Alle Arbeiten auf dem Gelände sind nach Maßgabe der anerkannten Regeln der Technik, insbesondere der DIN 18 919 (oder vergleichbar) und der ZTV- Baumpflege durchzuführen.
Die angegebenen Einheitspreise verstehen sich grundsätzlich für die Gesamtleistung (liefern, bearbei-ten, einbauen, abfahren, entsorgen) und aller damit verbundenen Leistungen sowie der erforderlichen Baustelleneinrichtung.
Kosten, die durch den Einsatz der benötigten Maschinen entstehen, sind in die Einheitspreise mit einzurechnen.
Anfallende Verschmutzungen der angrenzenden Verkehrsflächen sind durch den Auftragnehmer umge-hend zu beseitigen.
Maßnahmen zur Verkehrssicherheit sind eigenständig durch den Auftragnehmer zu treffen.
Eine Veröffentlichung und Weitergabe von auftragsbezogenen Unterlagen des AG und des Objekts darf nur mit Zustimmung des Auftraggebers erfolgen.
Die ausgeführten Arbeiten werden regelmäßig fachlich vor Ort von dem Auftraggeber kontrolliert und angewiesen.
Der Auftragnehmer hat einen Nachweis über eine erfolgreiche Berufsabschlussprüfung Gärtner (Fach-richtung Garten- und Landschaftsbau, Baumschule oder Stauden) des ständig anwesenden Baustellen-leiters oder eine höherwertige Qualifikation wie Meister, Techniker, Dipl.-Ing. vorzulegen.
Der Baustellenleiter des Auftragnehmers muss während der Arbeitsdurchführung als ständig anwesen-der Ansprechpartner und Koordinator vor Ort fungieren und der deutschen Sprache in Wort und Schrift mächtig sein.
Es ist nach Möglichkeit ein fester Personalstamm einzusetzen. Es ist sicherzustellen, dass geeignetes Personal auch für sensible Bereiche, wie beispielsweise Innenhöfe, Flachdächer etc. vorgehalten wird.
Die Arbeitszeiten sind grundsätzlich auf den Zeitraum von 07:00 bis 19:00 Uhr beschränkt. Ausnahmen bedürfen der vorherigen Abstimmung mit dem Auftraggeber.
Auf die Mitarbeiter der umgebenden Institute ist angemessen Rücksicht zu nehmen, insbesondere hin-sichtlich der Belästigung durch Lärm und Verunreinigungen der Fahrbahn.
Anordnungen seitens GSI sind spätestens nach 5 Tagen auszuführen.
Vor Durchführung jeglicher Arbeiten ist der Auftraggeber (GSI) rechtzeitig über den geplanten Arbeits-einsatz in Kenntnis zu setzen (mindestens 2 Tage Vorlauf). Dies gilt auch für Einsätze von schweren Arbeitsgeräten (Bagger etc.).
Die Grünanlagen stellen das übergeordnete, verbindende Grundgerüst des Forschungszentrums (Cam-pus) dar. Als dieses stehen die Freiflächen in einer entsprechenden, repräsentativen Verpflichtung wel-che aber auch die naturnahe Umgebung mit einbeziehen.
Die zu pflegenden Flächen setzten sich aus:
- Begleitgrün (Geh- und Erschließungswege mit überwiegend Straßencharakter),
- Parkierungsflächen und
- gebäudebezogenen Freiflächen zusammen.
Diese lassen sich in zwei unterschiedliche Pflegetypologien differenzieren.
- Zum einen die Landschaftspflege mit überwiegend Rasen und Wiesenflächen sowie
- Bäumen, zu anderen gebäudenähe Stauden- und Gehölzflächen mit unterschiedlichstem Cha-rakter (Pflegeintensität).
Bei sämtlichen Pflegegängen ist angefallener Unrat (Restmüll) aus den Flächen zu entfernen und separat zu sammeln. "Angefallener Unrat / Restmüll" kann kostenlos in das örtlich bereitgestellte Abfallsystem entsorgt werden.
Sonstige anfallende Stoffe sind aufzunehmen, geordnet abzufahren und zur weiteren Verwertung auf Kosten des Auftragnehmers zu entsorgen. Die Kosten sind in die Einheitspreise Miteinzurechnen.
Pflegemaßnahmen im Bereich von Parkierungsflächen sind gegebenenfalls werktags nach Arbeits-schluss, wenn die Parkflächen freier sind, durchzuführen. Notwendige Absperrmaßnahmen sind vom Auftragnehmer nach Absprache mit dem Auftraggeber durchzuführen.
Bei Gebäuden mit bodentiefen Fenstern und Glasscheiben ist vor Beginn der Pflegearbeiten, bzw. Arbei-ten mit Rasenmäher u. Freischneider immer eine Kontrolle der Glasscheiben bezüglich Schäden vorzu-nehmen. Die festgestellten Schäden sind unmittelbar dem Auftraggeber zu melden.
In den Rasen- und Wiesenflächen sind unterschiedliche Einbauten wie Verkehrsschilder, Poller oder Bänke vorhanden. Diese, sowie eine große Anzahl von Bäumen sind im Rahmen der Bearbeitung der entspr. Fläche mit einem Fadenmäher (Freischneider) nachzuarbeiten. Der Mehraufwand hierfür ist in die Einheitspreise mit einzukalkulieren. Im Stammfußbereich der Bäume ist mit größter Vorsicht zu arbeiten. Verletzungen der Rinde sind auf das Äußerste zu vermeiden und können Schadensersatzforde-rungen Seitens Auftraggeber bedeuten.
Bei Mäharbeiten erfolgt die Schnittfolge nach der in den LV-Positionen angeführten Wuchshöhe. Ist ein termingerechter Mähgang nicht sinnvoll (z.B. unzureichende Wuchshöhe), kann dieser nach Rückspra-che mit dem Auftraggeber oder auf Anweisung des Auftraggebers verschoben werden, bzw. ausgelas-sen werden. Ausgelassene Mähgänge dürfen nicht ohne Rücksprache mit dem Auftraggeber nachgeholt werden.
Das Areal ist mit diversen Sparten durchzogen. Im Rahmen der Planung wurde größte Rücksicht auf die Bestandssparten gem. den vorliegenden Unterlagen genommen. Jedoch kann nicht gewährleistet werden, dass diese Sparten lagegenau dokumentiert wurden. Daher ist bei allen Bodenarbeiten mit größt-möglicher Achtsamkeit vorzugehen, um Beschädigungen auszuschließen. Bei Baggerarbeiten ist immer eine Arbeitskraft abzustellen, welche die Grabearbeiten sorgfältig beobachtet und den Maschinisten rechtzeitig auf evtl. im Bearbeitungsbereich liegende Sparten hinweist. Ab einer Tiefe von 50cm unter OK Gelände sollte die Eindringtiefe der Baggerschaufel nicht mehr als 10 cm je Arbeitsschritt betragen.
Sollten notwendige Pflegearbeiten durch dieses Leistungsverzeichnis nicht erfasst sein, können diese in Regie nach vorheriger Absprache mit dem Auftraggeber und schriftlicher Beauftragung durch diesen, durchgeführt werden.
Weitere Details entnehmen Sie bitte der den Vergabeunterlagen beiliegenden Leistungsbeschreibung.