Die Vergabeunterlagen werden elektronisch auf www.dtvp.de bereitgestellt und können dort nach einer kostenlosen Registrierung heruntergeladen werden.
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Die Vergabestelle akzeptiert folgende Arten der Angebotsabgabe:
Elektronisch in Textform
Hinweis zu Elektronisch in Textform
Die Übermittlung der Angebote in elektronischer Form erfolgt fristgerecht über den Vergabemarktplatz DTVP (Deutsches Vergabeportal).
URL: http://www.dtvp.de/Center/
Die von der GSI bereitgestellten Formblätter und sonstigen auszufüllenden Dokumente können
- entweder in der Rubrik "auszufüllende Dokumente" online im Bietertool ausgefüllt werden oder
- zusammen mit den weiteren vom Bieter separat zu erstellenden Bestandteilen des Teilnahmeantrags bzw. Angebots
(Konzepte oder Erläuterungen etc.) lokal ausgefüllt bzw. erstellt und sodann sämtlich in der Rubrik "Eigene Dokumente" hochgeladen werden.
Die Bieter sollen jedoch nicht die Formblätter online ausfüllen und nochmals separat hochladen, da hierbei Übertragungsfehler geschehen können und der Aufwand auf beiden Seiten erhöht wird.
Zur Wahrung der Textform gemäß § 126b BGB bei Angebotsabgabe müssen die Bieter nachfolgende Angaben machen:
- Bei natürlichen Personen ist der vollständige Name (Vor- und Nachname) zu nennen (Name der erklärenden Person im Angebotsformblatt).
- Bei juristischen Personen, Handelsgesellschaften und Gesellschaften sind der Firmenname zu nennen und die Rechtsform. Darüber hinaus ist der vollständige Name des Mitarbeiters/der Mitarbeiterin zu nennen, der/die für die Firma das Angebot abgibt (Name der erklärenden Person im Angebotsformblatt). Das Einfügen eines Firmenlogos reicht nicht aus.
Bei Bietergemeinschaften ist als erklärende Person im Sinne von § 126b BGB der Mitarbeiter/die Mitarbeiterin des federführenden Mitglieds im Angebotsformblatt zu benennen, der/die für die Bietergemeinschaft das Angebot abgibt; im Übrigen ist das Formblatt "Erklärung Bietergemeinschaft" einzureichen.
Zu beachten ist, dass bei elektronischer Einreichung die Textform des § 126b BGB im Vergaberecht nur eingehalten ist, wenn die Angebote über die Vergabeplatt-form verschlüsselt übermittelt werden (vgl. die Information zur eVergabe). Die Einreichung des Angebots per E-Mail genügt nicht.
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Unter Beachtung der allgemeinen Grundsätze der Gleichbehandlung und Transparenz hat der Auftraggeber folgende Zuschlagskriterien für alle Rahmenvertragspartner festgelegt:
Die Rahmenvereinbarung wird mit den 5 Wirtschaftsteilnehmern abgeschlossen, welche die besten Lieferzeiten anbieten. Die späteren Einzelabrufe werden nach Preis bewertet. Sollten mehr als 5 Wirtschaftsteilnehmer das wirtschaftlichste Angebot abgegeben haben (schnellste Lieferzeit), so wird der Vertrag mit allen diesen Wirtschaftsteilnehmer abgeschlossen.
Eine Lieferzeit von mehr als 10 Tagen führt zum Ausschluss.
Mit Abschluss dieser Rahmenvereinbarung gehen die RV-Teilnehmer jedoch noch keinerlei Verpflichtung zu weiteren Bestellungen/Abrufen ein. Erst mit der Platzierung von einzelnen Abrufen gehen die Vertragsparteien eine Abnahmeverpflichtung in Höhe der für den jeweiligen Abruf angefragten Stückzahlen ein.
Für jeden Abruf aus der Rahmenvereinbarung wird der Auftraggeber unter allen Vertragspartnern einen Aufruf zum Mini-Wettbewerb durchführen.
Die Wertung beim Mini-Wettbewerb erfolgt pro Los zu 100 % durch den Preis. Jedem Abruf liegt ein entsprechender EVB-IT-Kauf-Vertrag zu Grunde.
Das heißt, bei einem Abruf von 3 Lieferleistungen/Artikel können bis zu 3 verschiedene Vertragspartner eine Bestellung erhalten.
Die Lieferzeiten bemessen sich an den angebotenen Lieferzeiten die bei Ausschreibung des Rahmenvertrags angeboten und gelten für die Dauer des Rahmenvertrags fort.