammer des Bundes
Villemombler Straße 76
53123 Bonn
Tel.: 0228 9499-0
Fax: 0228 9499-163
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
Internet: http://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdten/DE/Vergabekammern.html

Der Bewerber /Bieter wird aufgefordert, die Teile seines Angebots, die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, deutlich zu kennzeichnen. Geschieht dies nicht, kann die Vergabekammer im Falle eines Nachprüfungsverfahrens gegebenenfalls von einer Zustimmung auf Einsicht in seine Unterlagen ausgehen (§165 Abs. 3 GWB). Die GSI ist als Vergabestelle bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer sofort zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 Satz 3 GWB).
Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber (§ 97 Abs. 6 GWB). Sieht sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen bei der GSI zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Angebote gegenüber der GSI geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 - 3 GWB).
Teilt die GSI dem Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der o.g. Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertrage nach Absendung dieser Information durch die GSI geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die GSI. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB der GSI durch die Vergabekammer zugestellt worden sein.
Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information über den Vertragsabschluss, je-doch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Ver

Weitere Angaben

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

FAIR und GSI behalten sich das Recht vor, nur mit den drei Bietern zu verhandeln, deren ursprüngliche Angebote in der Vorauswahl die höchsten Punktzahlen erhalten haben.

Die Vergabeunterlagen werden elektronisch auf www.dtvp.de bereitgestellt und können dort nach einer kostenlosen Registrierung heruntergeladen werden.

Die Vergabestelle akzeptiert folgende Arten der Angebotsabgabe:
- Elektronisch in Textform

Die Übermittlung der Angebote in elektronischer Form erfolgt fristgerecht über den Vergabemarktplatz DTVP (Deutsches Vergabeportal).

URL: http://www.dtvp.de/Center/

Zur Wahrung der Textform gemäß § 126 b BGB bei Angebotsabgabe müssen die Bieter nachfolgende Angaben machen:

- Bei natürlichen Personen ist der vollständige Name zu nennen (§12 BGB).
- Bei juristischen Personen und Handelsgesellschaften (§ 17 BGB) ist der Firmenname zu nennen und die Rechtsform. Darüber hinaus ist der vollständige Name des Mitarbeiters/der Mitarbeiterin zu nennen, der/die für die Firma das Angebot abgibt. Das Einfügen eines Firmenlogos reicht nicht aus.
- Bei Bietergemeinschaften sind für jeden einzelnen Bieter die vorstehenden
Angaben zu machen.

Zu beachten ist, dass die Textform des § 126 b BGB im Vergaberecht nur eingehalten ist, wenn die Teilnahmeanträge/ Angebote verschlüsselt übermittelt werden. Eine E-Mail genügt nicht.

Bei fehlerhaften / unvollständigen Angaben, welche die Textform gem. § 126 b BGB verletzen, werden die Angebote ausgeschlossen.

___________________________________________________________________________________

Wir weisen darauf hin, dass bei etwaigen parallelen Teilnahmeanträgen bzw. Angeboten von verbundenen Unternehmen auf die Einhaltung der Grundsätze des Geheimwettbewerbs zu achten ist; spätestens auf Nachfrage durch die Vergabestelle ist nachzuweisen, dass eine strikte Trennung in personeller, organisatorischer und struktureller Hinsicht bei der Erstellung der Teilnahmeantrags- und Angebotsunterlagen gewährleistet gewesen ist (vgl. z.B. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.04.2011 VII-Verg 4/11; VK Münster, Beschluss vom 22.04.2015 - VK 1-12/15).
___________________________________________________________________________________

Hinweis: Wird eines der geforderten Formblätter nicht form- bzw. fristgerecht eingereicht, kann dies zum Ausschluss des Angebotes führen.

Fehlende oder unvollständige Dokumente können durch die Vergabestelle nachgefordert werden; die Bewerber können sich aber nicht darauf verlassen, dass eine Nachforderung erfolgt.
Am Ende fehlende Nachweise führen zum Ausschluss.

Die einzureichenden Unterlagen werden automatisch an den dafür vorgesehenen Stellen bekanntgegeben.

__________________________________________________________________________________

Unter Beachtung der allgemeinen Grundsätze der Gleichbehandlung und Transparenz hat der Auftraggeber folgende Eignungs- und Zuschlagskriterien festgelegt:

I. Eignungskriterien (inkl. Ausschlusskriterien im TNW)

1. Vorlage der ausgefüllten Formblätter im Dokument "03 Eignung mit Teilnahmeantrag" mit folgenden Mindestanforderungen:
- Betriebs-/Berufshaftpflicht: Deckungssumme mind doppelter Auftragswert
- Anforderungen an die technische Leistungsfähigkeit: Erklärung über die technische Ausstattung betreffend der IT-Infrastruktur für die Ausführung des Auftrags zu verfügen (vgl § 46 Abs. 3 Nr. 9 VgV). Durch Ankreuzen bestätigen wir insbesondere, dass:
o alle benötigten Komponenten als On-Premises-Lösung zur Verfügung gestellt werden können.
o die Möglichkeit der Nutzung mit einer Mobile Anwendung vorhanden ist.
Kann der Bewerber keine On-Premises-Lösung und bzw. oder keine Mobile Anwendung anbieten, führt dies zwingend zum Ausschluss.
- Referenzen: Zu den von uns ausgeschriebenen Leistungen sind mindestens 3 Referenzprojekte mit folgenden Mindest- und Ausschlusskriterien auf dem dafür vorgesehenen Formblatt zu nennen:
o mindestens eine Referenz von einer Großforschungsanlage, Hochschule oder vergleichbarer Institution
o mindestens eine Referenz von einer öffentlichen Einrichtung
o mindestens eine Referenz aus dem DACH-Raum
o die Referenzprojekte
- hatten einen Projektstart, der mindestens 3 aber höchstens 10 Jahre zurückliegt
- hatten eine Laufzeit oder haben eine geplante Laufzeit von mindestens 3 Jahren
o der Leistungsumfang der Referenzprojekte muss mindestens die folgenden Module bzw. Funktionen aus den folgenden Bereichen umfassen
- Flächenmanagement
- Wartung/Instandhaltung
- Anlagenverwaltung
Der Nachweis der Erfahrung in den aufgeführten Modulen/Funktionen muss nicht innerhalb einer Referenz erfolgen, sondern kann auch in mehreren Referenzen erbracht werden.
Referenzen aus dem Bereich der WEG- bzw. Mietflächenverwaltung werden nicht berücksichtigt.

2. Akzeptanz der Bedingungen im Dokument "05 AVV" (Ausschlusskriterium)
Der Vertrag kommt nur bei Bezuschlagung zu Stande.

II. Ausschlusskriterien in der Angebotsphase

Die Mindestanforderungen werden im Dokument "01a Ausschlusskriterien" betrachtet und umfasst die Kriterien M1 bis M65.
Zusätzliche führen die im Dokument "04a Wertungsmatrix" als Ausschlusskriterien hervorgehobenen Kriterien bei Nichterfüllung zum Ausschluss: A3, A16, B2, B9, B11, B24, C1, C2, C3, C4, C8, C16, C24. Die Ausprägung dieser zusätzlichen Ausschlusskriterien wird bei Erfüllung der Mindestanforderungen gewertet.

