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Verfahrensangaben

Rahmenvereinbarung Grünanlagen- und Waldpflegearbeiten

VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
23.03.2026
31.03.2026 09:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH
DE 111 671 917
Planckstraße 1
64291
Darmstadt
Deutschland
DE711
sg223@gsi.de
+49 6159711970

Angaben zum Auftraggeber

Von einer Bundesbehörde kontrolliertes oder finanziertes öffentliches Unternehmen
Bildung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Vergabekammer des Bundes
022894990
Villemomblerstr. 76
53123
Bonn
Deutschland
DEA22
Vergabekammer des Bundes
vk@bundeskartellamt.bund.de
+49 22894990

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer des Bundes
022894990
Villemomblerstr. 76
53123
Bonn
Deutschland
DEA22
Vergabekammer des Bundes
vk@bundeskartellamt.bund.de
+49 22894990

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

77000000-0
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Die GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH (GSI) in Darmstadt ist ein Forschungszentrum und betreibt einen großen Ionenbeschleuniger, der für Experimente verschiedener Forschungskollaborationen eingesetzt wird.

Gesellschafter der GSI sind der Bund zu 90 Prozent, das Bundesland Hessen zu acht Prozent, das Bundesland Rheinland-Pfalz und der Freistaat Thüringen zu je einem Prozent. Sie werden im Aufsichts-rat durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und die jeweiligen Landesministerien vertreten. Die GSI ist Mitglied der Helmholtz-Gemeinschaft, der größten deutschen Forschungsorganisation.

Direkt an das Gelände der GSI angeschlossen ist die Baumaßnahme Facility for Antiproton and Ion Research in Europe GmbH (FAIR). Dieses internationale Forschungsprojekt wird nach seiner Fertigstellung von der GSI mit Ionenstrahl versorgt und schon vorher (ab ca. 2025) mit dem GSI-Gelände verbunden sein.

Auf den Standorten der GSI halten sich ca. 1.599 Beschäftigte der GSI auf, ca. 1.136 Gäste und Fremdfirmen mit Dauerzugang, sowie täglich im Schnitt ca. 120 Besucher. Dazu kommen jährlich rund 1.000 forschende Gäste aus Universitäten und anderen Forschungslaboren weltweit, um die Anlage für Expe-rimente zu nutzen.

Gegenstand dieser Ausschreibung ist ein Werkvertrag zur Ausführung von Grünanlagen- und Waldpflegearbeiten.
Die Vertragslaufzeit beträgt 2 Jahre und kann 2 Mal um jeweils 1 Jahr verlängert werden.

Die Vertragslaufzeit und Leistungszeit beginnt voraussichtlich am 01.04.2026 (jedenfalls unmittelbar nach Zuschlagserteilung.

Hauptvertragslaufzeit: 01.04.2026 - 31.03.2028
Optionale Verlängerungen: 01.04.2028 - 31.03.2029 und 01.04.2029 - 31.03.2030

Die Verlängerung hat vom Auftraggeber spätestens 3 Monate vor Vertragsende schriftlich zu erfolgen und ist vom Auftragnehmer zu denselben Konditionen wie die Hauptleistung durchzuführen.

Abrufberechtigt aus diesem Vertrag ist neben der GSI als Vertragspartner auch die FAIR Facility for Antiproton and Ion Research in Europe GmbH.

Das mögliche Gesamtvertragsvolumen beträgt maximal 950.000 EUR für insgesamt maximal 4 Vertragsjahre. Sollte das Vertragsvolumen frühzeitig ausgeschöpft werden, so endet der Vertrag mit Ausschöp-des vereinbarten Vertragsvolumens.

Eine Abrufverpflichtung für GSI (und/oder FAIR) besteht nicht.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Alle Arbeiten auf dem Gelände sind nach Maßgabe der anerkannten Regeln der Technik, insbesondere der DIN 18 919 (oder vergleichbar) und der ZTV- Baumpflege durchzuführen.
Die angegebenen Einheitspreise verstehen sich grundsätzlich für die Gesamtleistung (liefern, bearbei-ten, einbauen, abfahren, entsorgen) und aller damit verbundenen Leistungen sowie der erforderlichen Baustelleneinrichtung.
Kosten, die durch den Einsatz der benötigten Maschinen entstehen, sind in die Einheitspreise mit einzurechnen.
Anfallende Verschmutzungen der angrenzenden Verkehrsflächen sind durch den Auftragnehmer umge-hend zu beseitigen.
Maßnahmen zur Verkehrssicherheit sind eigenständig durch den Auftragnehmer zu treffen.
Eine Veröffentlichung und Weitergabe von auftragsbezogenen Unterlagen des AG und des Objekts darf nur mit Zustimmung des Auftraggebers erfolgen.
Die ausgeführten Arbeiten werden regelmäßig fachlich vor Ort von dem Auftraggeber kontrolliert und angewiesen.

Der Auftragnehmer hat einen Nachweis über eine erfolgreiche Berufsabschlussprüfung Gärtner (Fach-richtung Garten- und Landschaftsbau, Baumschule oder Stauden) des ständig anwesenden Baustellen-leiters oder eine höherwertige Qualifikation wie Meister, Techniker, Dipl.-Ing. vorzulegen.

Der Baustellenleiter des Auftragnehmers muss während der Arbeitsdurchführung als ständig anwesen-der Ansprechpartner und Koordinator vor Ort fungieren und der deutschen Sprache in Wort und Schrift mächtig sein.

Es ist nach Möglichkeit ein fester Personalstamm einzusetzen. Es ist sicherzustellen, dass geeignetes Personal auch für sensible Bereiche, wie beispielsweise Innenhöfe, Flachdächer etc. vorgehalten wird.

Die Arbeitszeiten sind grundsätzlich auf den Zeitraum von 07:00 bis 19:00 Uhr beschränkt. Ausnahmen bedürfen der vorherigen Abstimmung mit dem Auftraggeber.

Auf die Mitarbeiter der umgebenden Institute ist angemessen Rücksicht zu nehmen, insbesondere hin-sichtlich der Belästigung durch Lärm und Verunreinigungen der Fahrbahn.

Anordnungen seitens GSI sind spätestens nach 5 Tagen auszuführen.

Vor Durchführung jeglicher Arbeiten ist der Auftraggeber (GSI) rechtzeitig über den geplanten Arbeits-einsatz in Kenntnis zu setzen (mindestens 2 Tage Vorlauf). Dies gilt auch für Einsätze von schweren Arbeitsgeräten (Bagger etc.).

Die Grünanlagen stellen das übergeordnete, verbindende Grundgerüst des Forschungszentrums (Cam-pus) dar. Als dieses stehen die Freiflächen in einer entsprechenden, repräsentativen Verpflichtung wel-che aber auch die naturnahe Umgebung mit einbeziehen.

Die zu pflegenden Flächen setzten sich aus:
- Begleitgrün (Geh- und Erschließungswege mit überwiegend Straßencharakter),
- Parkierungsflächen und
- gebäudebezogenen Freiflächen zusammen.

Diese lassen sich in zwei unterschiedliche Pflegetypologien differenzieren.
- Zum einen die Landschaftspflege mit überwiegend Rasen und Wiesenflächen sowie
- Bäumen, zu anderen gebäudenähe Stauden- und Gehölzflächen mit unterschiedlichstem Cha-rakter (Pflegeintensität).

Bei sämtlichen Pflegegängen ist angefallener Unrat (Restmüll) aus den Flächen zu entfernen und separat zu sammeln. "Angefallener Unrat / Restmüll" kann kostenlos in das örtlich bereitgestellte Abfallsystem entsorgt werden.

Sonstige anfallende Stoffe sind aufzunehmen, geordnet abzufahren und zur weiteren Verwertung auf Kosten des Auftragnehmers zu entsorgen. Die Kosten sind in die Einheitspreise Miteinzurechnen.

Pflegemaßnahmen im Bereich von Parkierungsflächen sind gegebenenfalls werktags nach Arbeits-schluss, wenn die Parkflächen freier sind, durchzuführen. Notwendige Absperrmaßnahmen sind vom Auftragnehmer nach Absprache mit dem Auftraggeber durchzuführen.

Bei Gebäuden mit bodentiefen Fenstern und Glasscheiben ist vor Beginn der Pflegearbeiten, bzw. Arbei-ten mit Rasenmäher u. Freischneider immer eine Kontrolle der Glasscheiben bezüglich Schäden vorzu-nehmen. Die festgestellten Schäden sind unmittelbar dem Auftraggeber zu melden.

In den Rasen- und Wiesenflächen sind unterschiedliche Einbauten wie Verkehrsschilder, Poller oder Bänke vorhanden. Diese, sowie eine große Anzahl von Bäumen sind im Rahmen der Bearbeitung der entspr. Fläche mit einem Fadenmäher (Freischneider) nachzuarbeiten. Der Mehraufwand hierfür ist in die Einheitspreise mit einzukalkulieren. Im Stammfußbereich der Bäume ist mit größter Vorsicht zu arbeiten. Verletzungen der Rinde sind auf das Äußerste zu vermeiden und können Schadensersatzforde-rungen Seitens Auftraggeber bedeuten.

Bei Mäharbeiten erfolgt die Schnittfolge nach der in den LV-Positionen angeführten Wuchshöhe. Ist ein termingerechter Mähgang nicht sinnvoll (z.B. unzureichende Wuchshöhe), kann dieser nach Rückspra-che mit dem Auftraggeber oder auf Anweisung des Auftraggebers verschoben werden, bzw. ausgelas-sen werden. Ausgelassene Mähgänge dürfen nicht ohne Rücksprache mit dem Auftraggeber nachgeholt werden.

Das Areal ist mit diversen Sparten durchzogen. Im Rahmen der Planung wurde größte Rücksicht auf die Bestandssparten gem. den vorliegenden Unterlagen genommen. Jedoch kann nicht gewährleistet werden, dass diese Sparten lagegenau dokumentiert wurden. Daher ist bei allen Bodenarbeiten mit größt-möglicher Achtsamkeit vorzugehen, um Beschädigungen auszuschließen. Bei Baggerarbeiten ist immer eine Arbeitskraft abzustellen, welche die Grabearbeiten sorgfältig beobachtet und den Maschinisten rechtzeitig auf evtl. im Bearbeitungsbereich liegende Sparten hinweist. Ab einer Tiefe von 50cm unter OK Gelände sollte die Eindringtiefe der Baggerschaufel nicht mehr als 10 cm je Arbeitsschritt betragen.

Sollten notwendige Pflegearbeiten durch dieses Leistungsverzeichnis nicht erfasst sein, können diese in Regie nach vorheriger Absprache mit dem Auftraggeber und schriftlicher Beauftragung durch diesen, durchgeführt werden.

Weitere Details entnehmen Sie bitte der den Vergabeunterlagen beiliegenden Leistungsbeschreibung.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Unbekannt

Die Vertragslaufzeit und Leistungszeit beginnt voraussichtlich am 01.04.2026 (jedenfalls unmittelbar nach Zuschlagserteilung.

Hauptvertragslaufzeit: 01.04.2026 - 31.03.2028
Optionale Verlängerungen: 01.04.2028 - 31.03.2029 und 01.04.2029 - 31.03.2030

Die Verlängerung hat vom Auftraggeber spätestens 3 Monate vor Vertragsende schriftlich zu erfolgen und ist vom Auftragnehmer zu denselben Konditionen wie die Hauptleistung durchzuführen.

2
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Planckstraße 1
64291
Darmstadt
Deutschland
DE711

Campus

Weitere Erfüllungsorte

Erfüllungsort

---
Planckstraße 1
64291
Darmstadt
Deutschland
DE711

Gästehaus

Erfüllungsort

---
Planckstraße 1
64291
Darmstadt
Deutschland
DE711

ehemalige Kläranlage

Erfüllungsort

---
Messeler Parkstraße 121
64291
Darmstadt
Deutschland
DE711

GSI Steinhaus (Gästehaus)

Erfüllungsort

---
Planckstr. 1
64291
Darmstadt
Deutschland
DE711

FAIR ist abrufberechtigt

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

---
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Die Vertragslaufzeit und Leistungszeit beginnt voraussichtlich am 01.04.2026 (jedenfalls unmittelbar nach Zuschlagserteilung.

Hauptvertragslaufzeit: 01.04.2026 - 31.03.2028
Optionale Verlängerungen: 01.04.2028 - 31.03.2029 und 01.04.2029 - 31.03.2030

Die Verlängerung hat vom Auftraggeber spätestens 3 Monate vor Vertragsende schriftlich zu erfolgen und ist vom Auftragnehmer zu denselben Konditionen wie die Hauptleistung durchzuführen.

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

1
EUR

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

4. Quartal 2029

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
Sonstiges

3 Naturschutz- und Artenschutzbestimmungen
Die Einhaltung des Artenschutzes ist hervorzuheben.

Zu berücksichtigen sind darüber hinaus die Bonner und die Berner Konvention, die Vogelschutzrichtlinie und daraus abgeleitet das Bundesnaturschutzgesetz bzw. die Bundesartenschutzverordnung.

Die einschlägigen Vorschriften u. behördlichen Auflagen hinsichtlich der zulässigen Immissionen, insbe-sondere Lärm- und Staubentwicklung sowie Erschütterungsschutz sind vom Auftragnehmer strikt einzu-halten.

Auf dem gesamten Gelände von GSI und FAIR ist das Ausbringen jeglicher Pestizide (Herbizide, Insektizi-de und Fungizide) ausdrücklich verboten. Umweltschädliche Stoffe dürfen vom Auftragnehmer grund-sätzlich nicht verwendet werden. Soweit dies im Einzelfall nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik nicht vermieden werden kann, hat der Auftragnehmer unter Einbeziehung des Auftraggebers das Einverständnis der zuständigen Behörden schriftlich einzuholen und gegebenenfalls alle Auflagen zuverlässig einzuhalten. Diese Regelung gilt insbesondere für den Schutz von Boden und Grundwasser bei der eventuellen Lagerung von Treibstoffen auf dem Baugelände.

3.1 Fauna und Flora
Auf Fauna und Flora ist in angemessenem Maße Rücksicht zu nehmen. Hervorzuheben ist hier vor allem der Artenschutz.

3.2 Schnittmaßnahmen an Gehölzen
Vor jeglichen Schnittmaßnahmen sind die zu bearbeitenden Bereiche vorab auf brütende Vögel hin zu kontrollieren. Bei Feststellung sind diese Bereiche großflächig von Gehölzschnittmaßnahmen auszu-nehmen und dies dem Auftraggeber zu melden.

3.3 Langgrasflächen/Wiesen
Diese Flächen sind unmittelbar vor Bearbeitung eigenständig und eigenverantwortlich zu begehen und auf etwaige Störgegenstände, welche den Arbeitsablauf beeinträchtigen oder behindern könnten (z.B. Bodenbrüter-Vögel), abzusuchen.
Bei Feststellung von Bodenbrütern ist der Auftraggeber unmittelbar zu benachrichtigen. Die Arbeiten dürfen erst nach Freigabe fortgesetzt werden. Standzeiten werden nicht vergütet.

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YYEYTQHT89YR

Einlegung von Rechtsbehelfen

Die zuständige Nachprüfungsbehörde ist die

Vergabekammer des Bundes
Villemombler Straße 76
53123 Bonn
Tel.: 0228 9499-0
Fax: 0228 9499-163
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
Internet: http://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdten/DE/Vergabekammern.html

Der Bewerber /Bieter wird aufgefordert, die Teile seines Angebots, die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, deutlich zu kennzeichnen. Geschieht dies nicht, kann die Vergabekammer im Falle eines Nachprüfungsverfahrens gegebenenfalls von einer Zustimmung auf Einsicht in seine Unterlagen ausgehen (§165 Abs. 3 GWB). Die GSI ist als Vergabestelle bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer sofort zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 Satz 3 GWB).
Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber (§ 97 Abs. 6 GWB). Sieht sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen bei der GSI zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Angebote gegenüber der GSI geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 - 3 GWB).
Teilt die GSI dem Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der o.g. Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertrage nach Absendung dieser Information durch die GSI geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die GSI. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB der GSI durch die Vergabekammer zugestellt worden sein.
Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information über den Vertragsabschluss, je-doch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Die Vergabeunterlagen werden elektronisch auf www.dtvp.de bereitgestellt und können dort nach einer kostenlosen Registrierung heruntergeladen werden.

Die Vergabestelle akzeptiert folgende Arten der Angebotsabgabe:
- Elektronisch in Textform

Die Übermittlung der Angebote in elektronischer Form erfolgt fristgerecht über den Vergabemarktplatz DTVP (Deutsches Vergabeportal).

URL: http://www.dtvp.de/Center/

Zur Wahrung der Textform gemäß § 126 b BGB bei Angebotsabgabe müssen die Bieter nachfolgende Angaben machen:

- Bei natürlichen Personen ist der vollständige Name zu nennen (§12 BGB).
- Bei juristischen Personen und Handelsgesellschaften (§ 17 BGB) ist der Firmenname zu nennen und die Rechtsform. Darüber hinaus ist der vollständige Name des Mitarbeiters/der Mitarbeiterin zu nennen, der/die für die Firma das Angebot abgibt. Das Einfügen eines Firmenlogos reicht nicht aus.
- Bei Bietergemeinschaften sind für jeden einzelnen Bieter die vorstehenden
Angaben zu machen.

Zu beachten ist, dass die Textform des § 126 b BGB im Vergaberecht nur eingehalten ist, wenn die Teilnahmeanträge/ Angebote verschlüsselt übermittelt werden. Eine E-Mail genügt nicht.

Bei fehlerhaften / unvollständigen Angaben, welche die Textform gem. § 126 b BGB verletzen, werden die Angebote ausgeschlossen.
_________________________________________

Wir weisen darauf hin, dass bei etwaigen parallelen Teilnahmeanträgen bzw. Angeboten von verbundenen Unternehmen auf die Einhaltung der Grundsätze des Geheimwettbewerbs zu achten ist; spätestens auf Nachfrage durch die Vergabestelle ist nachzuweisen, dass eine strikte Trennung in personeller, organisatorischer und struktureller Hinsicht bei der Erstellung der Teilnahmeantrags- und Angebotsunterlagen gewährleistet gewesen ist (vgl. z.B. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.04.2011 VII-Verg 4/11; VK Münster, Beschluss vom 22.04.2015 - VK 1-12/15).
_________________________________________

Hinweis: Wird eines der geforderten Formblätter nicht form- bzw. fristgerecht eingereicht, kann dies zum Ausschluss des Angebotes führen.

Fehlende oder unvollständige Dokumente können durch die Vergabestelle nachgefordert werden; die Bewerber können sich aber nicht darauf verlassen, dass eine Nachforderung erfolgt.
Am Ende fehlende Nachweise führen zum Ausschluss.

Die einzureichenden Unterlagen werden automatisch an den dafür vorgesehenen Stellen bekanntgegeben.
_________________________________________

Unter Beachtung der allgemeinen Grundsätze der Gleichbehandlung und Transparenz hat der Auftraggeber folgende Eignungs- und Zuschlagskriterien festgelegt:

I. Eignungskriterien

1. Formblatt Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindestdeckungssummen:
Der/Die Auftragnehmer*in ist verpflichtet, für die von ihm/ihr eingesetzte Personen eine Haftpflichtversicherung mit Deckungssummen je Schadens-fall von mindestens
5.000.000,00 Euro für Personenschäden,
1.000.000,00 Euro für Sachschäden,
1.000.000,00 Euro für Vermögensschäden
1.000.000,00 Euro für Bearbeitungsschäden und
und während der Vertragsdauer aufrechtzuerhalten. Dem Auftraggeber ist ein entsprechender Nachweis vor Vertragsbeginn für die gesamte Ver-tragslaufzeit vorzulegen.

2. Checkliste zur Eignung - Eigenerklärung mit folgenden Ausschlusskriterien:
folgende DIN-Normen (oder vergleichbar) werden eingehalten: DIN 18919, 18320, 18920, 18915, 18916, 18917
Es müssen weitere Erklärungen bestätigt werden - siehe dazu im Einzel-nen Formblatt 1.8 im Eignungsdokument

3. Formblatt Referenzen mit folgenden Mindestanforderungen
Wir erwarten mindestens 3 Referenzprojekte zu den von uns ausge-schriebenen Leistungen. Davon muss mindestens eines der referenzierten Projekte in vergleichbarer Größe sein.
Weitere Anforderungen sind
- Referenzaufträge nicht älter als 5 Jahre
- mind. 7.000 m2

sowie alle anderen Formblätter im Dokument "3 Eignung.docx" und die darin geforderten Nachweise

II. Leistungskriterien

Ausschlusskriterium:
Nachweis über Berufsabschlussprüfung (Fachrichtung Garten- und Land-schaftsbau, Baumschule oder Stauden) des ständig anwesenden Baustellen-leiters oder eine höherwertige Qualifikation wie Meister, Techniker, Dipl. - Ing.

Im Übrigen: 100 % Preis

Beim Preis geht die Summe der im Preisblatt angegebenen Einzelpreise als Wertungpreis n in die Wertung ein.

Hinweis: Der Wertungspreis dient nur dazu, die Angebote miteinander zu vergleichen - Vertragsbestandteil sind ausschließlich die im Preisblatt angegebenen Einzelpreise.

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

15
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

GSI/FAIR behält sich eine einmalige Nachforderung von Unterlagen innerhalb einer im Nachforderungsschreiben festzusetzenden Frist gemäß § 56 VgV vor.
Die Bewerber können sich auf eine Nachforderung aber nicht verlassen. Letztendlich unvollständige Teilnahmeanträge werden ausgeschlossen (§ 57 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 3 VgV)

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

siehe GSI-Formblatt-Eignung: Eigenerklärung zur Eignung nach §§ 123, 124 GWB als Bestandteil der Eignungsunterlagen, die das Unternehmen eingereicht hat.

siehe GSI-Formblatt-Eignung: Eigenerklärung zur Eignung nach §§ 123, 124 GWB als Bestandteil der Eignungsunterlagen, die das Unternehmen eingereicht hat.

siehe GSI-Formblatt-Eignung: Eigenerklärung zur Eignung nach §§ 123, 124 GWB als Bestandteil der Eignungsunterlagen, die das Unternehmen eingereicht hat.

siehe GSI-Formblatt-Eignung: Eigenerklärung zur Eignung nach §§ 123, 124 GWB als Bestandteil der Eignungsunterlagen, die das Unternehmen eingereicht hat.

siehe GSI-Formblatt-Eignung: Eigenerklärung zur Eignung nach §§ 123, 124 GWB als Bestandteil der Eignungsunterlagen, die das Unternehmen eingereicht hat.

siehe GSI-Formblatt-Eignung: Eigenerklärung zur Eignung nach §§ 123, 124 GWB als Bestandteil der Eignungsunterlagen, die das Unternehmen eingereicht hat.

siehe GSI-Formblatt-Eignung: Eigenerklärung zur Eignung nach §§ 123, 124 GWB als Bestandteil der Eignungsunterlagen, die das Unternehmen eingereicht hat.

siehe GSI-Formblatt-Eignung: Eigenerklärung zur Eignung nach §§ 123, 124 GWB als Bestandteil der Eignungsunterlagen, die das Unternehmen eingereicht hat.

siehe GSI-Formblatt-Eignung: Eigenerklärung zur Eignung nach §§ 123, 124 GWB als Bestandteil der Eignungsunterlagen, die das Unternehmen eingereicht hat.

siehe GSI-Formblatt-Eignung: Eigenerklärung zur Eignung nach §§ 123, 124 GWB als Bestandteil der Eignungsunterlagen, die das Unternehmen eingereicht hat.

siehe GSI-Formblatt-Eignung: Eigenerklärung zur Eignung nach §§ 123, 124 GWB als Bestandteil der Eignungsunterlagen, die das Unternehmen eingereicht hat.

siehe GSI-Formblatt-Eignung: Eigenerklärung zur Eignung nach §§ 123, 124 GWB als Bestandteil der Eignungsunterlagen, die das Unternehmen eingereicht hat.

siehe GSI-Formblatt-Eignung: Eigenerklärung zur Eignung nach §§ 123, 124 GWB als Bestandteil der Eignungsunterlagen, die das Unternehmen eingereicht hat.

siehe GSI-Formblatt-Eignung: Eigenerklärung zur Eignung nach §§ 123, 124 GWB als Bestandteil der Eignungsunterlagen, die das Unternehmen eingereicht hat.

siehe GSI-Formblatt-Eignung: Eigenerklärung zur Eignung nach §§ 123, 124 GWB als Bestandteil der Eignungsunterlagen, die das Unternehmen eingereicht hat.

siehe GSI-Formblatt-Eignung: Eigenerklärung zur Eignung nach §§ 123, 124 GWB als Bestandteil der Eignungsunterlagen, die das Unternehmen eingereicht hat.

siehe GSI-Formblatt-Eignung: Eigenerklärung zur Eignung nach §§ 123, 124 GWB als Bestandteil der Eignungsunterlagen, die das Unternehmen eingereicht hat.

siehe GSI-Formblatt-Eignung: Eigenerklärung zur Eignung nach §§ 123, 124 GWB als Bestandteil der Eignungsunterlagen, die das Unternehmen eingereicht hat.

siehe GSI-Formblatt-Eignung: Eigenerklärung zur Eignung nach §§ 123, 124 GWB als Bestandteil der Eignungsunterlagen, die das Unternehmen eingereicht hat.

siehe GSI-Formblatt-Eignung: Eigenerklärung zur Eignung nach §§ 123, 124 GWB als Bestandteil der Eignungsunterlagen, die das Unternehmen eingereicht hat.

siehe GSI-Formblatt-Eignung: Eigenerklärung zur Eignung nach §§ 123, 124 GWB als Bestandteil der Eignungsunterlagen, die das Unternehmen eingereicht hat.

siehe GSI-Formblatt-Eignung: Eigenerklärung zur Eignung nach §§ 123, 124 GWB als Bestandteil der Eignungsunterlagen, die das Unternehmen eingereicht hat.

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Arbeiten

Beschreibung von Referenzprojekten (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Wir erwarten mindestens 3 Referenzprojekte zu den von uns ausgeschriebenen Leistungen. Davon muss mindestens eines der referenzierten Projekte in vergleichbarer Größe sein.
Weitere Anforderungen sind
- Referenzaufträge nicht älter als 5 Jahre
- mind. 7.000 m2

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Nachweis einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Der/Die Auftragnehmer*in ist verpflichtet, für die von ihm/ihr eingesetzte Personen eine Haftpflichtversicherung mit Deckungssummen je Schadensfall von mindestens
5.000.000,00 Euro für Personenschäden,
1.000.000,00 Euro für Sachschäden,
1.000.000,00 Euro für Vermögensschäden
1.000.000,00 Euro für Bearbeitungsschäden und
und während der Vertragsdauer aufrechtzuerhalten. Dem Auftraggeber ist ein entsprechender Nachweis vor Vertragsbeginn für die gesamte Vertragslaufzeit vorzulegen.

Eignungskriterium

Sicherheit bei der Verarbeitung, Speicherung und Übermittlung von klassifizierten Informationen

Erklärung zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Anforderungen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Weitere Angaben zum Bieter - neue Anforderungen für EU-weit vergebene Aufträge (sog. eForms) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Im Zuge der Einführung neuer Anforderungen für EU-weit vergebene Aufträge (sog. eForms) sind öffentliche Auftraggeber ab dem 25.10.2023 verpflichtet, in Vergabebekanntmachungen (bisher Bekanntmachung über vergebene Aufträge) die unten aufgeführten Angaben zu den Auftragnehmern veröffentlichen.
Vor diesem Hintergrund sind für jeden Bieter und bei Bietergemeinschaften für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die im entsprechenden Formblatt aufgeführten Angaben zu machen und mit dem Angebot, im Fall vorgelagerter Teilnahmewettbewerbe mit dem Teilnahmewettbewerb einzureichen.

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Russland Sanktionen - Erklärung zur Verordnung (EU) 833/2014 (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Am 08.04.2022 hat der Rat der Europäischen Union die Verordnung (EU) 2022/576 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, erlassen. Diese ist am 09.04.2022 in Kraft getreten. Sie entfaltet als Verordnung unmittelbare Rechtswirkung in den Mitgliedstaaten und hat direkte Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen.

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

ggf. Bietergemeinschaft (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): nur wenn für Ihr Angebot zutreffend, bitte ebenfalls mit ausfüllen

BGB-Gesellschaft mit gesamtschuldnerischer Haftung mit Listung aller Mitglieder und deren bevollmächtigter Vertreter inkl. Nennung eines bevollmächtigten Vertreters, der die Arbeitsgemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Mit dem Teilnahmeantrag / Angebot ist eine von allen Gemeinschaftsmitgliedern rechtsverbindlich unterschriebene Erklärung abzugeben, dass die federführende Firma als bevollmächtigter Vertreter die aufgeführten Gemeinschaftsmitglieder gegenüber dem Auftraggeber vertritt und mit Wirkung für jedes Mitglied für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung als Gesamtschuldner haftet.

Eignungskriterium

Anteil der Unterauftragsvergabe

ggf. Erklärung Unterauftragnehmer (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): nur wenn für Ihr Angebot zutreffend, bitte ebenfalls mit ausfüllen

Nur auszufüllen, sofern Teilleistungen an Unterauftragnehmer weitergegeben werden oder sofern sich der Bewerber bzw. Bieter für den Eignungsnachweis auf einen Unterauftragnehmer beruft. In diesem Fall ist eine Abgabe zusammen mit dem Teilnahmeantrag bzw. Angebot erforderlich! Weiterhin ist im Falle der Eignungsleihe eine Verfügbarkeitserklärung (siehe Formblatt Verfügbarkeitserklärung) vom Unterauftragnehmer bereits mit dem Teilnahmeantrag bzw. Angebot einzureichen. Im Falle der Ausführung von Teilen des Auftrags wird diese vor Zuschlagserteilung nachgefordert.

Eignungskriterium

Anteil der Unterauftragsvergabe

ggf. Verfügbarkeitserklärung zur Erklärung Unterauftragnehmer (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): nur wenn für Ihr Angebot zutreffend, bitte ebenfalls mit ausfüllen

Nur parallel zur "Erklärung Unterauftragnehmer" auszufüllen und vom Unterauftragnehmer zu unterzeichnen, sofern Teilleistungen an Unterauftragnehmer weitergegeben werden (Leistungsausführung durch Unterauftragnehmer) oder sofern sich der Bewerber bzw. Bieter für den Eignungsnachweis auf einen Unterauftragnehmer beruft (Eignungsleihe - siehe Formblatt Unterauftragnehmer). Sollen mehrere Unterauftragnehmer eingesetzt werden, so ist dieses Formblatt mehrfach zu verwenden. Pro einzusetzendem Unterauftragnehmer ist je eine Verpflichtungserklärung abzugeben.

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Ausschlusskriterium auf Leistungsebene:

Der Auftragnehmer hat einen Nachweis über eine erfolgreiche Berufsabschlussprüfung Gärtner (Fach-richtung Garten- und Landschaftsbau, Baumschule oder Stauden) des ständig anwesenden Baustellen-leiters oder eine höherwertige Qualifikation wie Meister, Techniker, Dipl.-Ing. vorzulegen.

Der Baustellenleiter des Auftragnehmers muss während der Arbeitsdurchführung als ständig anwesen-der Ansprechpartner und Koordinator vor Ort fungieren und der deutschen Sprache in Wort und Schrift mächtig sein.

Es ist nach Möglichkeit ein fester Personalstamm einzusetzen. Es ist sicherzustellen, dass geeignetes Personal auch für sensible Bereiche, wie beispielsweise Innenhöfe, Flachdächer etc. vorgehalten wird.

ImÜbrigen sind die gennanten Dokumente und Nachweise einzureichen

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Erforderlich für das Angebot

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung