Entwicklung und der Fertigung zweier schneller Halbleiter-Gapschalter auf Basis von Siliziumcarbid-Technologie (SiC), Ihr Einsatzgebiet ist das Kurzschließen von Hochfrequenzkavitäten in den Synchrotron- und Speicherringen bei GSI und FAIR für die Impedanzreduktion während des Strahlbetriebs mit hohen Intensitäten
Schrittweise Entwicklung des Schalters und fertigung zweier Prototypen gemäß Spezifikation. Der vorgeschlagene Terminplan wird in gemeinsamer Abstimmung finalisiert. Jeder Schalter soll zusammengesetzt sein aus zwei getrennten SiC-Moduleinheiten (je ein Modul-Stapel für jede Gap-Hälfte der Kavität) und einer eigenen Ansteuer- und Stromversorgungseinheit. Die SiC-Moduleinheiten werden im Beschleunigertunnel als Teil der Gap-Peripherie der Hochfrequenzkavitäten eingesetzt werden. Sie müssen hohe Spannungen, hohe Ströme und eine hohe Strahlenexposition aushalten können. Die Schalter werden in den Beschleunigeranlagen während der Strahlzeit im Dauerbetrieb eingesetzt werden. Da bei diesen Beschleunigeranlagen eine hohe Verfügbarkeit aller technischen Systeme verlangt wird, werden hohe Anforderungen an die Langzeitstabilität der Schalter und an die Qualität der verwendeten Bauteile gestellt, inklusive State-of-the-Art-Lösungen für Spannungsversorgung, mechanische Integration, Hochfrequenzeigenschaften, elektrische Sicherheit, Kühlung und thermisches Management und elektromagnetische Kompatibilität
Berücksichtigung des Preises durch die Wertungsmethode "Preis-Quotient-Methode"
Beschreibung aller Unterkomponenten, Beschreibung der Firmware & Software, Beschreibung von Entwicklungsumgebung und Tool Chain. Bewertet werden die Vollständigkeit, Verständlichkeit und Relevanz der geforderten Unterlagen.
Die Angebotsunterlagen müssen es gestatten, Rückschlüsse auf die Einhaltung der Spezifikation zu ziehen. Bewertet wird die Darstellung zu sämtlichen Spezi-fikationen (SiC-Modules-Units und Ansteuereinheit incl. geforderter Schnitt-stellen zur Ferndiagnose, Firmware/Software, Gehäuse und Kühlung, Verbin-dungskabel, Spannungsversorgung, Übertragung der Schaltsignale) bezüglich Vollständigkeit und technischer Relevanz.
Ausgewertet wird das vorgeschlagene technische Konzept bezüglich folgender Punkte: elektrische und mechanische Leistungsfähigkeit der Komponenten, Ro-bustheit, Kühlkonzept, EMV-Verträglichkeit, zu erwartende Festigkeit bezüglich Hochspannung und Strahlung, Wartbarkeit. Bewertet werden die Ausführlich-keit, die technische Relevanz und die Aussagekraft der Darstellung.
Zu beschreiben ist die Vorgehensweise bzgl. Entwicklung, Fertigung und Test der Schalter, incl. eventueller Unterlieferanten. Dies unter Einbeziehung der von GSI / FAIR vorgeschlagenen Terminplanung. Bewertet wird, ob aus der Beschreibung eine qualitativ hochwertige, dem State-of-the-Art entsprechende Entwicklungs- und Produktionskette ersichtlich ist. Zudem ist kurz darzulegen, welche Maß-nahmen in Bezug auf die Nachhaltigkeit vorgesehen werden (z.B. umweltfreund-liche Verpackung, leichte Reparatur des Schalters im Fehlerfall etc.).Bewertet wird, ob durch die geschilderten Prüfmethoden und Dokumentation Fehler frühzeitig erkannt, eingegrenzt und effizient behoben werden können. Bewertet wird, ob der Terminplan im Hinblick auf die vorgeschlagenen Abläufe realistisch ist (nicht zu kurz und nicht zu lang).Bewertet wird der Umfang des Supports während und nach Abschluss des Auf-trags. Eine Kostenaufschlüsselung ist getrennt für die Unterkomponenten SiC-Module-Units und Ansteuereinheit mit Aufschlüsselung von Entwicklungsauf-wand, Fertigungs- und Testkosten anzugeben. Bewertet werden Detailgrad, Relevanz und Überzeugungskraft dieser Beschrei-bungen.
Die Option auf eine Serienfertigung der Schalter im Anschluss an die Entwicklung wird vorbehalten.
Im Rahmen der Sorgfaltspflicht für eine menschenrechtlich und umweltbezogene Lieferkette und dem damit verknüpften bei GSI/FAIR etablierten Beschwerdeverfahren wird ein nachhaltiges Produktionsverfahren gefördert. Auf die Einhaltung von gesetzlichem Mindestlohn wird geachtet.
Die zuständige Nachprüfungsbehörde ist dieVergabekammer des BundesVillemombler Straße 7653123 BonnTel.: 0228 9499-0Fax: 0228 9499-163E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de Internet: http://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.htmlDer Bewerber / Bieter wird aufgefordert, die Teile seines Teilnahmeantrags (und später ggf. seines Angebots), die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhal-ten, deutlich zu kennzeichnen. Geschieht dies nicht, kann die Vergabekammer im Falle eines Nachprüfungsverfahrens gegebenenfalls von einer Zustimmung auf Einsicht in seine Unterlagen ausgehen (§165 Abs. 3 GWB). Die GSI/FAIR ist als Vergabestelle bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflich-tet, die Vergabeakten der Vergabekammer sofort zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 Satz 3 GWB).Bewerber / Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber (§ 97 Abs. 6 GWB). Sieht sich ein am Auftrag interessierter Bewerber / Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Ver-stoß innerhalb von zehn Kalendertagen bei der GSI/FAIR zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen er-kennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Bewerbungen (bzw. Angebote) gegenüber der GSI/FAIR geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 - 3 GWB).Teilt die GSI/FAIR dem Bewerber / Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wol-len so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mittei-lung einen Antrag auf Nachprüfung bei der o.g. Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertrage nach Absendung dieser Information durch die GSI/FAIR geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die GSI/FAIR. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB der GSI/FAIR durch die Vergabekammer zugestellt worden sein.Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Ka-lendertagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auf-traggeber die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäi-schen Union.
Informationen gemäß Art. 13 DSGVO zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen unserer Geschäftsbeziehung erhalten Sie unter: www.GSI.de/datenschutzhinweise
Die Bewertung der Angebote erfolgt nach der Preis-Quotient-Methode.
Preis: 30% / Leistung: 70%
Im Einzelnen ausgeführt inkl. Erläuterung zu den geforderten Kriterien werden diese im Dokument "Bewerbungsbedingungen"