III. Leistungskriterien

Preis : Leistung = 30 : 70

Preiskriterien
(weitere Details siehe "04b Preisblatt"):
- 25 % Software / Module
- 25% Lizensierung
- 15% Erweiterung Lizensierung
- 20% Projektarbeit / Betreuung / Customizing
- 10% Erweiterung Module
- 5% Schulungen

Leistungskriterien
(weitere Details siehe "04a Wertungsmatrix"):
- 25% Allgemeine Funktionen # A1 - A28
- 25% CAFM-Module # B1 - B25
- 25% Nichtfunktionale Anforderungen # C1 - C24
- 25% Konzeptionierung # K1 - K13

Teilnahmeanträge

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

GSI/FAIR behält sich eine einmalige Nachforderung von Unterlagen innerhalb einer im Nachforderungsschreiben festzusetzenden Frist gemäß § 56 VgV vor.
Die Bewerber können sich auf eine Nachforderung aber nicht verlassen. Letztendlich unvollständige Teilnahmeanträge werden ausgeschlossen (§ 57 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 3 VgV)

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

siehe FAIR-Formblatt-Eignung: Eigenerklärung zur Eignung nach §§ 123, 124 GWB als Bestandteil der Eignungsunterlagen, die das Unternehmen eingereicht hat.

siehe FAIR-Formblatt-Eignung: Eigenerklärung zur Eignung nach §§ 123, 124 GWB als Bestandteil der Eignungsunterlagen, die das Unternehmen eingereicht hat.

siehe FAIR-Formblatt-Eignung: Eigenerklärung zur Eignung nach §§ 123, 124 GWB als Bestandteil der Eignungsunterlagen, die das Unternehmen eingereicht hat.

siehe FAIR-Formblatt-Eignung: Eigenerklärung zur Eignung nach §§ 123, 124 GWB als Bestandteil der Eignungsunterlagen, die das Unternehmen eingereicht hat.

siehe FAIR-Formblatt-Eignung: Eigenerklärung zur Eignung nach §§ 123, 124 GWB als Bestandteil der Eignungsunterlagen, die das Unternehmen eingereicht hat.

siehe FAIR-Formblatt-Eignung: Eigenerklärung zur Eignung nach §§ 123, 124 GWB als Bestandteil der Eignungsunterlagen, die das Unternehmen eingereicht hat.

siehe FAIR-Formblatt-Eignung: Eigenerklärung zur Eignung nach §§ 123, 124 GWB als Bestandteil der Eignungsunterlagen, die das Unternehmen eingereicht hat.

siehe FAIR-Formblatt-Eignung: Eigenerklärung zur Eignung nach §§ 123, 124 GWB als Bestandteil der Eignungsunterlagen, die das Unternehmen eingereicht hat.

siehe FAIR-Formblatt-Eignung: Eigenerklärung zur Eignung nach §§ 123, 124 GWB als Bestandteil der Eignungsunterlagen, die das Unternehmen eingereicht hat.

siehe FAIR-Formblatt-Eignung: Eigenerklärung zur Eignung nach §§ 123, 124 GWB als Bestandteil der Eignungsunterlagen, die das Unternehmen eingereicht hat.

siehe FAIR-Formblatt-Eignung: Eigenerklärung zur Eignung nach §§ 123, 124 GWB als Bestandteil der Eignungsunterlagen, die das Unternehmen eingereicht hat.

siehe FAIR-Formblatt-Eignung: Eigenerklärung zur Eignung nach §§ 123, 124 GWB als Bestandteil der Eignungsunterlagen, die das Unternehmen eingereicht hat.

siehe FAIR-Formblatt-Eignung: Eigenerklärung zur Eignung nach §§ 123, 124 GWB als Bestandteil der Eignungsunterlagen, die das Unternehmen eingereicht hat.

siehe FAIR-Formblatt-Eignung: Eigenerklärung zur Eignung nach §§ 123, 124 GWB als Bestandteil der Eignungsunterlagen, die das Unternehmen eingereicht hat.

siehe FAIR-Formblatt-Eignung: Eigenerklärung zur Eignung nach §§ 123, 124 GWB als Bestandteil der Eignungsunterlagen, die das Unternehmen eingereicht hat.

siehe FAIR-Formblatt-Eignung: Eigenerklärung zur Eignung nach §§ 123, 124 GWB als Bestandteil der Eignungsunterlagen, die das Unternehmen eingereicht hat.

siehe FAIR-Formblatt-Eignung: Eigenerklärung zur Eignung nach §§ 123, 124 GWB als Bestandteil der Eignungsunterlagen, die das Unternehmen eingereicht hat.

siehe FAIR-Formblatt-Eignung: Eigenerklärung zur Eignung nach §§ 123, 124 GWB als Bestandteil der Eignungsunterlagen, die das Unternehmen eingereicht hat.

siehe FAIR-Formblatt-Eignung: Eigenerklärung zur Eignung nach §§ 123, 124 GWB als Bestandteil der Eignungsunterlagen, die das Unternehmen eingereicht hat.

siehe FAIR-Formblatt-Eignung: Eigenerklärung zur Eignung nach §§ 123, 124 GWB als Bestandteil der Eignungsunterlagen, die das Unternehmen eingereicht hat.

siehe FAIR-Formblatt-Eignung: Eigenerklärung zur Eignung nach §§ 123, 124 GWB als Bestandteil der Eignungsunterlagen, die das Unternehmen eingereicht hat.

siehe FAIR-Formblatt-Eignung: Eigenerklärung zur Eignung nach §§ 123, 124 GWB als Bestandteil der Eignungsunterlagen, die das Unternehmen eingereicht hat.

Begrenzung der Bieter

Begrenzung der Bieter

3
Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Lieferungen

9. Beschreibung von Referenzprojekten (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Zu den von uns ausgeschriebenen Leistungen sind mindestens 3 Referenzprojekte mit folgenden Mindest- und Ausschlusskriterien auf dem dafür vorgesehenen Formblatt zu nennen:
- mindestens eine Referenz von einer Großforschungsanlage, Hochschule oder vergleichbarer Institution
- mindestens eine Referenz von einer öffentlichen Einrichtung
- mindestens eine Referenz aus dem DACH-Raum
- die Referenzprojekte
o hatten einen Projektstart, der mindestens 3 aber höchstens 10 Jahre zurückliegt
o hatten eine Laufzeit oder haben eine geplante Laufzeit von mindestens 3 Jahren
- der Leistungsumfang der Referenzprojekte muss mindestens die folgenden Module bzw. Funktionen aus den folgenden Bereichen umfassen
o Flächenmanagement
o Wartung/Instandhaltung
o Anlagenverwaltung
Der Nachweis der Erfahrung in den aufgeführten Modulen/Funktionen muss nicht innerhalb einer Referenz erfolgen, sondern kann auch in mehreren Referenzen erbracht werden.
Referenzen aus dem Bereich der WEG- bzw. Mietflächenverwaltung sind nicht gewünscht und werden nicht berücksichtigt, da diese die Bedarfe nicht ausreichend abdecken.

Auf dem entsprechenden Formblatt im Dokument "03 Eignung"

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

4. Nachweis einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Angabe des Versicherungsunternehmens und der Deckungssumme - die Deckungssumme hat mindestens den doppelten Auftragswert abzusichern.

Auf dem entsprechenden Formblatt im Dokument "03 Eignung"

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards

7. Eigenerklärung zur Zertifizierung nach BSI-Grundschutz (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Einhaltung der Normen im Sinne der ISO 27001 (oder einer gleichwertigen Norm)

Auf dem entsprechenden Formblatt im Dokument "03 Eignung"

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

5. Weitere Angaben zum Bieter - neue Anforderungen für EU-weit vergebene Aufträge (sog. eForms) (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Im Zuge der Einführung neuer Anforderungen für EU-weit vergebene Aufträge (sog. eForms) sind öffentliche Auftraggeber ab dem 25.10.2023 verpflichtet, in Vergabebekanntmachungen (bisher Bekanntmachung über vergebene Aufträge) die unten aufgeführten Angaben zu den Auftragnehmern veröffentlichen.
Vor diesem Hintergrund sind für jeden Bieter und bei Bietergemeinschaften für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die im entsprechenden Formblatt aufgeführten Angaben zu machen und mit dem Angebot, im Fall vorgelagerter Teilnahmewettbewerbe mit dem Teilnahmewettbewerb einzureichen.

Auf dem entsprechenden Formblatt im Dokument "03 Eignung"

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

10. Bietergemeinschaft (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Dritterklärung): ggf. einzureichen, falls zutreffend

BGB-Gesellschaft mit gesamtschuldnerischer Haftung mit Listung aller Mitglieder und deren bevollmächtigter Vertreter inkl. Nennung eines bevollmächtigten Vertreters, der die Arbeitsgemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Mit dem Teilnahmeantrag / Angebot ist eine von allen Gemeinschaftsmitgliedern rechtsverbindlich unterschriebene Erklärung abzugeben, dass die federführende Firma als bevollmächtigter Vertreter die aufgeführten Gemeinschaftsmitglieder gegenüber dem Auftraggeber vertritt und mit Wirkung für jedes Mitglied für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung als Gesamtschuldner haftet.

Auf dem entsprechenden Formblatt im Dokument "03 Eignung"

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Anteil der Unterauftragsvergabe

11. Erklärung Unterauftragnehmer (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): ggf. einzureichen, falls zutreffend

Nur auszufüllen, sofern Teilleistungen an Unterauftragnehmer weitergegeben werden oder sofern sich der Bewerber bzw. Bieter für den Eignungsnachweis auf einen Unterauftragnehmer beruft. In diesem Fall ist eine Abgabe zusammen mit dem Teilnahmeantrag bzw. Angebot erforderlich! Weiterhin ist im Falle der Eignungsleihe eine Verfügbarkeitserklärung (siehe Formblatt Verfügbarkeitserklärung) vom Unterauftragnehmer bereits mit dem Teilnahmeantrag bzw. Angebot einzureichen. Im Falle der Ausführung von Teilen des Auftrags wird diese vor Zuschlagserteilung nachgefordert.

Auf dem entsprechenden Formblatt im Dokument "03 Eignung"

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Anteil der Unterauftragsvergabe

12. Verfügbarkeitserklärung zur Erklärung Unterauftragnehmer (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): ggf. einzureichen, falls zutreffend

Nur parallel zur "Erklärung Unterauftragnehmer" auszufüllen und vom Unterauftragnehmer zu unterzeichnen, sofern Teilleistungen an Unterauftragnehmer weitergegeben werden (Leistungsausführung durch Unterauftragnehmer) oder sofern sich der Bewerber bzw. Bieter für den Eignungsnachweis auf einen Unterauftragnehmer beruft (Eignungsleihe - siehe Formblatt Unterauftragnehmer). Sollen mehrere Unterauftragnehmer eingesetzt werden, so ist dieses Formblatt mehrfach zu verwenden. Pro einzusetzendem Unterauftragnehmer ist je eine Verpflichtungserklärung abzugeben.

Auf dem entsprechenden Formblatt im Dokument "03 Eignung"

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

6. Russland Sanktionen - Erklärung zur Verordnung (EU) 833/2014 (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Am 08.04.2022 hat der Rat der Europäischen Union die Verordnung (EU) 2022/576 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, erlassen. Diese ist am 09.04.2022 in Kraft getreten. Sie entfaltet als Verordnung unmittelbare Rechtswirkung in den Mitgliedstaaten und hat direkte Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen.

Auf dem entsprechenden Formblatt im Dokument "03 Eignung"

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung

8. Anforderungen an die technische Leistungsfähigkeit (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Dritterklärung): Eigenerklärung, über die technische Ausstattung betreffend der IT-Infrastruktur für die Ausführung des Auftrags zu verfügen (vgl § 46 Abs. 3 Nr. 9 VgV). Durch Ankreuzen bestätigen wir insbesondere, dass:
0 alle benötigten Komponenten als On-Premises-Lösung zur Verfügung gestellt werden können.
0 die Möglichkeit der Nutzung mit einer Mobile Anwendung vorhanden ist.

Kann der Bewerber keine On-Premises-Lösung und bzw. oder keine Mobile Anwendung anbieten, führt dies zwingend zum Ausschluss.

Auf dem entsprechenden Formblatt im Dokument "03 Eignung"

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Arbeiten

I) Dokument "03 Eignung mit Teilnahmeantrag" - 1. Vorlage der ausgefüllten Formblätter im Dokument "03 Eignung mit Teilnahmeantrag" mit folgenden Mindestanforderungen:
- Betriebs-/Berufshaftpflicht: Deckungssumme mind doppelter Auftragswert
- Anforderungen an die technische Leistungsfähigkeit: Erklärung über die technische Ausstattung betreffend der IT-Infrastruktur für die Ausführung des Auftrags zu verfügen (vgl § 46 Abs. 3 Nr. 9 VgV). Durch Ankreuzen bestätigen wir insbesondere, dass:
o alle benötigten Komponenten als On-Premises-Lösung zur Verfügung gestellt werden können.
o die Möglichkeit der Nutzung mit einer Mobile Anwendung vorhanden ist.
Kann der Bewerber keine On-Premises-Lösung und bzw. oder keine Mobile Anwendung anbieten, führt dies zwingend zum Ausschluss.
- Referenzen: Zu den von uns ausgeschriebenen Leistungen sind mindestens 3 Referenzprojekte mit folgenden Mindest- und Ausschlusskriterien auf dem dafür vorgesehenen Formblatt zu nennen:
o mindestens eine Referenz von einer Großforschungsanlage, Hochschule oder vergleichbarer Institution
o mindestens eine Referenz von einer öffentlichen Einrichtung
o mindestens eine Referenz aus dem DACH-Raum
o die Referenzprojekte
- hatten einen Projektstart, der mindestens 3 aber höchstens 10 Jahre zurückliegt
- hatten eine Laufzeit oder haben eine geplante Laufzeit von mindestens 3 Jahren
o der Leistungsumfang der Referenzprojekte muss mindestens die folgenden Module bzw. Funktionen aus den folgenden Bereichen umfassen
- Flächenmanagement
- Wartung/Instandhaltung
- Anlagenverwaltung
Der Nachweis der Erfahrung in den aufgeführten Modulen/Funktionen muss nicht innerhalb einer Referenz erfolgen, sondern kann auch in mehreren Referenzen erbracht werden.
Referenzen aus dem Bereich der WEG- bzw. Mietflächenverwaltung werden nicht berücksichtigt.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Sicherheit bei der Verarbeitung, Speicherung und Übermittlung von klassifizierten Informationen

II) Dokument "05 AVV" - siehe Inhalt

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

BGB-Gesellschaft mit gesamtschuldnerischer Haftung mit Listung aller Mitglieder und deren bevollmächtigter Vertreter inkl. Nennung eines bevollmächtigten Vertreters, der die Arbeitsgemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Mit dem Angebot ist eine von allen Gemeinschaftsmitgliedern rechtsverbindlich unterschriebene Erklärung abzugeben, dass die federführende Firma als bevollmächtigter Vertreter die aufgeführten Gemeinschaftsmitglieder gegenüber dem Auftraggeber vertritt und mit Wirkung für jedes Mitglied für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung als Gesamtschuldner haftet.

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Einzureichende Unterlagen:

* Mit dem Teilnahmeantrag / ** Mittels Eigenerklärung:

- AVV: Auftragsverarbeitungsvertrag, Dokument "05 AVV"

Auf dem entsprechenden Formblatt im Dokument "03 Eignung"
- 1. Teilnahmeantrag: auf dem entsprechenden Formblatt im Dokument "03 Eignung"
- 2. Eigenerklärung zur Eignung nach §§ 123, 124 GWB: Eigenerklärung, dass die Kenntnis nach
§§ 123, 124 GWB unrichtig ist und die dort genannten Fälle nicht vorliegen
- 3. Mindestlohngesetz - MiLoG: Erklärung gemäß § 19 Abs. 3 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG)

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Nicht erforderlich

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung